Ich wollte mal ganz doof fragen ob jemand Erfahrung mit eigens gebauten Kohlefaser/GFK teilen und dem TÜV hat (oder halt welche ohne E-Nummer oder etwas dergleichen). da es meiner SV leider nicht so gut geht im moment (siehe Marktplatz) und ich im moment stark am überlegen bin die heck Verkleidung die nächsten Monate(sofern das zeitlich passt und sich kein Käufer finden sollte) aus Kohlefaser selber zu "bauen" nun habe ich zwar google benutzt aber nichts wirklich passendes gefunden. Deshalb versuche ich mein glück mal hier. Weiß jemand von euch evtl. ob man die teile (nur Verkleidungsteile) extra eintragen lassen muss bzw. ob die dann wirklich ein gesondertes Gutachten brauchen oder ob das bei der TÜV Prüfung egal ist solange es fest am Motorrad sitzt und nicht abfällt?
Jemand Erfahrung mit Karbon/GFK und TÜV?
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Moinsen
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Ich wollte mal ganz doof fragen ob jemand Erfahrung mit eigens gebauten Kohlefaser/GFK teilen und dem TÜV hat (oder halt welche ohne E-Nummer oder etwas dergleichen). da es meiner SV leider nicht so gut geht im moment (siehe Marktplatz) und ich im moment stark am überlegen bin die heck Verkleidung die nächsten Monate(sofern das zeitlich passt und sich kein Käufer finden sollte) aus Kohlefaser selber zu "bauen" nun habe ich zwar google benutzt aber nichts wirklich passendes gefunden. Deshalb versuche ich mein glück mal hier. Weiß jemand von euch evtl. ob man die teile (nur Verkleidungsteile) extra eintragen lassen muss bzw. ob die dann wirklich ein gesondertes Gutachten brauchen oder ob das bei der TÜV Prüfung egal ist solange es fest am Motorrad sitzt und nicht abfällt?
Ich wollte mal ganz doof fragen ob jemand Erfahrung mit eigens gebauten Kohlefaser/GFK teilen und dem TÜV hat (oder halt welche ohne E-Nummer oder etwas dergleichen). da es meiner SV leider nicht so gut geht im moment (siehe Marktplatz) und ich im moment stark am überlegen bin die heck Verkleidung die nächsten Monate(sofern das zeitlich passt und sich kein Käufer finden sollte) aus Kohlefaser selber zu "bauen" nun habe ich zwar google benutzt aber nichts wirklich passendes gefunden. Deshalb versuche ich mein glück mal hier. Weiß jemand von euch evtl. ob man die teile (nur Verkleidungsteile) extra eintragen lassen muss bzw. ob die dann wirklich ein gesondertes Gutachten brauchen oder ob das bei der TÜV Prüfung egal ist solange es fest am Motorrad sitzt und nicht abfällt?
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(nicht gut gealtert)Re: Jemand Erfahrung mit Karbon/GFK und TÜV?
Kommt darauf an, um welche Teile es sich handelt...
Ich habe eine Verlängerung für den vorderer Kotflügel aus Karbon und einen Hugger fürs Hinterrad aus GFK. Beides ist nicht eintragungspflichtig.
Verkleidungen und andere Sitzbänke müssen abgenommen und eingetragen werden.
Heckbürzel? Weiß ich nicht.
Grüße
Rolf
Ich habe eine Verlängerung für den vorderer Kotflügel aus Karbon und einen Hugger fürs Hinterrad aus GFK. Beides ist nicht eintragungspflichtig.
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Re: Jemand Erfahrung mit Karbon/GFK und TÜV?
Verkleidung muß abgenommen und eingetragen werden.Ropa75 hat geschrieben: ↑23.07.2024 19:59Kommt darauf an, um welche Teile es sich handelt...
Ich habe eine Verlängerung für den vorderer Kotflügel aus Karbon und einen Hugger fürs Hinterrad aus GFK. Beides ist nicht eintragungspflichtig.
Verkleidungen und andere Sitzbänke müssen abgenommen und eingetragen werden.
Heckbürzel? Weiß ich nicht.
Grüße
Rolf
Sitzbank nicht...
Gruß Jürgen
Re: Jemand Erfahrung mit Karbon/GFK und TÜV?
Wo steht es, dass eine andere Sitzbank nicht eingetragen werden muss? Bitte nenn mir die genaue Quelle!
