Die Drossel ein bisschen abfeilen!!!


Wie repariere ich...? Wie baut man was an der SV um? Die Bastelbude für den Laien bis zum Profi.
BommesDieder


Die Drossel ein bisschen abfeilen!!!

#1

Beitrag von BommesDieder » 27.07.2010 17:54

Hi Leute,

ich muss meine Knubbel noch gedrosselt fahren :-( und wollte mal fragen ob ihr Erfahrungen bezüglich der Drossel (Gasanschlag) habt, diese einfach i-wie abfeilen, dass mehr Leistung rüber kommt!!!

Aber auch so anfreilen, dass es eben nicht sofort auffällt!!!

Erfahrungen, Tipps, Tricks

Gruß
BommesDieder

Martin650


Re: Die Drossel ein bisschen abfeilen!!!

#2

Beitrag von Martin650 » 27.07.2010 18:43

Egal ob du die Drossel entfernst oder sie auch nur bearbeitest, es ist Fahren ohne Führerschein. Und wenn du dann meine Oma übern Haufen fährst, dann wirst auch du nie mehr reich werden im Leben..

Benutzeravatar
Karbuk
SV-Rider
Beiträge: 803
Registriert: 19.10.2008 11:51
Wohnort: Schönebeck
Kontaktdaten:

SVrider:

Re: Die Drossel ein bisschen abfeilen!!!

#3

Beitrag von Karbuk » 27.07.2010 19:26

Also ich bin jetzt 1,5 Saisons und ~23000km mit Drossel gefahren. Das hält man auch durch. Umso größer ist die Vorfreude wenn sie endlich rauskommt :D
Außerdem lernt man da wenigsten Kurven zu fahren und nicht blos nach den Kurven das Gas wie blöd aufzureißen.

Benutzeravatar
K.haos-Prinz
SV-Rider
Beiträge: 1756
Registriert: 11.03.2006 18:05
Wohnort: Nörten-Hardenberg

SVrider:

Re: Die Drossel ein bisschen abfeilen!!!

#4

Beitrag von K.haos-Prinz » 27.07.2010 19:33

Ich muss Martin recht geben und schreibe das nur nochmal um zu verdeutlichen, wie ernst das Thema ist:

Bei normalen Kontrollen wird es mit hoher Wahrscheinlichkeit keiner merken.
Meist schauen die da nur, ob der Auspuff nicht zu laut ist und die Reifen noch genug Profil haben. Einen Leistungsprüfstand haben die meistens nämlich nicht dabei :lol:

Sollte aber ein Unfall passieren und die meinen, dein Moped mal genauer begutachten zu müssen, dann gute Nacht.
Keine Versicherung wird für den Schaden zahlen. Dir braucht nur jemand vor die Karre laufen. Krankenhaus und vielleicht sogar noch die lebenslange Pflege (evtl. muss das Opfer ein Leben lang im Rollstuhl sitzen, muss 24h am Tag betreut werden, kann nicht arbeiten gehen usw.) ALLES davon zahlst Du dann. Okay, vielleicht verdienst Du ja genug, kann ich nicht beurteilen. Ich könnte es mir zumindest nicht leisten :wink:



Um trotzdem auf Deine Frage zu antworten: Wie willst Du feilen, ohne, dass es auffällt?
Mach es ruhig, es wird (unter normalen Umständen) niemandem auffallen.

*ironie AN
Oder noch besser: Bau das Ding komplett aus. Dann kannst Du vielleicht noch darauf berufen, dass Du nicht wusstest, dass die Werkstatt vergessen hat, das Teil einzubauen, es aber trotzdem eingetragen hat.
Wo nichts ist, kann man auch keine Manipulation nachweisen
*ironie AUS

Schönen Abend noch ;) bier
Satzzeichen sind keine Rudeltiere

Benutzeravatar
nepp
SV-Rider
Beiträge: 1126
Registriert: 08.03.2010 19:08

SVrider:

Re: Die Drossel ein bisschen abfeilen!!!

#5

Beitrag von nepp » 27.07.2010 19:45

Super Tipp ey :roll:
Reiss doch deine Zeit einfach ab sind in Deutschland genug unterwegs die nich fahren können weil sie ihre zwei Jahre einfach absitzen und sich dann des mega Geschoss kaufen :( hell
Wie einer da oben schon sagte siehs als Übung. ;) bier

suzukifrau


Re: Die Drossel ein bisschen abfeilen!!!

