sry, dass der post hier nicht reinpasst, aber das thema beschäftigt mich schon seit 2 jahren...^^
damals konnte mir auch keiner hier im forum helfen...

EDIT: Abgetrennt aus Verkaufe-Thread
Das stimmt nicht und ist ein weit verbreiteter Irrglaube. Änderungsabnahmen nach §19 darf jeder amtlich anerkannter Prüfer machen und Änderungsabnahmen und Vollabnahmen nach §21 darf jeder amtlich anerkannte Sachverständige. Bei welchen Verein der/die jenige tätig ist, ist wurscht. Das ist allerdings erst seit einigen Jahren so. Ein Grund warum das einzelne nicht machen, ist weil die das nicht machen wollen und andere Spezialgebiete haben. So gibt es amtlich anerkannte Sachverständige die nur Fachrschulprüfungen machen (auch das dürfen die) oder andere Spezialgebiete haben. Nicht jeder Prüfer kennt sich in jedem Fachgebiet aus.Hannes89DD hat geschrieben:Ich bin aus Sachsen und muss bei der Dekra die abnahmen machen lassen
M.W. liegen sowohl Mainz als auch Fußgönheim in Rheinland-Pfalz.jubelroemer hat geschrieben:Hi Salomo,
so weit wohnst du ja nicht von Rheinland-Pfalz weg.Versuch es doch dort einmal. ...
Spätestens, wenn Du einen Unfall hattest, wo es um Schadensersatzansprüche geht, wird die gegnerische Partei genau auf sowas drauf rumhacken.SvRider92 hat geschrieben:Merkt sowieso niemand dass das bein von einem anderen Bike istgab hier schon genug die einfach so damit rumfahren und das seit jahren, hatten nie Probleme selbst beim TÜV nicht. Also warum so einen stress machen ? Da kann man die Moneten lieber für Sprit ausgeben
Solange die Änderung nicht unfallursächlich war, passiert hinsichtlich (Haftpflicht-) Versicherungsschutz gar nichts, unabhängig ob die BE erlischt oder nicht. Und ob die BE durch das Federbein erlischt ist ebenso noch nicht geklärt. Ich sehe das eher unkritisch, sofern alles korrekt eingebaut ist und das Beinchen selbst in irgendeiner Form legitimiert ist.tdassel hat geschrieben:Da schaut sich dann nämlich ein gegnerischer Gutachter Deine Mühle an und wird alles monieren, was irgendwie nach Erlöschen der Betriebserlaubnis aussieht und da machen sich dann die paar gesparten Euro für ne Eintragung mehr als bezahlt, aber nur für die gegnerische Versicherung, Du gehts dann in der Regel leer aus, selbst wenn der andere Schuld war.
Trobiker64 hat geschrieben:Solange die Änderung nicht unfallursächlich war, passiert hinsichtlich (Haftpflicht-) Versicherungsschutz gar nichts, unabhängig ob die BE erlischt oder nicht. Und ob die BE durch das Federbein erlischt ist ebenso noch nicht geklärt. Ich sehe das eher unkritisch, sofern alles korrekt eingebaut ist und das Beinchen selbst in irgendeiner Form legitimiert ist.tdassel hat geschrieben:Da schaut sich dann nämlich ein gegnerischer Gutachter Deine Mühle an und wird alles monieren, was irgendwie nach Erlöschen der Betriebserlaubnis aussieht und da machen sich dann die paar gesparten Euro für ne Eintragung mehr als bezahlt, aber nur für die gegnerische Versicherung, Du gehts dann in der Regel leer aus, selbst wenn der andere Schuld war.
Mal zur Info, nur weil ein Bauteil auf Basis eines TGA nicht eingetragen ist, erlischt noch nicht die BE. Sondern es handelt sich um einen Verstoß gegen den Para.13 FZV (Pflichten des Halters). Wird in der Regel mit 0-25€ honoriert.tdassel hat geschrieben:Wenn Öhlins Dich auf direktem Weg zum TÜV schickt mit einem Teilegutachten, um Dir den korrekten Anbau bestätigen zu lassen und eine Änderungseintragung zu machen, weil sonst Deine Betriebserlaubnis erlischt, dann denke ich wirst du mit Deiner Argumentation im Falle eines Falles nicht weit kommen.
Also nochmal, ist das Federbein über die BE eines anderen Motorrades schon erfasst (also technisch verwendbar) und es ist korrekt eingebaut, sehe ich kein Erlöschen der BE im Rahmen des Para. 19.2 StVZO (Gefährdung). Die formale Eintragung in die Papiere auf Basis des Para. 13 (FZV) ist natürlich sicherer vor Diskussionen mit der Rennleitung. Um in Bedrängnis zu kommen, sollten aber auch die Kontrolleure erkennen können, ob das Beinchen original ist oder nicht. Da wird eher ein großer Lottogewinn wahrscheinlicher.Trobiker64 hat geschrieben: sofern alles korrekt eingebaut ist und das Beinchen selbst in irgendeiner Form legitimiert ist.