rechtliche frage: ventileinstellung nicht gemacht, trotz...


Wie repariere ich...? Wie baut man was an der SV um? Die Bastelbude für den Laien bis zum Profi.
Antworten
tody


rechtliche frage: ventileinstellung nicht gemacht, trotz...

#1

Beitrag von tody » 03.03.2009 11:14

so.

also ich mir letztes jahr im november meine svs bei einem händler gekauft - sie hat jetzt 36100 km in etwa auf der uhr.
laut kaufvertrag wurden die ventile bei 33500 km eingestellt - ebenfalls bei dem händler.
jetzt hab ich je gelernt, dass man die ventile auf die obere toleranz einstellt.
bsp: IN - 0,1 - 0,2mm. also sollte man es richtung 0.2 einstellen.
ich hab hier 0,1 bzw 0,12 gemessen. also an genau an der grenze.

hab den händler eben mal vernommen, er meinte, er würde das dann nachstellen.
dazu muss ich mir nen hänger holen und die maschine hinbringen (hin- und rückweg 260km) + hängermiete (15-30€).
er würd mir allerdings nichts der fahrtkosten oder so erstatten.
ist das so korrekt?
weil laut vertrag wurden die ventile eingestellt und können sich ja innerhalb von 2500km nicht so dermaßen verstellen.

wenn ich sie selbst einstellen würde, würde er mir z.b. 4l öl geben. allerdings, wie die hier hin kommen sollen, weiß er auch nicht.

was würdet ihr tun?

Insanity


Re: rechtliche frage: ventileinstellung nicht gemacht, trotz...

#2

Beitrag von Insanity » 03.03.2009 11:23

Wenn im Kaufvertrag steht das die Ventile eingestellt wurden und das nicht gemacht wurde ist das ein klarer Mängel und den muss er beheben. Die Kosten für den Transport solltest du da definitiv bekommen. Selbst einstellen würd ich da nichts, das hat der Händler nachzubessern. Wenn er die Maschine verkauft als eine mit eingestellten Ventilen was ja durchaus eine teure Sache ist wenn mans machen lässt dann müssen die Ventile auch eingestellt sein. Da er das ja schon eingeräumt hat sollte das eigentlich nicht so das Problem sein.

Martin650


Re: rechtliche frage: ventileinstellung nicht gemacht, trotz...

#3

Beitrag von Martin650 » 03.03.2009 11:47

Konfrontiere den Händler damit, daß es verdammt nach Betrug riecht, und du nicht bereit bist die Unkosten für den Transport zu ihm zu bezahlen. Wahlweise könnte er ja auch in Naturalien für sein "Versehen" bezahlen. Ich denke da an einen Satz Reifen, einen Auspuff etc. Dann kannst du die Einstellerei ja auch beim örtlichen Händler durchführen lassen.

tody


Re: rechtliche frage: ventileinstellung nicht gemacht, trotz...

#4

Beitrag von tody » 03.03.2009 12:02

ja, ich hab auch schon mit einem man vom fach gesprochen.
der händler ist dazu verpflichtet mir die transportkosten zu erstatten und die inspektio nachträglich durchzuführen.

naja, mal schaun. evtl lösen wir das problem auch anders. so siehts zumindest grad aus.

Benutzeravatar
nille
SV-Rider
Beiträge: 3121
Registriert: 23.11.2005 21:14
Wohnort: Steiermark - Österreich
Kontaktdaten:

SVrider:

Re: rechtliche frage: ventileinstellung nicht gemacht, trotz...

#5

Beitrag von nille » 03.03.2009 12:43

Also bei 0,12mm am Einlaß würde ich noch nichts machen...
Gruß Nils

Insanity


Re: rechtliche frage: ventileinstellung nicht gemacht, trotz...

#6

Beitrag von Insanity » 03.03.2009 13:49

Darum gehts doch garnicht. 0,12 ist untere grenze und das darf nicht sein wenn die Ventile Ordnungsgemäss eingestellt wurden

Benutzeravatar
nille
SV-Rider
Beiträge: 3121
Registriert: 23.11.2005 21:14
Wohnort: Steiermark - Österreich
Kontaktdaten:

SVrider:

Re: rechtliche frage: ventileinstellung nicht gemacht, trotz...

#7

Beitrag von nille » 03.03.2009 15:33

Untere Grenze :roll:
0,12mm ist ein guter Wert am Einlaß,
da würde ich nichts ändern, wenn ich ein Suzuki Händler wäre.
Gruß Nils

tody


Re: rechtliche frage: ventileinstellung nicht gemacht, trotz...

#8

Beitrag von tody » 03.03.2009 15:39

ja, aber zumindest die 0,1 ist genau die untere grenze.
und den vorderen zylinder hab ich ja noch gar nicht kontrolliert.
morgen lass ich es dann machen und gut ist.

Martin650


Re: rechtliche frage: ventileinstellung nicht gemacht, trotz...

#9

Beitrag von Martin650 » 03.03.2009 17:50

0,12mm finde ich schon sehr grenzwertig. Am Einlass ist es nicht ganz so schlimm, aber am Auslass hab ichs gerne knapp an der Obergrenze. Dann ist der Brand auf der Dichtfläche bei weitem weniger als an der Untergrenze

Apfelbrei


Re: rechtliche frage: ventileinstellung nicht gemacht, trotz...

#10

Beitrag von Apfelbrei » 03.03.2009 18:55

sei doch froh, so hast mind 0,5 ps mehr :roll:
und erzähl mir mal bitte, wie du 0.12mm ohne optische messtechnik genau raus messen kannst. selbst mit ner fühlerlehre hast du +- 0.02-0.05 mm toleranz intus. meiner meinung nach viel zu viel geschiss um ein paar µm....

Benutzeravatar
nille
SV-Rider
Beiträge: 3121
Registriert: 23.11.2005 21:14
Wohnort: Steiermark - Österreich
Kontaktdaten:

SVrider:

Re: rechtliche frage: ventileinstellung nicht gemacht, trotz...

#11

Beitrag von nille » 03.03.2009 19:09

So isses... :)
Bei 0,2mm am Einlaß geht Dir bloß Ventilhub verloren.
Gruß Nils

ATON


Re: rechtliche frage: ventileinstellung nicht gemacht, trotz...

#12

Beitrag von ATON » 03.03.2009 21:55

tody
wenn er dir schon öl anbietet hat er schon scheiße gemacht und gibt damit zu nichts gemacht zu haben.das problem wird sein,wenn du sie hinbringst heißt das noch lange nicht das die werkstatt es auch macht :wink:
selber schrauben ist immer noch das beste. :D

tody


Re: rechtliche frage: ventileinstellung nicht gemacht, trotz...

#13

Beitrag von tody » 04.03.2009 8:17

ja genau deswegen hab ich mich auch anders mit dem geeinigt, hoffe zumindest, dass das für ihn wirklich verständlich war.
weili in die bude bring ich die maschine nicht nochmal, bevor mir die halt wirklich erzählen "wir haben es nu gemacht" und ich beim messen doch wieder was anderes feststelle..
was ein saftladen..

Antworten