Hilfe gesucht bei Reifenumrüstung
- Masterchief
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SVrider:
Hilfe gesucht bei Reifenumrüstung
Hallo ,
Hat jemand eine Fahrzeugscheinkopie von einer Knubbel mit eingetragenem 120/70/17 Vorderreifen und könnte mir eine Kopie zusenden? Weil wir wollen das Bike meiner Freundin umrüsten, es handelt sich um eine 01er SV650 S
Gruss Masterchief
Hat jemand eine Fahrzeugscheinkopie von einer Knubbel mit eingetragenem 120/70/17 Vorderreifen und könnte mir eine Kopie zusenden? Weil wir wollen das Bike meiner Freundin umrüsten, es handelt sich um eine 01er SV650 S
Gruss Masterchief
Lebe jeden Tag ,als wenn es der letzte wäre!
SEMPER FI
Darg Grünfeld R.I.P. 21.09.2012
SEMPER FI
Darg Grünfeld R.I.P. 21.09.2012
Re: Hilfe gesucht bei Reifenumrüstung
Hallo,
je nachdem welchen Reifen du montieren willst brauchst du das gesuchte nicht. Von Metzeler gibt es eine Freigabe für 120/70-17
je nachdem welchen Reifen du montieren willst brauchst du das gesuchte nicht. Von Metzeler gibt es eine Freigabe für 120/70-17
- wursthunter
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Re: Hilfe gesucht bei Reifenumrüstung
Auch Michelin und Conti haben mittlerweile nachgezogen...
Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist auch ohne Signatur gültig.
- Trobiker64
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SVrider:
Re: Hilfe gesucht bei Reifenumrüstung
Mir ist jetzt wiederholt zu Ohren gekommen, dass einige Prüfstellen des TÜV-Rheinland diese Freigaben mit geänderten Größen für die HU auch nicht mehr akzeptiert, sondern Eintragungen vornehmen will, natürlich gegen Kohle.
Vom TÜV-Nord war das ja schon bekannt.
Und nun kommt der Nächste, obwohl das KBA die bisherige Verwendung der Freigaben für legal erklärt hatte. Mal sehen, wie sich das weiterentwickelt. 



Re: Hilfe gesucht bei Reifenumrüstung
Mein TÜV trägt bei mir die 120/70ger größen ein. Es dürfen dann alle 70ger Querschnitte aufgezogen werden und die Reifenmarkenbindungen sind danach ausgetragen.
Macht er da er es an meiner SV selber ausprobiert und mit GPS tempotechnisch ausgetestet hat.
Macht er da er es an meiner SV selber ausprobiert und mit GPS tempotechnisch ausgetestet hat.
Gruß Loki
Du sehnst dich nach Nervenkitzel ....
Liebst das Risiko ?
Dann lasse mich dein Auto einparken ! :D
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- Trobiker64
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SVrider:
Re: Hilfe gesucht bei Reifenumrüstung
Die Sache hat trotzdem einen faden Beigeschmack, da das Verhalten des TÜV nach meiner Einschätzung rechtswidrig ist.loki_0815 hat geschrieben:Mein TÜV trägt bei mir die 120/70ger größen ein.

