Hat dein Junior auch mal einblick in die Technik seines Rollers erhalten und wenn du gnädig bist nehm ihr euch gleich nen 70ccm Zylinder.

Da ich das aus eigener Erfahrung gerade sagen kann, isser.Roughneck-Alpha hat geschrieben:Mal 'ne Frage dazu:
Ist der Käufer bei dieser Art von Gewährleistung nicht in der Beweispflicht?
Also das was ich geschrieben habe, müsste stimmen!fr33styl3max hat geschrieben:Dürfte ich an dieser Stelle ielleicht mal anregen, dass alle Leute, die von der Rechtsseite keine Ahnung ihr mehr oder weniger Teilwissen nicht im Forum verbeiten? Technisch alles einwandfrei, aber wenn ihr keine Leute mit juristischer Erfahrung seid, dann lasst es doch bitte sein. Ich lese hier schon viel zu viel Unterschiedliches oder möglicherweise Falsches!
Was issen mit Dir?fr33styl3max hat geschrieben:Dürfte ich an dieser Stelle ielleicht mal anregen, dass alle Leute, die von der Rechtsseite keine Ahnung ihr mehr oder weniger Teilwissen nicht im Forum verbeiten? Technisch alles einwandfrei, aber wenn ihr keine Leute mit juristischer Erfahrung seid, dann lasst es doch bitte sein. Ich lese hier schon viel zu viel Unterschiedliches oder möglicherweise Falsches!
Sorry, find ich ein bischen daneben. Deine Intention mag richtig sein, aber dein Ansatz führt zu nichts.fr33styl3max hat geschrieben:Dürfte ich an dieser Stelle vielleicht mal anregen, dass alle Leute, die von der Rechtsseite keine Ahnung ihr mehr oder weniger Teilwissen nicht im Forum verbreiten? Technisch alles einwandfrei, aber wenn ihr keine Leute mit juristischer Erfahrung seid, dann lasst es doch bitte sein. Ich lese hier schon viel zu viel Unterschiedliches oder möglicherweise Falsches!
Dazu kann ich nur sagen, dass mir auch die weiterführende Richtigstellung deinerseits fehlt. Scheinbar weißt du mehr als andere. Leider stiftet dein Hinweis mehr Verwirrung als irgendeine Richtung vorzugeben. Das solltest du im Sinne aller mal richtig stellen und dir dann bitte auch angewöhnen, Fehler direkt aufzuzeigen und nicht "um den Brei herum"-zulabern. Bringt NULL!fr33styl3max hat geschrieben:Dürfte ich an dieser Stelle vielleicht mal anregen, dass alle Leute, die von der Rechtsseite keine Ahnung ihr mehr oder weniger Teilwissen nicht im Forum verbreiten? Technisch alles einwandfrei, aber wenn ihr keine Leute mit juristischer Erfahrung seid, dann lasst es doch bitte sein. Ich lese hier schon viel zu viel Unterschiedliches oder möglicherweise Falsches!
Was is dat den für ne geile AussageEs ist nun mal eben riskant en 50 ccm roller mit 4000 km zu kaufen, kenne einige leute bei denen der 2takter nicht lang durchhielt.
Wenn's um konkrete Sachen geht, wirste um eine fachliche Beratung von einem Anwalt eh nicht herumkommen. So manche Punkte kannst du aber im Vorfeld auch als Laie (oder von anderen Laien, in einem Forum) problemlos ausklammern und dir das Geld für den Advokaten sparen. Die Gretchenfrage "Gewährleistung ausgeschlossen oder nicht" ist z.B. immer noch offen.fr33styl3max hat geschrieben:Dürfte ich an dieser Stelle vielleicht mal anregen, dass alle Leute, die von der Rechtsseite keine Ahnung ihr mehr oder weniger Teilwissen nicht im Forum verbreiten?
Von einem 15/16-jährigen würde ich gar nichts kaufen, da hast du nämlcih noch ganz andere Stolpersteine (beschränkte Geschäftsfähigkeit usw.)Trotzdem würde ich keinen 2takter von nem "15/16 jährigen" kaufen
Der Ansatz ist doch super, Anwalt hin oder her das dauert kostest Zeit und Geld x Stress. Is halt blöd gelaufen aber macht dat Dingen wieder fit, fertig aus! Mach dir nen schönen Tag mit deinem Sohn er wird dich feiern wenn sein Roller wieder läuftAber nichts desto trotz .... kaufe Dir beim Goetz nen neuen Zyl. und Kolben und baue den Roller wieder auf. Dann verbringst Zeit mit deim Jungen bei einer technisch nicht aufwendigen Bastelstunde ..... Macht auch spaß und Dein Junger hat sehr lange was davon !
So ist es: Der Käufer ist für das Vorliegen eines Mangels beweisbelastet. Dabei gilt als Mangel jedes nachteilige Abweichen der Ist- von der vertraglich vereinbarten Soll-Beschaffenheit. Eine Ausnahme gilt für Verschleiß, der nie der Gewährleistung unterfällt. Häufig ist genau die Unterscheidung Sachmangel / Verschleiß in der Praxis Gegenstand unzähliger, sich teilweise auch widersprechender Gerichtsentscheidungen. Hier gibt es zu Fällen a wie Abgasrohr bis z wie Zylinderkopfdichtung eine kaum überblickbare Einzelfallkasuistik.Roughneck-Alpha hat geschrieben:Mal 'ne Frage dazu:
Ist der Käufer bei dieser Art von Gewährleistung nicht in der Beweispflicht?