Erodiern von ABE in Auspuff oder ähnliches?


Wie mach ich und wo bekomme ich was? Was ist gut und günstig?
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robert1411
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Erodiern von ABE in Auspuff oder ähnliches?

#1

Beitrag von robert1411 » 26.06.2003 12:55

Habe mir mal die Seriennummer und das ganze Zeug vom Originaldämpfer angeschaut.Hat einer eine Ahnung wir das dort eingebracht ist?erodiert,gefräst oder geprägt oder so? Da die Grünen bei uns eigentlich immer blos eine Nr. auf dem Auspuff suchen, könnte man doch an eine Racing-Tüte was dranzaubern...Ich weis, dass das verboten ist und Strafen mir drohen,solla aber erstmal nicht Thema sein.

mfg robert1411
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Rennsemmel


#2

Beitrag von Rennsemmel » 26.06.2003 13:06

Denk mal das die geprägt sind, zumindest bei den Alu und Edelstahltöpfen. Sicher kannste schon machen, haben wir auf der arbeit auch schon für ein paar leere Mitteltöpfe am Auto gemacht! Aber beim Auto fällts auch net wirklich auf (außer mit dem Messgerät!!) Beim Moppi isse halt dumm, wenn der dann den Stock reinhält, oder reinschaut und die Kolben wackeln sieht!!! 8O

Shiver Blitz


#3

Beitrag von Shiver Blitz » 26.06.2003 13:14

Und Strafen gibt es für sowas reichlich :!: Ist auch kein Kavaliersdelikt (oder wie man das schreibt) sondern ist "Urkundenfälschung" auch wenn es keine Urkunde ist :wink:

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robert1411
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#4

Beitrag von robert1411 » 26.06.2003 13:41

Ihr habt da aber "blos" ein paar Zahlen eingeprägt,oder auch z.B. Suzuki,also wenn, dann würde ich schon den gesamten Rassel draufstehen haben wollen. Was benötigt denn ein "Präger" . einen 3D-CAD-Datensatz oder einfach blos ne Konstruktionszeichung? Was würde denn so eine "Einzelanfertigung" kosten?Ist das mit großem Maschinenaufwand verbund? (Ist ja auch rund die Fläche..)


Robert
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Shiver Blitz


#5

Beitrag von Shiver Blitz » 26.06.2003 14:26

Ich kenne jemanden sehr gut :wink: (nein nicht mich) der hat den Original- und den Racingtopf zum Waffenschmied gegeben.
Der widerrum hat alles eins zu eins in den Racingtopf eingraviert.
Es war kein Unterschied zu sehen.
Waren aber auch beides keine Originaltöpfe :!:

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robert1411
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#6

Beitrag von robert1411 » 26.06.2003 14:54

Ah, das klingt ja interessant, müsste ja auch bei "Türschild-Gravur"-Laden gehen."Mr.Minit" oder so,genau...dass kann doch nicht soviel kosten.
Aber da wirds wohl nix mit einem Rombo,mann sollte dann vielleicht z.B. den ViperRacing nehmen.Der ist Edelstahl wie der Originale (sieht ja auch irgendwie so aus..), und ich glaube kein Logo etc. gesehen zu haben...

Hat denn dein "guter Bekannter" den gesamten Schriftsatz vom Originalen SV-Topf gravieren lassen?
Was wird denn sowas kosten?Also ich sag mal 20EURONEN?
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Shiver Blitz


#7

Beitrag von Shiver Blitz » 26.06.2003 15:31

Nix SV...war ein Remus Topf (original und Racing) für eine FZR 1000 :!:
War eine mehrstellige Zahlen/Buchstaben-Kombination. Nur die Buchstaben hatten eine eigenwillige Form. Deshalb ging nur gravieren und nicht stanzen.

jensel
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#8

Beitrag von jensel » 26.06.2003 17:31

Da Dir ja shcon geholfen ist, möchte ich noch anmerken, dass das tatsächlich Urkundenfälschung ist, und wenn Du erwischt wirst und verurteilt, bist Du vorbestraft.
Ein Racetopf kostet nur ein Bußgeld.

