Gute Frage. Habe vorhin mal interessehalber in den alten Fahrzeugbrief meiner VFR geschaut, weil ich da auch etwas in Erinnerung hatte. Dort steht als Anmerkung zu Ziff. 12 (also den Sitzplätzen): "Mitnahme eines Beifahrers nur zul. wennn vorgesehene Fußrasten montiert sind". Ist zwar eigentlich auch selbstverständlich aber wenigstens keine so doofe Formulierung wie, dass man auch alleine fahren darf.
Bei meiner SP-1, die serienmäßig ja auch mit Deckel ausgeliefert wurde, stehen einfach 2 Sitzplätze drin. Bei beiden steht übrigens nichts zu den Haltegriffen / dem Haltegurt, die bei montierter (serienmäßiger!) Soziusabdeckung demontiert sind.
Die StVZO ist in dem Punkt auch etwas dämlich formuliert. Unter §35a heißt es:
"(9) Krafträder, auf denen ein Beifahrer befördert wird, müssen mit einem Sitz für den Beifahrer ausgerüstet sein. ...."
Soweit sinnvoll. Ohne Sitz kann und darf man niemanden mitnehmen.
Unter §61 heißt es allerdings:
"(1) Zweirädrige Kraftfahrzeuge, auf denen ein Beifahrer befördert werden darf, müssen mit einem Haltesystem für den Beifahrer ausgerüstet sein, das den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.
(2) Zweirädrige Kraftfahrzeuge müssen für den Fahrer und den Beifahrer beiderseits mit Fußstützen ausgerüstet sein."
Also müssten Haltegriffe/-Gurt und Fußrasten eigentlich immer dran sein, egal ob man jemanden mitnimmt oder nicht.
Da die Formulierungen im §61 etwas bescheuert sind, wollte Suzuki vielleicht auf Nummer sicher gehen und hat seinerseits eine in der Sache sinnlose Formulierung, die aber dieser Rechnung trägt, in die Zulassung schreiben lassen.