Re: Hilfe gesucht bei Reifenumrüstung
Warum faden Beigeschmack ? Reifen hat zum Fender genug Platz und der Tacho geht zum GPS 3km/h vor.
Außerdem hat die Gladius auf der selben Felgengröße auch einen 120/70ZR17 drauf .... mit und ohne ABS.
Die Ein bzw. Austragung kostet so 45,-. Wie eine ganz normale Teileeintragung.
Warum muß er eine Freigabe akzeptieren ? Er hat auf meiner Knubbel die Tests gefahren .... alles passt, und warum sollte ein 120/70ZR17 auf einer SV650S (AV) nicht funktionieren wo der selbe Reifen auf einer GSX1000R freigegeben ist ?!
Der Hersteller garantiert doch mit den auf dem Reifen gedrucken Größen und Geschwindigkeiten das alles passt ... meine SV ist doch schlappe 70Km/h langsamer als eine Gixxer1000 ! Was soll man denn da noch testen ?
Edit:
Kruschtel mal den Paragraphen raus indem der TÜV Ing. keine technische Änderung vornehmen darf !
Wenn die TÜVinges sich nicht trauen soetwas ein bzw. umzutragen hat das höchstens was mit deren Kompetenz und Sachverstand zu tun, aber nicht das man soetwas nicht ändern darf insofern technisch alles klar ist !
Außerdem hat die Gladius auf der selben Felgengröße auch einen 120/70ZR17 drauf .... mit und ohne ABS.
Die Ein bzw. Austragung kostet so 45,-. Wie eine ganz normale Teileeintragung.
Warum muß er eine Freigabe akzeptieren ? Er hat auf meiner Knubbel die Tests gefahren .... alles passt, und warum sollte ein 120/70ZR17 auf einer SV650S (AV) nicht funktionieren wo der selbe Reifen auf einer GSX1000R freigegeben ist ?!
Der Hersteller garantiert doch mit den auf dem Reifen gedrucken Größen und Geschwindigkeiten das alles passt ... meine SV ist doch schlappe 70Km/h langsamer als eine Gixxer1000 ! Was soll man denn da noch testen ?
Edit:
Kruschtel mal den Paragraphen raus indem der TÜV Ing. keine technische Änderung vornehmen darf !
Wenn die TÜVinges sich nicht trauen soetwas ein bzw. umzutragen hat das höchstens was mit deren Kompetenz und Sachverstand zu tun, aber nicht das man soetwas nicht ändern darf insofern technisch alles klar ist !
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- Trobiker64
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SVrider:
Re: Hilfe gesucht bei Reifenumrüstung
Weil das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung dies so bewertet und festgelegt hat. Mir liegt dieses Schreiben aus dem Jahr 2008 vor, allerdings weiß ich nicht, ob ich es im Forum offen zur Verfügung stellen darf. Ich gehe sogar noch einen Schritt weiter, da die Knubbel keine verbindliche Markenbindung, aufgrund der europäischen Zulassung, besitzt, kann der TÜV noch nicht einmal andere Reifengrößen bemängeln, sofern die Kriterien der 97/24/EG Kap. 1 Anhang II und III, als auch die Tachogenauigkeit, eingehalten werden. Hierzu sind Reifenfreigaben allerdings ein guter Nachweis. Dies war mir vorher so auch nicht bekannt.loki_0815 hat geschrieben:Warum muß er eine Freigabe akzeptieren ?

Zuletzt geändert von Trobiker64 am 30.03.2015 16:53, insgesamt 1-mal geändert.
- Kolbenrückholfeder
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SVrider:
Re: Hilfe gesucht bei Reifenumrüstung
Ich bin auch erstaunt über die generelle Freigabe eines 70er Reifens und die Auflösung der Reifenbindung. (Finde ich gut
).
Firmen wie Bridgestone werden nie einen 70er Reifen für die kleine SV freigeben wie ich mittlerweile erfahren habe. Genauso wird es keinen T30 evo 120/60 ZR 17 (55W) TL für die Kleine geben, angeblich funktioniert der nicht auf dem Motorrad ....... Das ist ein NoGo Kriterium für diese Reifenserie T30 auf diesem Moped (außer man bewegt sich nur im Trockenen).
Ich hatte kürzlich ein längeres Gespräch mit einem Bridgestonemitarbeiter zu dem Thema Reifenfreigaben. Speziell diese Firma tut sich ja sehr schwer was Freigaben für unsere Modelle angeht.
Die Erklärung dazu lieferte er mir stehenden Fußes: Bridgestone ist für viele Modelle bei Suzuki Erstausrüster. Wenn eine alternative Freigabe wie z.B. der 70er auf dem Vorderrad irgendwo an irgendeiner SV nicht funktionieren sollte und das wird durch einen Unfall oder sonstwie entsprechend Kommuniziert, bekäme der Reifenhersteller Riesenprobleme mit dem Motorradproduzenten. So etwas darf in Japan untereinander nicht passieren, die Geschäftsbeziehungen wären gefährdet. - So hat mir der gute Mann das erklärt.