#6

Beitrag von suzukifrau » 27.07.2010 21:05

Mann kann es auch anders herum sehen.............

Wenn ich von jemandem so angefahren würde,könnt ich den rest des Lebens auf seine Kosten Leben und er müßte sein Leben lang zahlen.

Aber mal ehrlich,wer was an der Drossel ändert ist nicht nur Saublöd,sondern dem müßte im Grunde der Führerschein wegen Nichteignung zum führen eines Motorrades für immer entzogen werden,durchhalten wie es zumindest die meisten tun!!!!

Benutzeravatar
x-stars
SV-Rider
Beiträge: 2046
Registriert: 17.05.2008 13:49
Kontaktdaten:

SVrider:

Re: Die Drossel ein bisschen abfeilen!!!

#7

Beitrag von x-stars » 27.07.2010 21:16

Martin und Khaosprinz: Srry, was ihr schreibt ist Blödsinn. Die Haftpflicht zahlt IMMER, du kannst sie erst bei nachgewiesenem Vorsatz verlieren, also wenn du mit Absicht jemanden umfährst, und selbst da sind die Hürden sehr hoch. Drossel ausbauen, manipulieren, etc. gehört nicht zu den DIngen, die dir da Probleme machen, die Haftplicht wird das Opfer bezahlen, egal obs einmaliges Schmerzensgeld/Widerherstellungskosten oder die lebenslange Invalidenrente ist. Was kommen kann, sind Regressforderungen der Versicherung an den Versicherungsinhaber, die aber auf 5000Euro pro Obliegenheitsverletzung gedeckelt sind. Das "lebenslang zahlen müssen" ist ein Märchen, das sich nach wie vor hält, stimmt so einfach nicht.

Nichtsdestotrotz: Manipulieren der Drossel fällt wie oben richtig geschrieben unter Fahren ohne Fahrlerlaubnis, und das ist eine Straftat. Will heißen wenn der Polizist bei einer Kontrolle einen begründeten Verdacht hat, MUSS er dem Nachgehen und ne Anzeige schreiben, da is nichts mit Auge zudrücken. Ebenso ist sowas nicht mit nem Bußgeld aus der Welt geschafft, es kommt immer zu nem Ermittlungsverfahren und ggf. zur Verurteilung, ggf. mit Eintrag im Fphrungszeugnis und allen Folgen. Das Risiko erwischt zu werden ist ohne Unfall gering, nichtsdestotrotz würd ich bei den Folgen keine zweite Überlegung verschwenden, zwei Jahre sind schneller um als man denkt...


Suzukifrau: Die lebenslange Rente, etc. gibts aber nicht geschenkt, sondern nur wenn du nicht mehr entsprechend für dich sorgen kannst. Und was das angeht, da verzichte ich zumindest lieber auf sowas und behalte meinen jetzigen Gesundheitszustand. Wär ehrlich gesagt bei nem Unfall lieber tot als z.B. vom Hals an abwärts gelähmt...

Benutzeravatar
K.haos-Prinz
SV-Rider
Beiträge: 1756
Registriert: 11.03.2006 18:05
Wohnort: Nörten-Hardenberg

SVrider:

Re: Die Drossel ein bisschen abfeilen!!!

#8

Beitrag von K.haos-Prinz » 27.07.2010 21:42

@ x-stars: Auch wenn die Versicherung erstmal zahlt, dass Geld holt sie sich wieder. Sonst hätten wir ja die totale Narrenfreiheit.
Immerhin ist man ohne Führerschein und ohne Betriebserlaubnis unterwegs.

Weitere mögliche Konsequenzen laut Straßenverkehrsgesetz:

http://www.verkehrsportal.de/stvg/stvg_21.php

Zeig mir bitte die Quelle, wo ich nachlesen kann, dass ich wenn ich einen millionenschwerden Schaden mit einem
- nicht zugelassenem KFZ verursache und
- keinen Führerschein habe und
- bewusst manipuliert habe (Drossel entfernt)

dann nur maximal 5000€ bezahlen muss.
Satzzeichen sind keine Rudeltiere

Benutzeravatar
Quicksilver86
SV-Rider
Beiträge: 1528
Registriert: 19.05.2008 21:03
Kontaktdaten:

SVrider:

Re: Die Drossel ein bisschen abfeilen!!!