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Schakal
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#9

Beitrag von Schakal » 26.06.2003 21:05

Ich bin nicht so naiv, dass ich die Polizei für so dumm halte. Irgendwann kommt dir nämlich ein Polizist mit Ahnung über den Weg gelaufen und dann hast du ein viel größeres Problem, als wenn du nur mit einem offenen Endtopf durch die Gegend fahren würdest. Und wenn ich einen Rennauspuff hätte und darauf angesprochen würde, wäre ich auch so ehrlich und würde dies zugeben, da die Strafe in diesem Fall garantiert nicht so hoch ausfallen würde, wie wenn ich versuchen wollte, die Polizei zu verarschen.
Das ist aber nur meine Meinung.

mfs.geronimo


#10

Beitrag von mfs.geronimo » 27.06.2003 17:44

@ Schakal

Die Strafen für so ein Verkehrsvergehen sind gesetzlich festgelegt.Wenn du nicht gerade mit einer 100dB Brülltüte durch die Gegend fährst und die Herren in grün nicht für dumm verkaufen willst,kann es sein das die Herren von einer Bußgeldverwarnung absehen und das du mit einer erzieherischen Maßnahme zwecks Vorführung des vorschriftsmäßigen Zweirades davon kommst.Ist aber alles eine Ermessenssache des Polizisten,denn wenn er sich so verhält macht er sich Strafbar und kann dadurch seinen Job los sein.
@ robert1411
Wenn der Topf nur für ein Motorrad ist,wird meistens vor der Fertigung das Blech mit Firmenlogo.E-Nr. usw. gerprägt.Bei UniversalTöpfen die für mehrere Motorräder zugelassen sind,wird nach der Fertigung nach Bedarf und Nachfrage die E-Nr. mit einem Grafierstichel in den Topf eingemeißelt.Das ist aber alles eine Ermessenssache der Hersteller,was Sie wie und warum machen.

Pinky


#11

Beitrag von Pinky » 27.06.2003 17:54

man ey - ihr habt echt probleme - lasst den scheiss

mit urkundenfälschung ist nicht zu spassen... das ist kein kavaliersdelikt - dafür geht ihr in den bau... oder mindestens ne satte geldstrafe (von dem vorbestraftsein mal ganz abgesehen)

für den topf würden sie euch maximal ein paar euros abnehmen - evtl musst du dir nen neuen dran machen - das ist doch nicht relevant - selbst ein punkt ist doch sch...egal

guckts euch an: http://dejure.org/gesetze/StGB/267.html

Bombwurzel


#12

Beitrag von Bombwurzel » 27.06.2003 18:24

Ich will ja nix sagen. Aber auf dem Endtopf können 20 ABE-Nummern und 100x SUZUKI eingraviert sein. Wenn das Teil zu laut ist, aus welchem Grund auch immer, muss der Topf ab!
Da kannst du noch 30x rumjammern, daß das doch der Original-Endopf ist.

mfs.geronimo


#13

Beitrag von mfs.geronimo » 27.06.2003 19:07

Es ist wegen Serienstreuung bei der Herstellung so geregelt,das eine Abweichung von 5dB von dem eingetragenen Wert in den Papieren toleriert wird.Entgegen einigen Aussagen hier im Forum sind nicht 3 sondern 6 dB die doppelte Lautstärke.Der Halter ist dafür zuständig das das Kraftrad der Straßenverkehrsordnung entsricht.Wenn das nicht der Fall ist,kann man ihn dafür zur Verantwortung ziehen.
Ich fahre seit über 17 Jahren Motorrad und ich habe noch von keinem Fall gehöhrt wo ein original Endtopf durch ausbrennen der Dämmwolle über den 5dB lagt.
Aber Bombwurzel hat Recht,zu laut ist zu laut.
Erzieherische Maßnahmen halte ich hier nicht für angebracht.Das haben andere schon vor mir gemacht.
Wenn robert 1411 nur mal so ganz grob überschlagen würde,was Anwalts-und Gerichtskosten betragen würden,könnte er sich eine Abgasanlage kaufen die im 4stelligen Bereich liegt.Einige von den Zubehöhr Anlagen tummeln sich auch von der Lautstärke im Grenzbereich rum.
Wenn er der Meinung ist,auffallen um jeden Preis,nagut soll erdoch.

el Kaputtnik


#14

Beitrag von el Kaputtnik » 30.06.2003 15:20

Mahlzeit!

Also ich glaube zu wissen dass in meinem Tabellenbuch 3dB doppelte Lautstärke sind.

Bombwurzel


#15

Beitrag von Bombwurzel » 30.06.2003 15:37

el Kaputtnik hat geschrieben: Also ich glaube zu wissen dass in meinem Tabellenbuch 3dB doppelte Lautstärke sind.
Nunja, ich weiss genau, daß eine Erhöhung um 10dB einer Verdoppelung des Schalldrucks entspricht.
Also schnell nochmal in dein Tabellenbuch schauen und genau nachlesen.

Die Angabe der 3dB bezieht sich auf einen kleinen Irrtum.

Bei einer Erhöhung um 10dB(A) verdoppelt sich der Schalldruck.
Bei einer Erhöhung um 3dB(A) genügt die Hälfte der Einwirkzeit um dieselbe biologische Lärmwirkung zu erzielen.

Quelle: http://www.ihr-betriebsarzt.net/Gefahrd ... /larm.html

Sind also 2 Paar Schuhe, die man nicht in einen Schrank stellen sollte. ;)

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