Ich habe letztens bei einem anderen Motorrad die serienmäßige Doppelsitzbank vom Sattler auf 1-Mann-Sitzbank umpolstern lassen. Danach war ich, hauptsächlich aber wegen anderer Umbauten, beim TÜV. Der aaS hat sich die Sitzbank genau angesehen, von mehreren Seiten fotografiert, und hat dann in die Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen "Sitzbank für Einpersonenbetrieb auf Unterbau der serienmäßigen Sitzbank". In Verbindung damit wurde auch eingetragen "wahlweise Einpersonenbetrieb".
Grüße
Rolf
Ich habe letztens bei einem anderen Motorrad die serienmäßige Doppelsitzbank vom Sattler auf 1-Mann-Sitzbank umpolstern lassen. Danach war ich, hauptsächlich aber wegen anderer Umbauten, beim TÜV. Der aaS hat sich die Sitzbank genau angesehen, von mehreren Seiten fotografiert, und hat dann in die Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen "Sitzbank für Einpersonenbetrieb auf Unterbau der serienmäßigen Sitzbank". In Verbindung damit wurde auch eingetragen "wahlweise Einpersonenbetrieb".
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Re: Jemand Erfahrung mit Karbon/GFK und TÜV?
Lag da die Notwendigkeit der Eintragung nicht darin begründet, dass sich die Anzahl der Sitzplätze ändert?
Einfach nur eine andere Sitzbank muss m.W. nicht eingetragen werden. Und der TÜV hat es bei mir auch noch nie bemängelt.
Einfach nur eine andere Sitzbank muss m.W. nicht eingetragen werden. Und der TÜV hat es bei mir auch noch nie bemängelt.
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Re: Jemand Erfahrung mit Karbon/GFK und TÜV?
Bei Verkleidungen kommt es darauf an, in wie weit eine Gefährdung von dem Teil ausgeht. Bei Teilen, die auf die Aerodynamik und damit auf das Fahrverhalten einen Einfluss haben, kommt man an einer Abnahme bzw. genehmigten Teilen nicht vorbei, wie z.B. Bugspoilern, Front- und Seitenverkleidungen. Bei GFK oder Carbon-Teilen wird oft eine Splittergefahr unterstellt, was dann entsprechend ein Splittergutachten auf Basis des §30 StVZO erfordern würde. Bei Kleinteilen ist das sicherlich aber völlig übertrieben. :roll:Um auf die Ausgangsfrage des TE zurück zu kommen. So lange der Heckrahmen nicht verändert wird (und damit die Stabilität) und die Befestigung der Heckverkleidung stabil ist, sehe ich keinen Grund das einzutragen zu lassen.
Re: Jemand Erfahrung mit Karbon/GFK und TÜV?
Ok vielen Dank für die ganzen Tipps/Infos! sind halt relativ große teile (hinten die beiden großen verkleidungsteile die sich von der Seit bis zur Rückleuchte ziehen, und oben drauf ist dann halt die Sozius Abdeckung oder der sitz je nachdem was man halt verwendet. bei mir würde die sitz Abdeckung dann in das teil mit "eingebaut" sein sodass man dass heckschloss quasi verliert und man nicht mehr unten ran kommt. Leuchte würde natürlich verwendbar bleiben. So wie hier (fertig-teil zum kaufen)Trobiker64 hat geschrieben: ↑23.07.2024 23:43Es gibt keine Bauvorschriften für Sitzbänke. Wenn der TÜV Sitzbänke einträgt, dann oft nach eigenen gutachterlichen Vorschriften z.B. nach den VdTÜV-Merkblättern, was aber zumindest bei Sitzbänken nicht verpflichtend ist.
Bei Verkleidungen kommt es darauf an, in wie weit eine Gefährdung von dem Teil ausgeht. Bei Teilen, die auf die Aerodynamik und damit auf das Fahrverhalten einen Einfluss haben, kommt man an einer Abnahme bzw. genehmigten Teilen nicht vorbei, wie z.B. Bugspoilern, Front- und Seitenverkleidungen. Bei GFK oder Carbon-Teilen wird oft eine Splittergefahr unterstellt, was dann entsprechend ein Splittergutachten auf Basis des §30 StVZO erfordern würde. Bei Kleinteilen ist das sicherlich aber völlig übertrieben. :roll:Um auf die Ausgangsfrage des TE zurück zu kommen. So lange der Heckrahmen nicht verändert wird (und damit die Stabilität) und die Befestigung der Heckverkleidung stabil ist, sehe ich keinen Grund das einzutragen zu lassen.
