kennzeichenhalter eigenbau und tüv?


Wie mach ich und wo bekomme ich was? Was ist gut und günstig?
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tm200014


kennzeichenhalter eigenbau und tüv?

#1

Beitrag von tm200014 » 02.12.2005 18:44

hallo, ich habe vor mir einen kennzeichenhalter selber zu baun... is ja im prinzip ganz einfach, bisschen blech zurecht biegen, und fertig...

also was muss man da alles beachten? blinker, beleuchtung und reflektor is klar... hat man sonst noch irgentwelche vorschriften? da gabs doch mal was mit nem bestimmten winkel den das nummernschild zur straße haben muss?!?!

habt ihr sonst noch tipps für meinen eigenbau?

MfG Timo

Speedfanatic81


#2

Beitrag von Speedfanatic81 » 02.12.2005 21:49

Hi hab mal gehört das der abstand von der mitte des nummernschilds bis zur mitte des blinkers mindestens 17 cm betragen muß.
Bin mir aber nicht sicher.
Wünsch dir viel spaß dabei.
Kannst ja mal ein Bild posten wenn du fertig bist. :D


gibb3n


#4

Beitrag von gibb3n » 05.12.2005 10:59

Gibt auch bestimmt Winkel die zu beachten sind.
So darf der Winkel der von einer Senkrechten zur fahrbahn und zu Linie die den KZH verlängert nicht größer als irgendwas sein.
Gut ich hab keine Ahnugn wie groß der Winkel sein darf, auf gut deutsch das Ding darf nicht zu steil stehen. Mein Nummernschild kann man so wie es jetzt aussieht nur aus nem Helicopter lesen :lol:

greetz :twisted:

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svbomber
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#5

Beitrag von svbomber » 05.12.2005 11:05

MO hat geschrieben:Sehr geehrter Herr *******,

vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die Fahrtrichtungsanzeiger (FAZ) an Motorrädern müssen bauartgenehmigt sein und ein Genehmigungszeichen tragen.
Die FAZ an Motorrädern müssen immer symmetrisch zur Längsmittelachse des Fahrzeugs angebracht werden.
Die Unterkante der Lichtaustrittsflächen darf nicht weniger als 350 mm und nicht mehr als 1200 mm über der Fahrbahn liegen.
Der Abstand zwischen den Innenrändern der Lichtaustrittsflächen darf nicht weniger als 180 mm betragen.
Die FAZ müssen nach oben und unten unter einem Winkel von jeweils 15 Grad zur Waagerechten sichtbar sein.
Die FAZ müssen jeweils unter einem Winkel von 80 Grad zur Fahrzeuglängsmittelachse nach außen und unter einem Winkel von 20 Grad nach innen sichtbar sein.
Die FAZ dürfen nicht durch das Kennzeichen verdeckt sein und selbst das Kennzeichen nicht verdecken.
Das Kennzeichen darf nicht tiefer als 300 mm über der Fahrbahn angebracht und nicht mehr als 30 Grad zur Senkrechten nach vorn geneigt sein.
Ich bezweifele allerdings, dass die abgebildeten FAZ tatsächlich so angebaut wurden, wie es die Bauartgenehmigung vorschreibt (Lage zur Fahrbahnebene bzw. Fahrzeuglängsachse).
Mit freundlichen Grüßen
Bert Korporal
TÜV NORD STRASSENVERKEHR
Bereich Unternehmensentwicklung
Information und Dokumentation
www.tuev-nord.de

gibb3n


#6

Beitrag von gibb3n » 07.12.2005 7:54

WOW, 30° :lol:
Da dürfte ich ja bald 60° drüber liegen :lol:

greetz :twisted:

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