Hat dein Junior auch mal einblick in die Technik seines Rollers erhalten und wenn du gnädig bist nehm ihr euch gleich nen 70ccm Zylinder.
Yamaha Aerox Roller - Kolbenfresser
Re: Yamaha Aerox Roller - Kolbenfresser
Für ~50€ gibt es die Ersatzzylinder als Kit ,mit allem was man braucht. Das is in 2 Std gemacht (wenn man langsam is) und das ding rennt wieder.
Hat dein Junior auch mal einblick in die Technik seines Rollers erhalten und wenn du gnädig bist nehm ihr euch gleich nen 70ccm Zylinder.
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Re: Yamaha Aerox Roller - Kolbenfresser
Da ich das aus eigener Erfahrung gerade sagen kann, isser.Roughneck-Alpha hat geschrieben:Mal 'ne Frage dazu:
Ist der Käufer bei dieser Art von Gewährleistung nicht in der Beweispflicht?
Der Käufer zeigt an, das was nicht richtig ist, also muss er auch beweisen das es so und so ist.
- fr33styl3max
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Re: Yamaha Aerox Roller - Kolbenfresser
Dürfte ich an dieser Stelle vielleicht mal anregen, dass alle Leute, die von der Rechtsseite keine Ahnung ihr mehr oder weniger Teilwissen nicht im Forum verbreiten? Technisch alles einwandfrei, aber wenn ihr keine Leute mit juristischer Erfahrung seid, dann lasst es doch bitte sein. Ich lese hier schon viel zu viel Unterschiedliches oder möglicherweise Falsches!
Zuletzt geändert von fr33styl3max am 25.08.2012 19:20, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Yamaha Aerox Roller - Kolbenfresser
Also das was ich geschrieben habe, müsste stimmen!fr33styl3max hat geschrieben:Dürfte ich an dieser Stelle ielleicht mal anregen, dass alle Leute, die von der Rechtsseite keine Ahnung ihr mehr oder weniger Teilwissen nicht im Forum verbeiten? Technisch alles einwandfrei, aber wenn ihr keine Leute mit juristischer Erfahrung seid, dann lasst es doch bitte sein. Ich lese hier schon viel zu viel Unterschiedliches oder möglicherweise Falsches!
Ansonsten hatter Recht, der Maxie!
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Re: Yamaha Aerox Roller - Kolbenfresser
Was issen mit Dir?fr33styl3max hat geschrieben:Dürfte ich an dieser Stelle ielleicht mal anregen, dass alle Leute, die von der Rechtsseite keine Ahnung ihr mehr oder weniger Teilwissen nicht im Forum verbeiten? Technisch alles einwandfrei, aber wenn ihr keine Leute mit juristischer Erfahrung seid, dann lasst es doch bitte sein. Ich lese hier schon viel zu viel Unterschiedliches oder möglicherweise Falsches!
Gehts hier um 'ne Rechtsberatung, oder um 'ne Meinungsabgabe?
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1 x Original SUZUKI 30mm Erhoehung.
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Re: Yamaha Aerox Roller - Kolbenfresser
Naja, Meinungsaustausch schon. Technisch sowieso, allerdings gibt es bei der Rechtsprechung keine verschiedenen Meinungen. Und das was ich bisher gelesen habe ist zum Teil ins Blaue geraten. Recht haben und Recht bekommen sind nicht das gleiche. Wäre ich TE wäre ich erst al ordentlich verwirrt. Der einzig richtige Tipp kann nur sein: geh zu einem guten Anwalt, wenn du von Verkäufer was rausholen willst, der kennt dann auch den ganzen Sachverhalt!
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Re: Yamaha Aerox Roller - Kolbenfresser
Dann sollte der TE sich auch in die Richtung erklären.
Wäre nicht der erste Fred, in dem genau zu solcherart Anlass ausschließlich Fachwissen kundgetan wird.
Aber mit der Abschlussfrage "Wie soll ich mich aus Eurer Sicht jetzt verhalten?" muss man nunmal mit derartigem rechnen.
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Re: Yamaha Aerox Roller - Kolbenfresser
Sorry, find ich ein bischen daneben. Deine Intention mag richtig sein, aber dein Ansatz führt zu nichts.fr33styl3max hat geschrieben:Dürfte ich an dieser Stelle vielleicht mal anregen, dass alle Leute, die von der Rechtsseite keine Ahnung ihr mehr oder weniger Teilwissen nicht im Forum verbreiten? Technisch alles einwandfrei, aber wenn ihr keine Leute mit juristischer Erfahrung seid, dann lasst es doch bitte sein. Ich lese hier schon viel zu viel Unterschiedliches oder möglicherweise Falsches!
