ABE MIVV / Storm GP ME060 e11 0942


Wie mach ich und wo bekomme ich was? Was ist gut und günstig?
Brutale_Samdale
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ABE MIVV / Storm GP ME060 e11 0942

#1

Beitrag von Brutale_Samdale » 17.05.2024 19:41

Moin,
ich war die Tage mit meiner SV 650 K5 beim TÜV und der wollte natürlich eine ABE für meinen Auspuff sehen.
Ich habe keine im Internet gefunden, hab dann also MIVV angeschrieben, die wollen aber eine Rechnungsnummer haben bevor sie die ABE rausgeben.
Hab das Moped mit dem Auspuff gebraucht gekauft.

Also wollte ich mal nett fragen, ob jemand die ABE zu dem Auspuff hat und mir die evtl. schicken könnte.

Liebe Grüße
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Ropa75
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Re: ABE MIVV / Storm GP ME060 e11 0942

#2

Beitrag von Ropa75 » 17.05.2024 20:44

Man braucht keine ABE dafür, da der Auspuff eine E-Nummer hat. Diese muss natürlich zu deiner Suzuki passen. Das sieht der TÜV aber in seiner Datenbank.

Ääähhh - wie oft muss man das hier in diesem Forum eigentlich noch klarstellen?

Tipp:
viewtopic.php?t=109545


Grüße
Zuletzt geändert von Ropa75 am 17.05.2024 20:49, insgesamt 1-mal geändert.
Grüße
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Re: ABE MIVV / Storm GP ME060 e11 0942

#3

Beitrag von Traunwolf » 17.05.2024 20:49

Brutale_Samdale hat geschrieben:
17.05.2024 19:41
Also wollte ich mal nett fragen, ob jemand die ABE zu dem Auspuff hat und mir die evtl. schicken könnte.
Ich schau morgen mal in meine Tüte unterm Sitz, ob mir was mitgeschickt wurde beim Storm, aber ich meine da lag was dabei.

Gruß
Hans
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Re: ABE MIVV / Storm GP ME060 e11 0942

#4

Beitrag von Brutale_Samdale » 17.05.2024 20:56

Ropa75 hat geschrieben:
17.05.2024 20:44
Man braucht keine ABE dafür, da der Auspuff eine E-Nummer hat. Diese muss natürlich zu deiner Suzuki passen. Das sieht der TÜV aber in seiner Datenbank.

Ääähhh - wie oft muss man das hier in diesem Forum eigentlich noch klarstellen?

Tipp:
viewtopic.php?t=109545


Grüße
Ich war doch schon beim TÜV und der hat genau das bemängelt ^^

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Re: ABE MIVV / Storm GP ME060 e11 0942

#5

Beitrag von Brutale_Samdale » 17.05.2024 20:57

Traunwolf hat geschrieben:
17.05.2024 20:49
Ich schau morgen mal in meine Tüte unterm Sitz, ob mir was mitgeschickt wurde beim Storm, aber ich meine da lag was dabei.
Das wäre sehr nett, danke

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Re: ABE MIVV / Storm GP ME060 e11 0942

#6

Beitrag von Ropa75 » 17.05.2024 23:04

Brutale_Samdale hat geschrieben:
17.05.2024 20:56
Ropa75 hat geschrieben:
17.05.2024 20:44
Man braucht keine ABE dafür, da der Auspuff eine E-Nummer hat. Diese muss natürlich zu deiner Suzuki passen. Das sieht der TÜV aber in seiner Datenbank.

Ääähhh - wie oft muss man das hier in diesem Forum eigentlich noch klarstellen?

Tipp:
viewtopic.php?t=109545


Grüße
Ich war doch schon beim TÜV und der hat genau das bemängelt ^^

Was hat der TÜV bemängelt? Der Prüfer muß prüfen, ob die E-Nummer, die auf dem Auspufftopf steht, zu dem Fahrzeug passt. Das ist seine Aufgabe und dafür wird er bezahlt.
Wenn er anhand seiner Datenbank dann feststellt, dass die Nummer passt, ist alles okay.

Grüße
Rolf
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Re: ABE MIVV / Storm GP ME060 e11 0942

#7

Beitrag von saihttaM » 18.05.2024 6:56

Gib bei Google "Shark e-Nr" ein. Dann findest du ein Dokument von Fechter, in dem alles dazu steht und genau so einen Wisch halte ich jedem unter die Nase, der Dokumente von meinem Auspuff sehen will. Die sollen ihre Arbeit machen und bekommen Geld dafür, nicht ich!
Gruß, Mattis
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Re: ABE MIVV / Storm GP ME060 e11 0942

#8

Beitrag von Brutale_Samdale » 18.05.2024 13:25

saihttaM hat geschrieben:
18.05.2024 6:56
Gib bei Google "Shark e-Nr" ein. Dann findest du ein Dokument von Fechter, in dem alles dazu steht und genau so einen Wisch halte ich jedem unter die Nase, der Dokumente von meinem Auspuff sehen will. Die sollen ihre Arbeit machen und bekommen Geld dafür, nicht ich!
Danke für den Tipp, das werde ich mir mal ausdrucken und schauen was der TÜV-Prüfer dazu sagt.

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Re: ABE MIVV / Storm GP ME060 e11 0942

#9

Beitrag von Trobiker64 » 18.05.2024 16:19

Brutale_Samdale hat geschrieben:
18.05.2024 13:25
Danke für den Tipp, das werde ich mir mal ausdrucken und schauen was der TÜV-Prüfer dazu sagt.
Wenn der Prüfer weiter rumzickt, hol dir den den leitenden Prüf.Ing. der Prüfstelle . Der sollte eigentlich die StVZO kennen. Habe ich das richtig gelesen, dass der TÜV bei der HU dich mit diesem angeblichen "Mangel" nach Hause geschickt und natürlich abkassiert hat? :evil: Mal voraus gesetzt der Auspuff ist zulässig, grenzt dieser Vorgang an Nötigung.

