Gaswegbegrenzer - was erlaubt?


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Gaswegbegrenzer - was erlaubt?

#1

Beitrag von Phurry » 22.05.2015 12:28

Moin zusammen,

will es jetzt endlich genau wissen. Eventuell gibt es ja schon so ein Thema, habe aber nichts gefunden. :roll:
Bin die ganze Zeit am mit meinem Dad am diskutieren was ich darf und was nicht mit solch einer Drossel im Mopped.
Habe den Gaswegbegrenzer von Alpha Technik drin der mein Mopped auf 48 Ps runterschraubt.

Geht um 3 Sachen.

1. Darf ich mir eine Mivv GP Anlage anbauen?
2. Darf ich einen K&N Luftfilter reinsetzten?
3. Darf ich mir einen 1000er Ansaugschnorchel reinsetzten?

Mein Dad ist der Meinung es würde die Leistung steigern und ich darf die 48 Ps auf die mein Mopped noch bis zum Ende nächsten Jahres gedrosselt ist nicht überschreiten.
Stimmt diese Aussage oder bleibt mein Mopped auf 48 Ps wegen dem mechanisches Teil? Egal ob es ein Ps oben dazu kommen oder nicht?
Eigentlich ist es mir egal ob da mehr Leistung am Ende da ist, ich will nur erstmal Sound. :twisted:
Oder stelle ich mir das insgesamt falsch vor? :mrgreen:


Grüße ;) bier

Marci

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Re: Gaswegbegrenzer - was erlaubt?

#2

Beitrag von Arminator650 » 22.05.2015 12:33

Mahlzeit :)

Also Auspuffanlage, speziell jetzt der MIVV GP bringt nichts an Leistung, im Gegenteil, er nimmt eventuell ein bisschen. Bringt dafür aber geilen Klang :head:
Bei 2. und 3. bin ich mir nicht sicher, da es damit durchaus möglich ist die Leistung zu steigern. Generell würde ich damit aber warten bis die Drossel draußen ist, da dir der Luftfilter eh nicht so viel bringt, wenn du noch mit 48 Ps unterwegs bist.

Lg ;) bier
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Re: Gaswegbegrenzer - was erlaubt?

#3

Beitrag von Kolbenrückholfeder » 22.05.2015 12:47

1. Ausbuff mit ABE für dein Motorrad ist i.o.
2. K&N bringt nichts, wirst du aber einbauen dürfen
3. Großer Schnorchel bringt nichts und ist verboten - ABE entfällt

Wenn irgendeine Maßnahme außer Krach auch Leistung produzieren soll ist eine Abstimmung der ECU notwendig. Am ehesten geht das noch mit dem Auspuff ohne Abstimmung, allerdings selten mit diesen Miniaturausführungen.
Linke Hand zum Gruß.
Koichi Shimada † 11.02.2016

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Re: Gaswegbegrenzer - was erlaubt?

#4

Beitrag von Schilly » 23.05.2015 13:24

Auspuff mit ABE ist kein Problem, außer DU willst richtig Sound haben uns machst den dB Killer raus, dann isser auch illegal (hat aber auch nicht mehr Leistung)
K&N ist meines Wissens nach auch nicht legal.
anderer Schnorchel --> illegal

alle Maßnachmen zusammen kosten Leistung, wenn die Gemischaufbereitung nicht entsprechend angegelichen wird.

aber K&N sieht kein Mensch, den Schnorchel ebenso, und wer weiß schon welcher Schnrochel das ist.

Wenn Du aber 100%ig sicher sein willst bleibt maximal einen lagalen Endtopf zu installieren.

:) cross :) devil
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Re: Gaswegbegrenzer - was erlaubt?

#5

Beitrag von Trobiker64 » 23.05.2015 14:53

Schilly hat geschrieben:K&N ist meines Wissens nach auch nicht legal.
Dann mach mal den Erklärbär. :wink:

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Re: Gaswegbegrenzer - was erlaubt?