Firmen wie Bridgestone werden nie einen 70er Reifen für die kleine SV freigeben wie ich mittlerweile erfahren habe. Genauso wird es keinen T30 evo 120/60 ZR 17 (55W) TL für die Kleine geben, angeblich funktioniert der nicht auf dem Motorrad ....... Das ist ein NoGo Kriterium für diese Reifenserie T30 auf diesem Moped (außer man bewegt sich nur im Trockenen).
Ich hatte kürzlich ein längeres Gespräch mit einem Bridgestonemitarbeiter zu dem Thema Reifenfreigaben. Speziell diese Firma tut sich ja sehr schwer was Freigaben für unsere Modelle angeht.
Die Erklärung dazu lieferte er mir stehenden Fußes: Bridgestone ist für viele Modelle bei Suzuki Erstausrüster. Wenn eine alternative Freigabe wie z.B. der 70er auf dem Vorderrad irgendwo an irgendeiner SV nicht funktionieren sollte und das wird durch einen Unfall oder sonstwie entsprechend Kommuniziert, bekäme der Reifenhersteller Riesenprobleme mit dem Motorradproduzenten. So etwas darf in Japan untereinander nicht passieren, die Geschäftsbeziehungen wären gefährdet. - So hat mir der gute Mann das erklärt.
Linke Hand zum Gruß.
Koichi Shimada † 11.02.2016
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- Trobiker64
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SVrider:
Re: Hilfe gesucht bei Reifenumrüstung
Vorsicht, dass gilt nur für Krafträder, die nach europ. Recht homologiert sind. Die SV ist glücklicherweise davon betroffen, eine Bandit ab 2000 auch, aber ältere Böcke haben meistens verbindliche Reifentypen eingetragen und sind nach altem nationalem Recht homologiert und dann gelten andere Bedingungen. Deshalb sollte man genau in die Fahrzeugpapiere sehen.Kolbenrückholfeder hat geschrieben:Ich bin auch erstaunt über die generelle Freigabe eines 70er Reifens und die Auflösung der Reifenbindung.
Re: Hilfe gesucht bei Reifenumrüstung
Ich habe auf meiner SV den S20 in 120/70 ausgiebig testen können .... Rennstrecke und Alpentoeren. Funktioniert einwandfrei, ich hätte auch keine Scheu mir den T30 auf die SV zu machen .... wenn der auf einer Bandit650 gefahren werden darf geht das auch auf einer 60kg leichteren SV problemlos.
Mein Tüvler macht dies auch nur an Fahrzeugtypen bei denen er dies Vertreten kann .... also an einer GSX1000R wird er niemals jeden Reifen freigeben. Er ist ja nicht irre !
Mein Tüvler macht dies auch nur an Fahrzeugtypen bei denen er dies Vertreten kann .... also an einer GSX1000R wird er niemals jeden Reifen freigeben. Er ist ja nicht irre !
Gruß Loki
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Re: Hilfe gesucht bei Reifenumrüstung
Ich habe betreffenden Paragraphen noch nicht gelesen, aber bei Pirelli steht es ja ganz klar da:loki_0815 hat geschrieben:
Edit:
Kruschtel mal den Paragraphen raus indem der TÜV Ing. keine technische Änderung vornehmen darf !
Wenn die TÜVinges sich nicht trauen soetwas ein bzw. umzutragen hat das höchstens was mit deren Kompetenz und Sachverstand zu tun, aber nicht das man soetwas nicht ändern darf insofern technisch alles klar ist !
Die angegebene Bereifung stimmt NICHT mit der Angabe in der Zulassungsbescheinigung Teil I, der Übereinstimmungs-Bescheinigung, der Datenbestätigung oder
der Fahrzeuggenehmigung überein. Bei der Montage der Reifen liegt somit eine Änderung nach §19 Abs.2 StVZO vor. Für den Reifentyp ist eine Typgenehmigung erteilt
worden und eventuelle Einschränkungen in Bezug auf die Genehmigung des Fahrzeuges oder Einbauweisen, insbesondere die Anforderungen nach Kap.1, Anh. III der
Richtlinie 97/24/EG, wurden geprüft. Entspricht das Fahrzeug ansonsten dem genehmigten Zustand, erlischt die Betriebserlaubnis nicht; eine Anbauabnahme ist nicht
erforderlich (§19 Abs.3 Nr.2 StVZO).
Die Knubbel ist m.W. nach STVO zugelassen, nicht nach EU-Recht.Trobiker64 hat geschrieben:Vorsicht, dass gilt nur für Krafträder, die nach europ. Recht homologiert sind. Die SV ist glücklicherweise davon betroffen, eine Bandit ab 2000 auch, aber ältere Böcke haben meistens verbindliche Reifentypen eingetragen und sind nach altem nationalem Recht homologiert und dann gelten andere Bedingungen. Deshalb sollte man genau in die Fahrzeugpapiere sehen.Kolbenrückholfeder hat geschrieben:Ich bin auch erstaunt über die generelle Freigabe eines 70er Reifens und die Auflösung der Reifenbindung.
Nagut, wenn ich mich hier nicht nützlich machen kann...
...dann mach ich mich eben unbeliebt.
...dann mach ich mich eben unbeliebt.
- Trobiker64
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SVrider:
Re: Hilfe gesucht bei Reifenumrüstung
Schumi-76 hat geschrieben:Die Knubbel ist m.W. nach STVO zugelassen, nicht nach EU-Recht.



Re: Hilfe gesucht bei Reifenumrüstung
hier mal ein bild meines scheins für alle die sowas vieleicht brauchen
- Trobiker64
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SVrider:
Re: Hilfe gesucht bei Reifenumrüstung
Du hast Pech, Deine ist nicht nach europ. Recht homologiert.
Meine 2002er Knubbel war es allerdings (siehe Anhang). Vielleicht ist die Sache auch vom Modelljahr abhängig. Wer hat den eine 2000er oder 2001er mit dem Eintrag 97/24 ?

- Dateianhänge
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- Brief_SV650S.pdf
- Fahrzeugbrief
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