Ähem... und was ist mit dem Bremsflüssigkeitsbehälter am Lenker? Der ist doch auch für jeden zugänglichBluebird hat geschrieben:Ist aber auch nicht zulässig. Der Behälter muss vor unbefugtem Zugriff geschützt sein, das ist er außen nichtDani83 hat geschrieben:is geschmakssache und ein vorteil hab ich ,
ich komm leichter hin