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Re: Jemand Erfahrung mit Karbon/GFK und TÜV?
Bei dem Umbau verlierst du aber einen Sitzplatz, denn die integr. Abdeckung trägt keine zweite Person. Und da das fest verbaut ist, wird dir der TÜV-SV einen Platz austragen wollen.
Re: Jemand Erfahrung mit Karbon/GFK und TÜV?
Ja darum ist das ein bisschen doof haha. Mal schauen, werde evtl. wenn es soweit ist vorher mal beim TÜV und dann zur Dekra meiner Wahl gehen und nachfragen. Das wird aber noch eine weile dauern, falls es überhaupt passiertTrobiker64 hat geschrieben: ↑24.07.2024 11:26Bei dem Umbau verlierst du aber einen Sitzplatz, denn die integr. Abdeckung trägt keine zweite Person. Und da das fest verbaut ist, wird dir der TÜV-SV einen Platz austragen wollen.Außer, du kannst den Tüvler überzeugen, dass der Umbau wieder in 2 Minuten zurück gebaut werden kann, ähnlich dem Original.
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Re: Jemand Erfahrung mit Karbon/GFK und TÜV?
Das kann gut sein. Durch den Umbau der Sitzbank und das Entfernen der Soziusfußrasten ist das Motorrad zum Einsitzer geworden. Obwohl man beides in ein paar Minuten auf den Originalzustand zurückrüsten kann.
Mit der Eintragung "wahlweise Einsitzer" ist man bei Polizeikontrollen jedenfalls auf der sicheren Seite. Und so steht es ja bei der Suzuki SV 1000 S schon ab Werk in den in den Papieren.
Grüße
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Re: Jemand Erfahrung mit Karbon/GFK und TÜV?
Ich finde so eine Formulierung reichlich sinnlos. Mit weniger als voller Besetzung darf man immer fahren.
Was wirklich wichtig ist, ist ob das Motorrad überhaupt aufgrund von erlaubter Zuladung und Stabilität des Hecks geeignet ist, als Zweisitzer betrieben zu werden. Dass man dann auch nur jemanden mitnehmen darf, wenn hintere Fußrasten und ein Rücksitz vorhanden sind, liegt ja auf der Hand. Bei einer durchgehenden Sitzbank kann es halt noch sinnvoll sein, anzugeben, ob diese für eine oder zwei Personen geeignet ist (für letzteres ist eine bestimmte Mindestlänge vorgeschrieben).
Was wirklich wichtig ist, ist ob das Motorrad überhaupt aufgrund von erlaubter Zuladung und Stabilität des Hecks geeignet ist, als Zweisitzer betrieben zu werden. Dass man dann auch nur jemanden mitnehmen darf, wenn hintere Fußrasten und ein Rücksitz vorhanden sind, liegt ja auf der Hand. Bei einer durchgehenden Sitzbank kann es halt noch sinnvoll sein, anzugeben, ob diese für eine oder zwei Personen geeignet ist (für letzteres ist eine bestimmte Mindestlänge vorgeschrieben).
Re: Jemand Erfahrung mit Karbon/GFK und TÜV?
Eigentlich hast du recht...
Aber warum schreibt das dann sogar Suzuki in die Betriebserlaubnis der 1000er? Irgendeinen Grund dafür muss es ja geben...
Grüße
Rolf
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Re: Jemand Erfahrung mit Karbon/GFK und TÜV?
Gute Frage. Habe vorhin mal interessehalber in den alten Fahrzeugbrief meiner VFR geschaut, weil ich da auch etwas in Erinnerung hatte. Dort steht als Anmerkung zu Ziff. 12 (also den Sitzplätzen): "Mitnahme eines Beifahrers nur zul. wennn vorgesehene Fußrasten montiert sind". Ist zwar eigentlich auch selbstverständlich aber wenigstens keine so doofe Formulierung wie, dass man auch alleine fahren darf.
Bei meiner SP-1, die serienmäßig ja auch mit Deckel ausgeliefert wurde, stehen einfach 2 Sitzplätze drin. Bei beiden steht übrigens nichts zu den Haltegriffen / dem Haltegurt, die bei montierter (serienmäßiger!) Soziusabdeckung demontiert sind.
