Technische Datenblätter GSXR Federbein


Wie mach ich und wo bekomme ich was? Was ist gut und günstig?
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solidux
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#16

Beitrag von solidux » 13.09.2006 10:41

Nachdem ich nun das Dokument gelesen habe, sehe ich keine Probleme mehr... darin steht nämlich die Zauberzahl K329:
Änderungsnachweis nach §19(3) StVZO

Fz.Herst.: 7102 SUZUKI (J)
Fz.Typ: 254002 AV -52kw

Nachweis gemäß §19 Abs. 4 Satz 1StVZO
Für 'Federbein'
des Herstellers/Importeurs 'SUZUKI'
liegt eine Betriebserlaubnis oder ein Nachtrag nach § 22 StVZO mit der Erlaubnis-Nr.: K329 vor.
Kennzeichnung: K329


Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus...

minimal


#17

Beitrag von minimal » 13.09.2006 10:55

Hallo, bei der Zauberzahl K329 handelt es sich nicht um die
Nr. vom Federbein, sondern um die ABE Nr. der Suzuki SV 650 AV.
Soweit mir bekannt.

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#18

Beitrag von solidux » 13.09.2006 11:39

Ja, habe ich was anderes geschrieben?
Im Klartext bedeutet das nämlich das ein Teilegutachten vorliegt
und nach Prüfung des Umbaus durch den TüV die BE erteilt wird.

minimal


#19

Beitrag von minimal » 13.09.2006 12:44

Irgendwie steh ich aufm Schlauch.
Wenn es ein Teilegutachten gibt kann es jeder TÜVer oder Dekra
eintragen, dann köntest du dir die einzelabnahme sparen.
Dem ist aber nicht so, hinter der magischen Zahl K329 sind
lediglich die Daten im KBA hinterlegt mit dem Suzuki die SV
für den Verkehr zugelassen hat, und da ist das Federbein sicherlich
nicht aufgelistet. Wenn es ein Teilegutachten für das FB geben würde
dann sicherlich vom Hersteller und zwar Showa.
Verbessere mich ruhig falls ich falsch liege.

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solidux
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#20

Beitrag von solidux » 13.09.2006 13:07

Du liegst schon richtig, aber irgendwo in Deutschland hat ein Prüfer nun
dieses GSXR SRAD Federbein in der K329 gesehen, und darauf können wir uns berufen. Oder?
liegt eine Betriebserlaubnis oder ein Nachtrag nach § 22 StVZO mit der Erlaubnis-Nr.: K329 vor.
Jedenfalls werd ich's so machen, wenn ich Zeit hab.

minimal


#21

Beitrag von minimal » 13.09.2006 13:13

Ob du dich darauf berufen kannst weiss ich nicht,
hängt immer vom Prüfer ab. Meinen hat es recht wenig
interresiert als ich Ihm ca. 3 Kopien von anderen
gutachten gezeigt hab. Er wird es dann schon selber
beurteilen müssen, und zwar bei einer Einzelabnahme.
Aber sollte so etwas dir vielleicht helfen, dann schau mal
in meine Ownerliste, da ist ein Bild von meinem
Gutachten welches unter anderen auch den eintrag
eines Gsx-r FB beinhaltet.

B.i.B.


#22

Beitrag von B.i.B. » 13.09.2006 13:48

minimal hat geschrieben: Aber sollte so etwas dir vielleicht helfen, dann schau mal
in meine Ownerliste, da ist ein Bild von meinem
Gutachten welches unter anderen auch den eintrag
eines Gsx-r FB beinhaltet.
Kannst Du das Dokument mal bitte gescheit einscannen und dann noch einmal hochladen?!
Das wäre nicht schlecht. Um so mehr Gutachten man hat umso besser beim Tüv :wink:

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#23

Beitrag von solidux » 13.09.2006 14:55

@BIB: Wieso nochmal... die Qualität ist doch gut? Muss ein bißchen ran-zoomen. :D

minimal


#24

Beitrag von minimal » 13.09.2006 19:42

Hallo, mit einscannen wird nichts weil keiner vorhanden,
aber in der Knowledgebase ist das selbe Gutachten
unter "Übersetzungsänderung eintragen lassen" drin.
Vielleicht ist es da besser.

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#25

Beitrag von Dieter » 13.09.2006 20:25


B.i.B.


#26

Beitrag von B.i.B. » 13.09.2006 20:48

@minimal und Dieter

Danke!! Habe ich jetzt ausgedruckt hier liegen :wink:

@solidux

:aetsch:

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