#9

Beitrag von Quicksilver86 » 27.07.2010 21:42

Vergiss das mit dem bearbeiten...da kannst sie auch gleich ganz raus machen...kommt beides aufs gleiche raus.
Vor allem würde ich sowas nie in einem Forum schreiben, da hier auch mal von bestimmten Personen was zurückverfolgt werden kann und sie dich dann am schlawitchen bekommen können.
Ich denke hier wird dir jeder davon abraten etwas illegales und evtl auch Strafbares zu begehen. Was du schlussendlich machst ist deine Entscheidung.

Raw
SV-Rider
Beiträge: 382
Registriert: 04.08.2008 16:05

SVrider:

Re: Die Drossel ein bisschen abfeilen!!!

#10

Beitrag von Raw » 28.07.2010 10:01

K.haos-Prinz hat geschrieben:@ x-stars: Auch wenn die Versicherung erstmal zahlt, dass Geld holt sie sich wieder. Sonst hätten wir ja die totale Narrenfreiheit.
Immerhin ist man ohne Führerschein und ohne Betriebserlaubnis unterwegs.

Weitere mögliche Konsequenzen laut Straßenverkehrsgesetz:

http://www.verkehrsportal.de/stvg/stvg_21.php

Zeig mir bitte die Quelle, wo ich nachlesen kann, dass ich wenn ich einen millionenschwerden Schaden mit einem
- nicht zugelassenem KFZ verursache und
- keinen Führerschein habe und
- bewusst manipuliert habe (Drossel entfernt)

dann nur maximal 5000€ bezahlen muss.

Hier wird aber von einem zugelassenen KFZ geredet, ein Führerschein (wenn auch nicht für die offene Leistung) ist auch vorhanden, das ändert den Sachverhalt gegenüber überhaupt keinem Führerschein immens! Außerdem gibt es Versicherungen, die in Ihren Bedingungen auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichten!

Das mit den 5.000 € ist absolut korrekt, das ist das Maximum, mit dem die Versicherung in Regress gehen KANN...! Ich weiß in der Hinsicht, von was ich rede (Vers.kaufmann)

Benutzeravatar
Roughneck-Alpha
SV-Rider
Beiträge: 18525
Registriert: 09.05.2009 12:45
Wohnort: Schönster Stadtteil Ostdeutschlands
Kontaktdaten:

SVrider:

Re: Die Drossel ein bisschen abfeilen!!!

#11

Beitrag von Roughneck-Alpha » 28.07.2010 10:15

Raw hat geschrieben:Hier wird aber von einem zugelassenen KFZ geredet, ein Führerschein (wenn auch nicht für die offene Leistung) ist auch vorhanden, das ändert den Sachverhalt gegenüber überhaupt keinem Führerschein immens! Außerdem gibt es Versicherungen, die in Ihren Bedingungen auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichten!
Falsch!

- Es geht hier nicht um zugelassenes Fahrzeug oder nicht, sondern darum, daß bei dem Fahrzeug die Betriebserlaubnis erlöscht.

- auch geht es hier nicht um den Führerschein, sondern um die Fahrerlaubnis, und diese ist definitiv nicht vorhanden ( deiner Aussage zufolge könnte ich ja dann genauso gut 7,5T fahren, da ich ja schließlich 'nen PKW-Führerschein habe )

- Hier liegt auch keine grobe Fahrlässigkeit vor, sondern Vorsatz und da möchte ich gerne die Versicherung sehen, die auf Regressforderungen verzichtet.
Dieser Post wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gueltig.




Verkaufe:

Tourenstummel SV 1000 S ab 2003:

1 x RaiRoTec 50mm Erhoehung geeignet fuer USD-Umbau
1 x Original SUZUKI 30mm Erhoehung
.

Püppi


Re: Die Drossel ein bisschen abfeilen!!!

