Der Leo beim TÜV => Resultat


Wie mach ich und wo bekomme ich was? Was ist gut und günstig?
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ch40s


Der Leo beim TÜV => Resultat

#1

Beitrag von ch40s » 22.06.2005 9:09

Hallo!

Ich habe gestern meinen Leo an meine K3 gebaut und wollte heute brav zum Tüv um die Sache mit dem Kat zu klären.
Der nette Prüfer meinte aber nur:"Dieser Auspuff hat eine EG Prüfgenehmigung also eine e Nummer genau wie das Mopped und da die dinger zusammenpassen kann er gar nichts machen von wegen KAT austragen und ich kann einfach mit dem Ding rumfahren. Da das EG-Recht über dem deutschen Recht liegt ist das alles legal!
TÜV Hessen Service Center Kassel

Er meinte nur ich hätte ja eine kleine Platikkarte zum Auspuff dazubekommen und die müsste ich für den Fall einer Kontrolle mitführen..
Ich habe aber keine solche Plastikkarte! Ich habe nur das Heftchen wo auch die EG Sachen drinstehen reicht das?!

gruß Jonas

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Duffy
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#2

Beitrag von Duffy » 22.06.2005 9:26

wenn der TÜVer dir sagt dass die EG-Nummer ausreicht und in dem Heftchen alles brav drin steht, reicht die
R.I.P. Patrick
*05.09.1987 †22.09.2010

LED Umbau für die SV Tachos ab K3 und Gladius? Bei Interesse --> PN.

ch40s


#3

Beitrag von ch40s » 22.06.2005 9:55

Was muss denn alles drin stehen?
Hat jemand zu seinem Leo so eine besagte Plastikkarte?

Gelöschter Benutzer 431


#4

Beitrag von Gelöschter Benutzer 431 » 22.06.2005 10:04

ch40s hat geschrieben:Was muss denn alles drin stehen?
Hat jemand zu seinem Leo so eine besagte Plastikkarte?
Da gibt es keine Plastikkarte...was diese TÜvler manchmal für einen Sch*** erzählen :roll:

Was dabei ist...ein Aufkleber( mit der Prüfnummer) der soll sichtbar am Motorrad montiert sein!

Aber meistens guckt da niemand hin!

Grüße

MO


mcberryy


#6

Beitrag von mcberryy » 22.06.2005 11:52

Hi!
Ich bin seit einiger Zeit glücklicher Besitzer eines EVO II (ohne dB-Eater erst richtig gut..!!)..
Da ist ein kleiner silberfarbener Aufkleber dabei mit irgendeiner Prüfnummer.. Den muß man mitführen-idealerweise sollte er gut sichtbar am Möppi angebracht sein!
Bei mir klebt er direkt neben dem Typenschild am Rahmen..
So kann er nie vergessen werden.. :wink:

Bluebird


#7

Beitrag von Bluebird » 22.06.2005 16:57


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blueSV
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#8

Beitrag von blueSV » 22.06.2005 21:48

Zur Lautstärke hat er nichts gesagt?

Robert
"DJ. not a Jukebox."
(Armin van Buuren)

ch40s


#9

Beitrag von ch40s » 22.06.2005 22:45

Nee garnichts... und das um 9Uhr morgens wo die ja angeblich noch genau hinschauen sollen...
Er meinte nur gute fahrt und schöne Maschiene :D

VisitorOfNothing


#10

Beitrag von VisitorOfNothing » 22.06.2005 23:03

MO hat geschrieben:
ch40s hat geschrieben:Was muss denn alles drin stehen?
Hat jemand zu seinem Leo so eine besagte Plastikkarte?
Da gibt es keine Plastikkarte...was diese TÜvler manchmal für einen Sch*** erzählen :roll:

Was dabei ist...ein Aufkleber( mit der Prüfnummer) der soll sichtbar am Motorrad montiert sein!

Aber meistens guckt da niemand hin!

Grüße

MO
Der Aufkleber mit der EG-Nr. ist überflüssig, da allein die eingestanzte EG-Nr. auf dem Auspuff gültig ist, laut Werkstatt und DEKRA. Als ich meinen Bugspoiler bei der DEKRA eintragen ließ, hatte ich gleichzeitig wegen der EG-Nr. Aufkleber nachgefragt, ob sie nötig sei. Wollte meine Maschine damit nicht besudeln, was Gott Sei Dank nicht nötig war und ist. Aufkleben kann man es zwar trotzdem, aber es ist nicht pflichtig.