#6

Beitrag von Schilly » 23.05.2015 14:58

siehe hier:
http://www.sportluftfilter-shop.de/spor ... faq_18.htm

Mehr Luftdurchsatz und dadurch veränderung der Geräusch- und ABgaswerte.
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Re: Gaswegbegrenzer - was erlaubt?

#7

Beitrag von Trobiker64 » 23.05.2015 15:20

Ich muss zugeben, meine Frage wurde etwas provokativ gestellt. Denn ich wollte wissen auf welchen K&N sich die Antwort bezog, denn K&N ist nicht gleich K&N. Den Austauschfilter darf man durchaus verwenden, da der Ansaugtrakt nicht baulich verändert wird. Bei den Pilzen (z.B. 57i Kit) sieht das anders aus. :wink: Ganz zu schweigen von den Problemen der Vergaserabstimmung.

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Re: Gaswegbegrenzer - was erlaubt?

#8

Beitrag von Phurry » 23.05.2015 15:23

Danke für die zahlreichen Antworten, werde mir erstmal jetzt einen Slip-On dransetzten. :twisted:
K&N etc wird erstmal verschoben bis ich meine Drossel rausnehmen darf. :)


Grüße ;) bier

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Re: Gaswegbegrenzer - was erlaubt?

#9

Beitrag von Schilly » 23.05.2015 15:27

Trobiker64 hat geschrieben:Ich muss zugeben, meine Frage wurde etwas provokativ gestellt. Denn ich wollte wissen auf welchen K&N sich die Antwort bezog, denn K&N ist nicht gleich K&N. Den Austauschfilter darf man durchaus verwenden, da der Ansaugtrakt nicht baulich verändert wird. Bei den Pilzen (z.B. 57i Kit) sieht das anders aus. :wink: Ganz zu schweigen von den Problemen der Vergaserabstimmung.
das ist so nicht richtig.
Schau Dir meinen Link an
Da steht dass nur die Filter legal wo ausdrücklich dabei steht dass sie TÜV konform sind und dann geh weiter den SVs und siehe, da steht nix von TÜV konform. 8)

Es geht ja nicht (nur) um eine Veränderung des Ansaugtrakts.
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Re: Gaswegbegrenzer - was erlaubt?

#10

Beitrag von Phurry » 23.05.2015 15:30

Schilly hat geschrieben: Da steht dass nur die Filter legal wo ausdrücklich dabei steht dass sie TÜV konform sind und dann geh weiter den SVs und siehe, da steht nix von TÜV konform. 8)

Es geht ja nicht (nur) um eine Veränderung des Ansaugtrakts.

Wenn ich den Text beim Überfliegen richtig verstanden habe, geht es da aber doch nur um die Kits, von sowas sprechen wir doch gar nicht oder :?:

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Re: Gaswegbegrenzer - was erlaubt?

#11

Beitrag von Schilly » 23.05.2015 15:34

Phurry hat geschrieben:
Schilly hat geschrieben: Da steht dass nur die Filter legal wo ausdrücklich dabei steht dass sie TÜV konform sind und dann geh weiter den SVs und siehe, da steht nix von TÜV konform. 8)

Es geht ja nicht (nur) um eine Veränderung des Ansaugtrakts.

Wenn ich den Text beim Überfliegen richtig verstanden habe, geht es da aber doch nur um die Kits, von sowas sprechen wir doch gar nicht oder :?:
nein mein Text bezieht sich ausdrücklich auf Austauschluftfilter.

Wobei das Thema nicht so heiss ist wie angenommen.
Mich hat noch nie jemand nach meinem Luffi gefragt, geschweige denn sich den zeigen lassen.
Und ich kenne auch niemand bei dem das je so gewesen sein soll bzw habe ich auch nie davon gelesen
Und auch was die bringen bzw eher schlechter machen sollen da gehen die Meinungen weit auseinander.

Soundtechnisch und auch leistungsmäßig konnte ich da noch keine Unterschiede feststellen
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Re: Gaswegbegrenzer - was erlaubt?