Die StVZO ist in dem Punkt auch etwas dämlich formuliert. Unter §35a heißt es:
"(9) Krafträder, auf denen ein Beifahrer befördert wird, müssen mit einem Sitz für den Beifahrer ausgerüstet sein. ...."
Soweit sinnvoll. Ohne Sitz kann und darf man niemanden mitnehmen.
Unter §61 heißt es allerdings:
"(1) Zweirädrige Kraftfahrzeuge, auf denen ein Beifahrer befördert werden darf, müssen mit einem Haltesystem für den Beifahrer ausgerüstet sein, das den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.
(2) Zweirädrige Kraftfahrzeuge müssen für den Fahrer und den Beifahrer beiderseits mit Fußstützen ausgerüstet sein."
Also müssten Haltegriffe/-Gurt und Fußrasten eigentlich immer dran sein, egal ob man jemanden mitnimmt oder nicht.
Da die Formulierungen im §61 etwas bescheuert sind, wollte Suzuki vielleicht auf Nummer sicher gehen und hat seinerseits eine in der Sache sinnlose Formulierung, die aber dieser Rechnung trägt, in die Zulassung schreiben lassen.
Bei meiner SP-1, die serienmäßig ja auch mit Deckel ausgeliefert wurde, stehen einfach 2 Sitzplätze drin. Bei beiden steht übrigens nichts zu den Haltegriffen / dem Haltegurt, die bei montierter (serienmäßiger!) Soziusabdeckung demontiert sind.
Die StVZO ist in dem Punkt auch etwas dämlich formuliert. Unter §35a heißt es:
"(9) Krafträder, auf denen ein Beifahrer befördert wird, müssen mit einem Sitz für den Beifahrer ausgerüstet sein. ...."
Soweit sinnvoll. Ohne Sitz kann und darf man niemanden mitnehmen.
Unter §61 heißt es allerdings:
"(1) Zweirädrige Kraftfahrzeuge, auf denen ein Beifahrer befördert werden darf, müssen mit einem Haltesystem für den Beifahrer ausgerüstet sein, das den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.
(2) Zweirädrige Kraftfahrzeuge müssen für den Fahrer und den Beifahrer beiderseits mit Fußstützen ausgerüstet sein."
Also müssten Haltegriffe/-Gurt und Fußrasten eigentlich immer dran sein, egal ob man jemanden mitnimmt oder nicht.
Da die Formulierungen im §61 etwas bescheuert sind, wollte Suzuki vielleicht auf Nummer sicher gehen und hat seinerseits eine in der Sache sinnlose Formulierung, die aber dieser Rechnung trägt, in die Zulassung schreiben lassen.
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Re: Jemand Erfahrung mit Karbon/GFK und TÜV?
Die Quelle kenne ich auch nicht, aber von SV-Organisationen habe ich das gehört. DEKRA schreibt:
"Wer die Sitzbank des Motorrads umbauen möchte, tut das meistens, um den Komfort zu erhöhen, um die Sitzhöhe zu verändern oder natürlich aus Gründen des Stylings. Das Wichtigste, was man dazu wissen muss: Ändert sich die Anzahl der Sitzplätze, ist die Eintragung in die Fahrzeugpapiere ein Muss. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Café-Racer-Umbau nach der Heckkürzung eine stilistisch adäquate Einzelsitzbank bekommt. In so einem Fall müssen dann auch die Sozius-Fußrasten entfernt werden. Ansonsten gibt es keine Vorgaben, die einzuhalten wären.
Zu beachten ist noch, dass die Sitzfläche der Doppelsitzbank inklusive Halteriemen 65 cm lang sein muss, mit hinten oder seitlich fest montiertem Haltegriff nur 60 cm. Für die Länge eines Einzelsitzes gilt ein Maß zwischen mindestens 30 und höchstens 40 cm." (https://www.dekra.de/de/ausruestung/)
In der Sache erscheint es mir auch sinnvoll, einen gewissen Mindestwert an Platz vorzuschreiben, damit der Fahrer das Motorrad sicher führen kann. Ansonsten könnte man ja auch einfach sagen, man darf so viele Menschen mitnehmen, wie es die Zuladung des Motorrads erlaubt.