Entweder Du hast Ahnung und sagst konkret was falsch ist. Dann wüssten die entsprechenden Leute, mit welchen Aussagen Sie in Zukunft anders umgehen sollten/könnten. Oder bist auch nur "Fachlaie" (wie die meisten von uns) und kannst auch nicht richtig beurteilen, was wichtig, unwichtig bzw. richtig oder falsch ist.
Aber generell gar nichts zu sagen, weil man nicht 100%ig weiß, ob es richtig ist, dass bringt niemanden weiter.
Und auch wenn ich Laie bin, würde ich mich trauen zu behaupten, dass einige wichtige Stichwörter gefallen sind. Und die sind "Ausschluss der Gewährleistung bzw. Sachmängelhaftung im Kaufvertrag", "Arglist bzw. Vorsatz", "Beweisbarkeit von Arglist bzw. Vorsatz" und (ganz wichtig) "Vor Gericht bekommt man nicht Recht, sondern ein Urteil".
Und bei technischen Fragen handhabe ich das nicht übrigens nicht anders. Ich habe schon oft gesagt "Ich kenne die Lösung nicht, aber nach Gefühl würde ich folgende Punkte [...] in Erwägung ziehen. Und oftmals war da ein Treffer bei". Das wir keine Rechtsberatung sind und auch nicht sein können, dass wird hoffentlich jedem klar sein.
Gruß
Michael
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matze1810
Re: Yamaha Aerox Roller - Kolbenfresser
Dazu kann ich nur sagen, dass mir auch die weiterführende Richtigstellung deinerseits fehlt. Scheinbar weißt du mehr als andere. Leider stiftet dein Hinweis mehr Verwirrung als irgendeine Richtung vorzugeben. Das solltest du im Sinne aller mal richtig stellen und dir dann bitte auch angewöhnen, Fehler direkt aufzuzeigen und nicht "um den Brei herum"-zulabern. Bringt NULL!fr33styl3max hat geschrieben:Dürfte ich an dieser Stelle vielleicht mal anregen, dass alle Leute, die von der Rechtsseite keine Ahnung ihr mehr oder weniger Teilwissen nicht im Forum verbreiten? Technisch alles einwandfrei, aber wenn ihr keine Leute mit juristischer Erfahrung seid, dann lasst es doch bitte sein. Ich lese hier schon viel zu viel Unterschiedliches oder möglicherweise Falsches!
Nur so viel:
Mein Kommentar habe ich aus eigener Erfahrung geschrieben. Die Erläuterungen stammen alle vom Anwalt. Ich war in meinem Fall der Verkäufer. Und der Hinweis "Privatverkauf" entlässt niemanden aus gesetzlich vorgeschriebenen Pflichten (auch nicht der Gewährleistungspflicht).
Gruß
Matze
Edith meint noch dazu: so viele verschiedene Meinungen kann ich im Verlauf auch nicht lesen. Sind prinzipiell nur 2:
1. Pech gehabt
2. schau im Kaufvertrag was zum Thema "Gewährleistungsausschluss" steht
Das Thema Anwalt sollte man auch erst angehen, wenn man irgendwas in der Hand hat. Denn Geld kostet dieser IMMER, die Frage ist letztlich wer diesen bezahlt. Im Idealfall wäre es die Gegenseite. Und genau hier haben einige auch Recht wenn sie sagen "Spar dir das Geld und den Ärger und repariere den Roller für 60 Euro".
Find ich jetzt persönlich sehr überschaubar an Meinungen
- catering
- SV-Rider
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SVrider:
Re: Yamaha Aerox Roller - Kolbenfresser
60 Euro nur dann wenn die Kurbelwelle nix abbekommen hat. Außerdem muss er auch noch nach der Ölversorgung schauen, sonst hat er den nächsten Fresser, Kosten????
History:
1. Honda CR125R, 2. Kreidler Flory, 3. Aspes Navaho 80, 4. RD 350 YPVS, 5. GPZ 1100. 6. Vmax, 7. GSX-R 1100,
8. GSX-R 1100, 9. Vmax, 10. Ducati Monster, 11. aktuell: SV 1000N, 12. aktuell: Speed Triple 1050 SE, 13. aktuell; RD 350 YPVS 1WW
1. Honda CR125R, 2. Kreidler Flory, 3. Aspes Navaho 80, 4. RD 350 YPVS, 5. GPZ 1100. 6. Vmax, 7. GSX-R 1100,
8. GSX-R 1100, 9. Vmax, 10. Ducati Monster, 11. aktuell: SV 1000N, 12. aktuell: Speed Triple 1050 SE, 13. aktuell; RD 350 YPVS 1WW
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canvision
Re: Yamaha Aerox Roller - Kolbenfresser
Was is dat den für ne geile AussageEs ist nun mal eben riskant en 50 ccm roller mit 4000 km zu kaufen, kenne einige leute bei denen der 2takter nicht lang durchhielt.