#12

Beitrag von Trobiker64 » 23.05.2015 15:52

Schilly hat geschrieben:Da steht dass nur die Filter legal wo ausdrücklich dabei steht dass sie TÜV konform sind und dann geh weiter den SVs und siehe, da steht nix von TÜV konform.
Es ist völlig egal was da steht. Veränderst du mit den Pilzen baulich den Ansaugtrakt, ist deine BE futsch. Es sei denn, der Filterhersteller hat ein Teilegutachten erstellen lassen und somit den Nachweis, dass Lärm- und Abgasverhalten den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Beim Tauschfilter stellt sich die Frage überhaupt nicht, denn theoretisch kann man auch ohne Filterelement fahren, da der Ansaugtrakt nicht verändert wird.

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Re: Gaswegbegrenzer - was erlaubt?

#13

Beitrag von Schilly » 23.05.2015 16:00

Trobiker64 hat geschrieben:
Schilly hat geschrieben:Da steht dass nur die Filter legal wo ausdrücklich dabei steht dass sie TÜV konform sind und dann geh weiter den SVs und siehe, da steht nix von TÜV konform.
Es ist völlig egal was da steht. Veränderst du mit den Pilzen baulich den Ansaugtrakt, ist deine BE futsch. Es sei denn, der Filterhersteller hat ein Teilegutachten erstellen lassen und somit den Nachweis, dass Lärm- und Abgasverhalten den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Beim Tauschfilter stellt sich die Frage überhaupt nicht, denn theoretisch kann man auch ohne Filterelement fahren, da der Ansaugtrakt nicht verändert wird.
Das ist deine Meinung und die sei Dir auch zugestanden.
meine Meinung ist eine andere. Denn der Filter hat einen bestimmten Durchsatz und die k&ns haben da einen höheren, was sich auf Gemischzusammensetzung und Lautstärke auswirkt.
Zudem würde dann ja bei meinem Link stehen, Austauschfilter sind grundsätzlich TÜV konform, oder? :mrgreen:

Pilzen sind eh ein anderes Thema
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Re: Gaswegbegrenzer - was erlaubt?

#14

Beitrag von Trobiker64 » 23.05.2015 16:45

Schilly hat geschrieben:, Austauschfilter sind grundsätzlich TÜV konform
Ja. Wenn du anderer Meinung bist, da zeig mir mal wo es steht, wie er Filter aufgebaut sein muss. Eine Bauartgenehmig gibt es nicht für Austauschfilter, weder für PKW noch für Krafträder.
Schilly hat geschrieben:Denn der Filter hat einen bestimmten Durchsatz und die k&ns haben da einen höheren, was sich auf Gemischzusammensetzung und Lautstärke auswirkt.
Auch andere Austauschfilter haben unterschiedliche Strömungswiderstände bedingt durch die verwendeten Materialien . Für die Bandit verwendet Meiwa ein Polyestermaterial und Hiflo Standardpapierfilter wie beim PKW und K&N verwendet geölte Baumwolle. Entscheidend für die Abgas- und Lärmemissionen ist die Beschaffenheit des Ansaugtraktes und nicht der Filter. Sonst müssten Austauschfilter, egal aus welchem Material, auch Zulassungen haben, ist aber nicht so.

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Re: Gaswegbegrenzer - was erlaubt?

#15

Beitrag von Schafmuhkuh » 23.05.2015 16:51

Wenn man es streng nimmt darfst du keinen K&N fahren. Du änderst zwar nicht den Ansaugttakt, wohl aber nimmst du einen Eingriff in das Emmisionsverhalten des Motors. Ergo verboten, ist laut Gesetzestext das gleiche wie bei ABE Topf ohne Killer fahren.

Nur es interessiert halt keine Sau im Gegensatz zum Killer.
"Ich hab schon mehr vergessen als du je erlebt hast!"

Mein Hobel --> http://www.svrider.de/Forum/viewtopic.php?f=40&t=81302
Über Kritik und Meinungen immer erfreut :)

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