Pinky


#11

Beitrag von Pinky » 22.06.2005 23:05

VisitorOfNothing hat geschrieben:Der Aufkleber mit der EG-Nr. ist überflüssig, da allein die eingestanzte EG-Nr. auf dem Auspuff gültig ist, laut Werkstatt und DEKRA. Als ich meinen Bugspoiler bei der DEKRA eintragen ließ, hatte ich gleichzeitig wegen der EG-Nr. Aufkleber nachgefragt, ob sie nötig sei. Wollte meine Maschine damit nicht besudeln, was Gott Sei Dank nicht nötig war und ist. Aufkleben kann man es zwar trotzdem, aber es ist nicht pflichtig.
3 leute - 5 meinungen... wichtig is nur was der trachtenverein von dir will wenn du da stehst :wink:

Leon


#12

Beitrag von Leon » 24.06.2005 23:34

Warst du beim Tüv am " Allkauf " . oder wo anders ?
Ich will meine kompl. Anlage auch lieber " eintragen " lassen.

Hast nur einen Slip On oder kompl. Anlage ?
Dann bin ich wohl nicht mehr der einzige im Landkreis Kassel mit einer " lauten " SV650 K3 :D

w8rabbit


#13

Beitrag von w8rabbit » 25.06.2005 10:09

Pinky hat geschrieben:
VisitorOfNothing hat geschrieben:Der Aufkleber mit der EG-Nr. ist überflüssig, da allein die eingestanzte EG-Nr. auf dem Auspuff gültig ist, laut Werkstatt und DEKRA. Als ich meinen Bugspoiler bei der DEKRA eintragen ließ, hatte ich gleichzeitig wegen der EG-Nr. Aufkleber nachgefragt, ob sie nötig sei. Wollte meine Maschine damit nicht besudeln, was Gott Sei Dank nicht nötig war und ist. Aufkleben kann man es zwar trotzdem, aber es ist nicht pflichtig.
3 leute - 5 meinungen... wichtig is nur was der trachtenverein von dir will wenn du da stehst :wink:
Ich habe zwar keinen LEO, ich wollte dafür einen ROMBO Auspuff
eintragen lassen. Trotz EG-BE wurde dieses verweigert, da nicht
ersichtlich war ob ich den Auspuff überhaupt an mein Motorrad
verbauen darf.

Aussage KBA:
--- 8> ---
Grundsätzlich unterstehen Überwachungsorganisationen wie beispielsweise TÜV und Dekra sowie Polizei-Behörden der Länderhoheit. Jedes Bundesland handhabt diese Problematik daher anders.
Generell gilt jedoch Folgendes: Da dem TÜV-Prüfer keine Datenbank zur Verfügung steht, in der er nachschauen kann, ob die Nummer des Nachrüstdämpfers zum Motorrad passt, aber durch seine Unterschrift den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeugs bestätigen muss, steht es in seinem Ermessen, die Plakette bei Unklarheiten zu verweigern.
Zwar könnte er durch einen Anruf beim Kraftfahrt-Bundesamt die Rechtmäßigkeit der in Deutschland homologierten Nachrüstdämpfer überprüfen, doch viele Anlagen werden im europäischen Ausland homologiert und sind daher nur zeitverzögert oder gar nicht überprüfbar.
Ähnliches gilt für eine Polizeikontrolle.
Ich empfehle deshalb allen Käufern von Nachrüstanlagen mit EG-Betriebserlaubnis, beim Importeur oder Hersteller des Auspuffs eine Kopie des Verwendungsbereichs anzufordern, aus dem klipp und klar die Zuordnung des Schalldämpfers zu einem bestimmten Motorrad hervorgeht.
--- <8 ---
Diese Aussage, des KBA, habe ich dann zu POLO geschickt, worauf
ich zwei Faxe bekam aus denen ersichtlich war, das der Auspuff an
eine SV verbaut werden darf.
Nach Vorlage beim TÜV-Prüfer gab es dann keine Probleme
mehr, lediglich die Aussage: "Warum nicht gleich so?"
und von mir: "Weshalb legt POLO diese Kopie nicht einfach dabei?"

Das Ganze hat mich vier Tage gekostet!

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