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Heckinnenverkleidung: Frage zu den Blinkern.
Verfasst: 26.10.2004 14:26
von spacey
Habe im Netz gerade das hier gefunden:
Ist aber wohl in Deutschland so nicht gestattet oder?
Würde mir im Winter nämlich gerne eine HIV verbauen.
MfG Spacey

Verfasst: 26.10.2004 14:34
von svbomber
>Ist aber wohl in Deutschland so nicht gestattet oder?
powerparts-hinz.de hat geschrieben:Sitzbankunterverkleidung SV650 / 1000 mit Blinkern integriert eckig (ohne E-Prüfung) mit Kennzeichenhalterung
(Kennzeichenbeleuchtung und Rückstrahler als Zubehör erhältlich).
Preis unlackiert 189,00 €
Preis lackiert 259,00 €
Idee nicht schlecht. Muss man sich halt was "basteln" ...
powerparts-hinz.de hat geschrieben:Sitzbankunterverkleidung SV650 / 1000 mit LED Licht oval weiß (E geprüft) und Blinkern (ohne E).
Preis unlackiert 239,00 €
Preis lackiert 309,00 €
Verfasst: 26.10.2004 14:35
von svsafety
vermutlic nicht, da der Abstand der Blinker zum Kennzeichen nicht ausreichend ist und zueinander auch nicht, so wie ich das auf dem pic erkennen kann.
Möglich ist aber, dass es da eine Sondergenehmigung gibt.
Vielleicht fragst Du mal nach ner ABE von dem Teil
Insgesamt sieht die HIV aber nciht übel aus...
Verfasst: 26.10.2004 22:07
von crashed kid (Mr. NOS)
müssen die blinker auch einen mind. abstand zum kz haben??? weiß nur, dass die dinger hinten 18 cm auseinander sein müssen, das war's doch oder???
Verfasst: 26.10.2004 22:53
von bswoolf
24 cm, soweit ich weiß.
Verfasst: 27.10.2004 11:15
von crashed kid (Mr. NOS)
24 ist vorne, soweit ich informiert bin
steht zumindest so im Polo Katalog....wobei sich die cm Angaben immer von Innenkante zu Innnenkante beziehen...
edmnach ist es hintne kein Problem, da das KZ breiter als 18 cm ist und ein bisschen soll man die Blinker ja schon sehen

Verfasst: 27.10.2004 11:25
von svbomber
el Kaputtnik hat geschrieben:Nix da, von Blinkerglas zu Blinkerglas. Nach EG-Recht beträgt der Mindestabstand aber 180mm - je nach Leuchtstärke der Blinker (kein Witz!).
vorne sinds 340mm (EG 240mm - je nach Leuchtstärke)
Quelle: viewtopic.php?t=15654
Oder hier:
viewtopic.php?t=5481
Verfasst: 27.10.2004 11:35
von bswoolf
m.e. liegt polo da falsch, bei louis heißt es 24 hinten, 34 vorn.
Verfasst: 27.10.2004 11:46
von Shiver Blitz
bswoolf hat geschrieben:m.e. liegt polo da falsch, bei louis heißt es 24 hinten, 34 vorn.
Genauso kenn ich das eigentlich auch

Verfasst: 27.10.2004 12:44
von crashed kid (Mr. NOS)
hmm oder kann es das polo doch richtig liegt weil auf der siete wo das steht sind nur super helle blinker.....habe die kleinen schwaren dran und die sind auf jedenfall um einiges heller als die originalen...und es ist echt einiges...nen freund mit dose meinte letztens shcon sie würden ein wenig blenden wenn es draußen dunkel ist.....naja jetzt sind sie dran und ich guck beim tüv einfach mal nett....außerdem ist es eh nur schwachsinn..dann bau ich meien alten wieder dran fahr vom hof und meine kommen wieder dran voll der scheiss
Verfasst: 27.10.2004 22:47
von el Kaputtnik
Die Lösung:
Den Hersteller nach der Leuchtstärke der Blinker fragen und dann mit dem TÜV abklären wie weit die Teile zusammen sein dürfen. Sind aber trotzdem nach EG mindestens 180 hinten und 240 vorne. Der Abstand vom hinteren Ende des Fahrzeugs bis zu den Blinkern darf nicht größer als 350mm betragen (aber wen interessiert das schon

).
Verfasst: 28.10.2004 9:17
von Meiner82
Passt zwar nicht zu den Blinkern aber zu der HIV. Dafür "braucht" man doch n Teilegutachten oder ne TÜV Bescheinigung oder? Weil mir einer bei Ebay weißmachen wollte das braucht man nicht als legaler Fahrer.
Verfasst: 28.10.2004 10:03
von Noxmortis
man muß normal wie auch beim kfz alle anbauteile eintragen lassen. außer sie haben eine abe oder ein E prüfzeichen!
Verfasst: 28.10.2004 10:21
von Meiner82
ja das ist klar. Ich meinte das weil das so eine von Bodystyle galub ich war oder so. zumindest sah sie so aus. Und bei anderen Auktionen stand immer da mit Teilegutachten und bei der halt net da hab ich nachgefragt und er meinte brauch ich nicht.