Die von dir angesprochene Drossel macht mir etwas Sorgen. Die Dinger sind einfach brutal gerade wenn hier die Übersetzung der Variomatik geändert wird, was zur Folge hat, dass der Motor die ganze Zeit voll ausdreht aber nicht mehr hochschalten kann. Verschleiß und Temperatur steigen bis zum Exitus. Wer sich son Schrott ausgedacht hat weiß ich nicht doch die meisten Drosseln sind einfach nur ein Witz.
Stell dir mal vor du bewegst deine SV die ganze Zeit kurz vor Drehzahlmesser Ende bei knapp 30km/h
Kannst du mehr über die Art der Drosslung sagen?
Der Schaden am Roller ist wie oben beschrieben von Kosten und Aufwand sehr gering. Nur die Ursache sollte ausgemacht werden sonst raucht der nächste Zylinder wieder ab.
Re: Yamaha Aerox Roller - Kolbenfresser
Hab mich gerad mal schlau gemacht, die Aerox motoren scheinen tatsächlich bis 16000 km problemlos zu laufen,sorry. In meinem bekanntenkreis hielten die 2 takter nie wirklich lang durch, warn aber auch andere Modelle. Trotzdem würde ich keinen 2takter von nem "15/16 jährigen" kaufen 
Besucht meinen Youtube-Channel kawe43: http://www.youtube.com/user/kawe43/videos
Re: Yamaha Aerox Roller - Kolbenfresser
Wenn's um konkrete Sachen geht, wirste um eine fachliche Beratung von einem Anwalt eh nicht herumkommen. So manche Punkte kannst du aber im Vorfeld auch als Laie (oder von anderen Laien, in einem Forum) problemlos ausklammern und dir das Geld für den Advokaten sparen. Die Gretchenfrage "Gewährleistung ausgeschlossen oder nicht" ist z.B. immer noch offen.fr33styl3max hat geschrieben:Dürfte ich an dieser Stelle vielleicht mal anregen, dass alle Leute, die von der Rechtsseite keine Ahnung ihr mehr oder weniger Teilwissen nicht im Forum verbreiten?
Von einem 15/16-jährigen würde ich gar nichts kaufen, da hast du nämlcih noch ganz andere Stolpersteine (beschränkte Geschäftsfähigkeit usw.)Trotzdem würde ich keinen 2takter von nem "15/16 jährigen" kaufen
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canvision
Re: Yamaha Aerox Roller - Kolbenfresser
Der Ansatz ist doch super, Anwalt hin oder her das dauert kostest Zeit und Geld x Stress. Is halt blöd gelaufen aber macht dat Dingen wieder fit, fertig aus! Mach dir nen schönen Tag mit deinem Sohn er wird dich feiern wenn sein Roller wieder läuftAber nichts desto trotz .... kaufe Dir beim Goetz nen neuen Zyl. und Kolben und baue den Roller wieder auf. Dann verbringst Zeit mit deim Jungen bei einer technisch nicht aufwendigen Bastelstunde ..... Macht auch spaß und Dein Junger hat sehr lange was davon !
Wenn dat mit dem Anwalt durch is brauch der keinen Roller mehr... hat dann sicher schon nen Autoführerschein
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SV-Daniel
Re: Yamaha Aerox Roller - Kolbenfresser
So ist es: Der Käufer ist für das Vorliegen eines Mangels beweisbelastet. Dabei gilt als Mangel jedes nachteilige Abweichen der Ist- von der vertraglich vereinbarten Soll-Beschaffenheit. Eine Ausnahme gilt für Verschleiß, der nie der Gewährleistung unterfällt. Häufig ist genau die Unterscheidung Sachmangel / Verschleiß in der Praxis Gegenstand unzähliger, sich teilweise auch widersprechender Gerichtsentscheidungen. Hier gibt es zu Fällen a wie Abgasrohr bis z wie Zylinderkopfdichtung eine kaum überblickbare Einzelfallkasuistik.Roughneck-Alpha hat geschrieben:Mal 'ne Frage dazu:
Ist der Käufer bei dieser Art von Gewährleistung nicht in der Beweispflicht?
Grundsätzlich gilt auch: Der Käufer muss nachweisen, daß der Mangel schon bei Gefahrübergang (im Regelfall die Übergabe) vorlag. Das gelingt bei erst später auftretenden Defekten häufig nur mit Sachverständigengutachten. Die Regelung des § 476 BGB, wonach beim Vorliegen eines Mangels in den ersten 6 Monaten widerleglich vermutet wird, daß dieser schon bei Gefahrübergang vorlag, gilt nur beim sog. Verbrauchsgüterkauf, als von einem Unternehmer an eine Privatperson.
Übrigens arbeitet die Rechtsprechung auch mit laiengünstigen Gewährleistungsauschlüssen. Es muss nicht eine Formulierung sein, wie ein Anwalt sie verwendet hätte. Es kann - je nach Einzelfall - auch eine Vereinbarung "gekauft wie gesehen" genügen.