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Re: ABE MIVV / Storm GP ME060 e11 0942

#10

Beitrag von Brutale_Samdale » 18.05.2024 17:40

Trobiker64 hat geschrieben:
18.05.2024 16:19
Brutale_Samdale hat geschrieben:
18.05.2024 13:25
Danke für den Tipp, das werde ich mir mal ausdrucken und schauen was der TÜV-Prüfer dazu sagt.
Habe ich das richtig gelesen, dass der TÜV bei der HU dich mit diesem angeblichen "Mangel" nach Hause geschickt und natürlich abkassiert hat? :evil:
Ja das stimmt, allerdings hatte ich auch andere Mängel wie z.B. zwei verschiedene Reifen (wusste wirklich nicht, dass das nicht erlaubt ist.), Bugspoiler ohne Zulassung verbaut (ich dachte der wäre original :( idiot ), Abblendlicht zu tief eingestellt 8-O der Rest war zum Glück in Ordnung.
Der Prüfer war an sich total nett, den hatte ich lustigerweise auch bei der Führerscheinprüfung gehabt, aber anscheinend kannte er sich ja wohl doch nicht so gut aus.

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Re: ABE MIVV / Storm GP ME060 e11 0942

#11

Beitrag von Trobiker64 » 18.05.2024 17:49

Brutale_Samdale hat geschrieben:
18.05.2024 17:40
zwei verschiedene Reifen (wusste wirklich nicht, dass das nicht erlaubt ist.)
8) Meinst du unterschiedliche Reifenfabrikate oder Reifentypen in der Originalgröße? Die sind bei der K5 zulässig, da sie europ. Zulassungsrecht unterliegt.

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Re: ABE MIVV / Storm GP ME060 e11 0942

#12

Beitrag von Brutale_Samdale » 18.05.2024 18:39

Trobiker64 hat geschrieben:
18.05.2024 17:49
Brutale_Samdale hat geschrieben:
18.05.2024 17:40
zwei verschiedene Reifen (wusste wirklich nicht, dass das nicht erlaubt ist.)
8) Meinst du unterschiedliche Reifenfabrikate oder Reifentypen in der Originalgröße? Die sind bei der K5 zulässig, da sie europ. Zulassungsrecht unterliegt.
Hatte vorne Metzler
Hinten Conti

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Re: ABE MIVV / Storm GP ME060 e11 0942

#13

Beitrag von Trobiker64 » 18.05.2024 19:01

Brutale_Samdale hat geschrieben:
18.05.2024 18:39
Hatte vorne MetzlerHinten Conti
Ja, ist zulässig. Das Fahrzeug hat formal keine Reifenfabrikats- und Reifentypenbindung. Ich würde schon aus Prinzip die Reifen nicht wechseln. Es gibt da so ein Verkehrsblatt 2019, was hier schon ausgiebig diskutiert wurde. Zudem habe ich den Sachverhalt in der Knowledgebase ausgiebig erklärt. :evil: Der Tüv kann es nicht lassen.

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Re: ABE MIVV / Storm GP ME060 e11 0942

#14

Beitrag von Brutale_Samdale » 18.05.2024 20:39

Trobiker64 hat geschrieben:
18.05.2024 19:01
Brutale_Samdale hat geschrieben:
18.05.2024 18:39
Hatte vorne MetzlerHinten Conti
Ja, ist zulässig. Das Fahrzeug hat formal keine Reifenfabrikats- und Reifentypenbindung. Ich würde schon aus Prinzip die Reifen nicht wechseln. Es gibt da so ein Verkehrsblatt 2019, was hier schon ausgiebig diskutiert wurde. Zudem habe ich den Sachverhalt in der Knowledgebase ausgiebig erklärt. :evil: Der Tüv kann es nicht lassen.
Hast du vlt einen Link dazu? Habs gefunden :mrgreen:
den Reifen habe ich schon bestellt, der ist aber noch nicht da.
Im Fahrzeugschein steht "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten" und der Prüfer meinte, dass man dann so einen Zettel vom Hersteller braucht, den habe ich mir auch ausgedruckt.
Da steht drauf, dass der ContiSportAttack 4 160/60 ZR 17 (Bereits montiert) mit dem ContiSportAttack 2,3,4 120/70 ZR 17 kompatibel ist. Deswegen habe ich mir jetzt den SportAttack 4 für vorne bestellt.
Mein Metzeler Sportec m7 vorne ist aber noch längst nicht runter, den kann man eigentlich noch fahren, deswegen habe ich mich so geärgert. Ich habe halt gedacht, wenn der Prüfer das sagt, dann stimmt das auch :roll:

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Re: ABE MIVV / Storm GP ME060 e11 0942

#15

Beitrag von Trobiker64 » 18.05.2024 23:07

Brutale_Samdale hat geschrieben:
18.05.2024 20:39
Ich habe halt gedacht, wenn der Prüfer das sagt, dann stimmt das auch :roll:
Die meisten Prüfer haben von Zulassungsrecht wenig Ahnung. Dabei reicht nur ein Blick in die zuständigen Gesetze, Richtlinien und Verordnungen. Dafür gibt es die leitenden Ing. bzw. Sachverständigen, aber auch da muss ich mich manchmal wundern. :roll:

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