#12

Beitrag von Püppi » 28.07.2010 10:44

Ich finde auch das du warten solltest. Wie lange ist es denn noch genau? Bestimmt keine vollen 2 Jahre mehr.....
Das schaffst du schon :)
Man(n) muss ja nicht immer direkt vom schlimmsten ausgehen das jemand verletzt wird, aber es wäre doch schon total übel wenn du deinen Lappen verlierst wegen sowas. Dann kannste dein Bike verkaufen (Auto direkt mit) und zu Fuß zur Arbeit gehen......und das nur wegen ein paar P.S mehr ???
Lg Püppi

Benutzeravatar
Munky
SV-Rider
Beiträge: 6323
Registriert: 11.05.2009 20:53
Wohnort: Augsburg / Heidenheim an der Brenz

SVrider:

Re: Die Drossel ein bisschen abfeilen!!!

#13

Beitrag von Munky » 28.07.2010 11:18

schau uns an wir habens auch überstanden, volle 2 jahre brav mit drossel und grad eben hab ich die gute zum tüv gebracht zur abnahme des entdrosselns :wink:

Benutzeravatar
x-stars
SV-Rider
Beiträge: 2046
Registriert: 17.05.2008 13:49
Kontaktdaten:

SVrider:

Re: Die Drossel ein bisschen abfeilen!!!

#14

Beitrag von x-stars » 28.07.2010 11:31

K.haos-Prinz hat geschrieben: Zeig mir bitte die Quelle, wo ich nachlesen kann, dass ich wenn ich einen millionenschwerden Schaden...
Quelle z.B. da: http://www.verkehrsrecht-ratgeber.de/ve ... 02_03.html
(unter dem Punkt "Die Regressbegrenzung in der Kfz-Haftpflichtversicherung")

Hab ehrlicherweise zuerst in den AGB meiner Versicherung gesucht und es da leider nicht gefunden (war mir eigentlich sicher das dort auch mal gelesen zu haben), aber da es eh von staatlicher Seite vorgegeben ist, wie die Deckelung aussieht, haben sies vermutlich da weggelassen. Die 5000Euro gelten übrigens pro Obliegenheitsverletzung, u.U. könnens also auch x mal 5000Euro sein (keine Betriebserlaubnis, keine Fahrerlaubnis sind schon zwei), aber bleibt dabei, dass du nicht bis an dein Lebensende an den Geschädigten zahlen musst, das übernimmt die Versicherung. Gibt nur die gedeckelten Regressansprüche im Innenverhältnis.

Ob man den A/b als Fahrerlaubnis hat oder nicht und sich dann auf einer offenen Maschine erwischen lässt ist ürbigens de jure erstmal egal. Bei keinen weiteren Vorstrafen, usw. erleichtert es nur die Argumentation des Anwalts ein milderes Strafmaß auszuhandeln, wenn der Richter aber einen schlechten Tag hat, kann er auch knallhart nach Rechtslage "keine Fahreraubnis vorhanden" entscheiden. Außerdem kann nat. auch noch Versicherungsbetrug dazukommen, auch Straftat und keine läppische Owi.

Wie gesagt, Folgen sind trotz Deckelung, die auch nur im wirklichen Schadensfall dann interessant wird, nicht ohne, daher sollte sich jeder gründlich überlegen, obs die paar Monate oder im schlimmsten Fall 2 Jahre wert ist.

WilheLM TL


Re: Die Drossel ein bisschen abfeilen!!!

#15

Beitrag von WilheLM TL » 28.07.2010 14:22

etwas OT, bezieht sich nur auf die letzten Beiträge:
x-stars hat geschrieben:…Die Haftpflicht zahlt IMMER, du kannst sie erst bei nachgewiesenem Vorsatz verlieren, also wenn du mit Absicht jemanden umfährst, und selbst da sind die Hürden sehr hoch.…
Der Versicherer (gesetzliche Haftpflicht) ist bei vorsätzlich herbeigeführtem Unfall von jeglicher Leistung freigestellt.
Quelle: HST v. 17.7.2010 Kolumne „Verkehrsrecht” bezgl. OLG Oldenburg - 6U143/09
(Es ging im geschilderten Fall um einen Crash in nachgewiesener suizidaler Absicht. Versicherer zahlt nichts an Geschädigten, allg. gültige Rechtslage)

Wieweit es andere Freistellungen der Versicherer bei der gesetzlichen Haftpflicht gibt weiss ich nicht.
Bekannt ist aber die 10.000,00DM-Regress-Obergrenze (z.B. bei Trunkenheitsfahrten) seit den 80ern.

Antworten