Strafe ohne DB killer???


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Vyper
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Re: Strafe ohne DB killer???

#16

Beitrag von Vyper » 01.05.2012 18:41

Mit Entfernung des Db-Killers erlischt die Betriebserlaubnis!
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Jonny
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Re: Strafe ohne DB killer???

#17

Beitrag von Jonny » 01.05.2012 18:54

Vyper hat geschrieben:Mit Entfernung des Db-Killers erlischt die Betriebserlaubnis!
Und bringt unsere Fragestellung keinen Millimeter weiter...

Die A- und B-Theorie hab ich schon vergessen ja. Da das unter B fallen würde, entsprechend weniger Folgen danach. Aber grundsätzlich ohne Eater fahren bedeutet nicht gleich, dass du erwischt wirst. Gibt beispielsweise viele die das ganze Jahr über ohne fahren und trotzdem meist glimpflich davonkommen.

MFG

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Re: Strafe ohne DB killer???

#18

Beitrag von Trobiker64 » 02.05.2012 15:34

Ist das Entfernen mit Vorsatz geschehen, erlischt die BE mit anschließenden Kosten und Problemen. Kann die Absicht nicht nachgewiesen werden, ist es nur ne Mängelkarte, da hier ein Defekt vorliegt. Wenn z.B. bei ner Kilo-SV beide Eater fehlen, kann wohl kaum von einem Defekt ausgeggangen werden. Also, ich wäre da vorsichtigt, obwohl es bei der 650iger eine gute Chance gibt mit ner Mängelkarte davon zu kommen. :roll:

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Re: Strafe ohne DB killer???

#19

Beitrag von Munky » 02.05.2012 15:45

mängelkarte?

also mir hat der herr polizist gesagt ohne db killer fahren kost 25eur plus 1 pkt und 25 eur verwaltungsgebühr.
vorsatz dann eben 50

mängelkarte gibts nur dazu wenn du den eater nicht dabei hast.

ansonsten ist das denke ich mal kulanz der polizei wenn man günstiger davon kommt.

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Re: Strafe ohne DB killer???

#20

Beitrag von Trobiker64 » 02.05.2012 15:50

Also zunächst mal muss er dir nachweisen, dass Vorsatz im Spiel ist. So ein Ding könnte sich auch mal so lösen und rausfallen und dann ist es eben ein Defekt. Es kommt halt immer darauf an wie man argumentiert. ;) bier

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Re: Strafe ohne DB killer???

#21

Beitrag von Gelöschter Benutzer 20055 » 02.05.2012 15:58

Gerade bei älteren Geräten kann das doch öfters vorkommen :lol:

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Re: Strafe ohne DB killer???

#22

Beitrag von Munky » 02.05.2012 16:16

wie löst sich der killer denn?
du bist dafür verantwortlich dass dein fahrzeug immer der stvo entspricht, wenn sich der db killer nicht im pott befindet, ist das dein versagen und du wirst dafür zur rechenschaft gezogen.

bitte nicht auf dich persönliich beziehen! sondern allgemein

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Re: Strafe ohne DB killer???

#23

Beitrag von ich71092 » 02.05.2012 17:08

Munky hat geschrieben:wie löst sich der killer denn?
Naja, war schon 2 mal dabei, wie sich einer gelöst hat.
Der eine war mit Schraube befestigt, der andere mit nem Sprengring.

Dennoch haste Recht.
Man merkt es auf jeden Fall und muss dann anhalten.
Entweder das Ding suchen oder eben Abschleppen lassen.
Wenn man das glaubhaft schildern kann, gibts vielleicht auch Polizisten, die für deine Heimfahrt noch ein Auge zudrücken.

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Re: Strafe ohne DB killer???

#24

Beitrag von d-a-f-f-y » 02.05.2012 17:16

Es fallen doch größtenteils eh nur die Killer während der fahrt raus, wo vorher schon dran rumgebaut wurde und die Niete durch ne Schraube, Klemme oder sonst was ersetzt wurde... ;)

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Re: Strafe ohne DB killer???

#25

Beitrag von Schumi-76 » 02.05.2012 17:59

Mein Takkoni hat keine Nietverbindung am Eater, das dürfte allg. auf die meisten IXIL zutreffen.

Gruß Patrick
Nagut, wenn ich mich hier nicht nützlich machen kann...
...dann mach ich mich eben unbeliebt.

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Re: Strafe ohne DB killer???

#26

Beitrag von Munky » 02.05.2012 18:47

kla kann das passieren, aber dann hat man streng gesehn halt pech
wenn die polizei dann ein auge zudrückt hat man glück aber eine wirkliche ausrede dafür gibts ja nixht wirklich :mrgreen:

btw :
Bußgeld.jpg

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Re: Strafe ohne DB killer???

#27

Beitrag von Jonny » 02.05.2012 18:54

Nochmals: Munky bebilderts bereits sehr gut:

Ob Vorsatz oder nicht is scheißegal. 50€ + Gebühren, also ca. 75€ und 1 Punkt ist der übliche Regelsatz - ohne weitere Folgen. Glaubt es mir einfach :) devil

MFG

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Re: Strafe ohne DB killer???

#28

Beitrag von Munky » 02.05.2012 18:58

seitdem is der killer drin wobei ich als fahrer den sound ohne killer geil finde aber unterm helm klingts vlt besser
biker aus meinem bekanntenkreis meinen die sv klingt mit killer viel geieler ohne wärs aufach nur viel zu laut und klingt nicht mehr so gut

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Re: Strafe ohne DB killer???

#29

Beitrag von Kölsche_Jung » 02.05.2012 19:18

Das Thema wurde ja auch schon des öfteren besprochen :roll:

Also ich und meine Kumpels wurden noch nie erwischt, und der einer fährt sehr konsequent ohne. Aber das kann ja auch Glück sein?
Sollte jeder für sich entscheiden, ob er das (meiner Meinung nach) kleiner Risiko eingeht.

LG
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Re: Strafe ohne DB killer???

#30

Beitrag von Gelöschter Benutzer 20055 » 02.05.2012 20:59

Munky hat geschrieben:wie löst sich der killer denn?
du bist dafür verantwortlich dass dein fahrzeug immer der stvo entspricht, wenn sich der db killer nicht im pott befindet, ist das dein versagen und du wirst dafür zur rechenschaft gezogen.

bitte nicht auf dich persönliich beziehen! sondern allgemein
Ich beziehe es nicht auf mich persönlich, fahre schließlich mit Killer/Eater/wie man es auch nennen mag und bin zufrieden.

Ja, klar das stimmt schon.
Wenn du ein paar Schrammen im Lack hast bzw. vor Wochen/Monaten einen Sturz kannst du sagen, du hättest gerade einen kleinen Rutscher gehabt und der DB Killer wäre da durch den Aufprall raus geflogen und unauffindbar.

Und falls du sowas nicht vorweisen kannst, dann hat man halt Pech. Ich muss sagen, dass mir der Sound der SV auch mit Eater ziemlich gut gefällt, wieso also ausbauen?

Aber jedem seine Entscheidung.

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