meine SV eine Unfallmaschine???
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Re: meine SV eine Unfallmaschine???
Ich schließe mich da meinen beiden Vorrednern an und würde, wenn auch vermutlich schweren Herzens, die SV versuchen zurückzugeben bzw. wieder abzustoßen. Das kann es ja echt nicht sein.
Wenn du kein gutes Gefühl dabei hast, dann macht es dir auch keinen Spaß. Und SV-Fahren sollte Spaß machen!
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- Black Jack
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SVrider:
Re: meine SV eine Unfallmaschine???
Tu dir den Gefallen und gib sie zurück!
Du wirst dich nie wohl fühlen auf diesem Moped.
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Gruß Jürgen
Re: meine SV eine Unfallmaschine???
Ist zu erwarten, dass der Händler sich querstellt?
Auf Gerichtszeug und mit Anwalt drohen hab ich eigentlich keine Lust
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- Black Jack
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SVrider:
Re: meine SV eine Unfallmaschine???
Wenn du der Händler wärst, würdest du sie ohne Murren wieder zurücknehmen? Vermutlich nicht. Also mach dich auf Widerstand gefasst. Der Händler muss 24 Monate Gewährleistung geben (12 Monate bei Gebrauchtartikeln?). Nach 6 Monaten musst du beweisen, dass ein Mangel schon bei Übergabe bestand. Da du ja schon fleißig geforscht hast, würde ich den Händler sachlich mit den Tatsachen vertraut machen und auf die Rechtslage hinweisen. Vielleicht kommt ihr zur Einigung. Vermutlich musst du sowieso mit Wertabzug rechnen, das das Motorrad ja von dir bewegt wurde. Versuche, wenn er sich bei einer Rückgabe querstellt, eine Kaufpreisminderung zu bekommen und dann das Motorrad, mit ehrlichen Angaben privat verkaufen. Sollte der Händler sich gänzlich querstellen, musst du dir im Klaren sein, was du tun willst. Vielleicht mal vorher anwaltlichen Rat holen, wie die Rechtslage genau aussieht und wie deinen Chancen eingeschätzt werden.
Re: meine SV eine Unfallmaschine???
Wenn bei Gutachten nach einem Unfall rasu kommt das die Reparaturkosten über dem Wert liegen, setzt der Gutachter das Mopped in ne Börse. Verschiedene Händler und Verwerter haben dann die Möglichkeit verbindliche Angebote zu erstellen. Als Besitzer kann man den Hobel dann an den Bieter zum gebotenen Kurs verkaufen. Was der dann damit macht ist sein Bier.julia jx hat geschrieben:Ich weiß, dass mein Motorrad über die Versicherung der Vorbesitzerin verkauft wurde. Das lässt vermuten, dass es ein Totalschaden war (wie auch immer der genau aussah).
Die Story klingt plausibel.
Allerdings gibt es auch zwei Dinge anzumerken:
1. Der private Verkäufer ist nicht verpflichtet einen Vorschaden anzugeben wenn er davon ausgehen kann das dieser ordnungsgemäß repariert wurde. Wenn dem so wäre, müsste man ja ne Mängelliste führen, welche die Technischen Daten und Ausstattung bei weitem überschatten würde... Ein nachvollziehbare History ist beim Fahrzeugkauf ein Nice to Have und wird gern mitbezahlt.
2. Gewerbliche Händler müssen einen Vorschaden nur angeben wenn ihnen dieser bekannt ist.
Tut der Händler das nicht, macht er sich der aglistigen Täuschung schuldig und damit kann der Kaufvertrag angefochten werden (man muss also Nachweißen das der Verkäufer von dem Mangel wusste).
Anzumerken ist auch das dir direkt eine Schaden entstanden ist. Deine Fussraste ist durch diesen Vorschaden nicht IO gewesen und defekt. Mindestens dieser Mangel muss vom Händler behoben werden.
Du hättest dich auch böse auf die Fresse legen können. Nur so am Rande...
VG
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Re: meine SV eine Unfallmaschine???
Und wenn der gewerbliche Verkäufer davon nicht wusste?
Mein Händler hat das Motorrad angeblich im Top-Zustand aus Berlin von einem anderen Händler gekauft. Also der, der mir das Motorrad verkauft hat, hat die Maschine nicht ordentlich untersucht und wusste wohl nichts von dem Vorschaden.
Schützt Unwissenheit in diesem Falle vor Strafe?
An den Berliner Zwischenhändler, der die Kiste wohl zusammengebaut hat, kommt man wahrscheinlich nicht ran
Mein Händler hat das Motorrad angeblich im Top-Zustand aus Berlin von einem anderen Händler gekauft. Also der, der mir das Motorrad verkauft hat, hat die Maschine nicht ordentlich untersucht und wusste wohl nichts von dem Vorschaden.
Schützt Unwissenheit in diesem Falle vor Strafe?
An den Berliner Zwischenhändler, der die Kiste wohl zusammengebaut hat, kommt man wahrscheinlich nicht ran

Re: meine SV eine Unfallmaschine???
Jajulia jx hat geschrieben:Schützt Unwissenheit in diesem Falle vor Strafe?
Der Händler hätte die selben Pflichten wie deiner gehabt.julia jx hat geschrieben:An den Berliner Zwischenhändler, der die Kiste wohl zusammengebaut hat, kommt man wahrscheinlich nicht ran
Wie gesagt, mindestens deine Raste sollte dir ersetzt werden. Alles darüber hinaus kannst du nur mit dem Kontakt zu dem Zwischenhändler in Erfahrung bringen.
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SVrider:
Re: meine SV eine Unfallmaschine???
GiDF:
Dazu gibt es höchstrichterliche Entscheidungen.
Tenor:
Gravierende Schäden verschwiegen -> Rückabwicklung
Also Rückgabe des Fahrzeugs und Herausgabe des Kaufpreis.
@TE
Geh zum Anwalt und trag den Sachverhalt vor.
Beratungsgespräche sind zwar nicht kostenlos, aber sie klären die Erfolgsaussichten.
Bei einem Streitwert von 3.000€ beträgt die Gebühr ca. 130€ für ein Beratungsgespräch.
Guckst Du:
Gebührenrechner
@Bigrick
Sowohl 1. als auch 2. sind falsch.
Guck mal bei frag einen anwalt de nach Privatverkauf Kfz, Unfallschaden nicht angegeben
Dazu gibt es höchstrichterliche Entscheidungen.
Tenor:
Gravierende Schäden verschwiegen -> Rückabwicklung
Also Rückgabe des Fahrzeugs und Herausgabe des Kaufpreis.
@TE
Geh zum Anwalt und trag den Sachverhalt vor.
Beratungsgespräche sind zwar nicht kostenlos, aber sie klären die Erfolgsaussichten.
Bei einem Streitwert von 3.000€ beträgt die Gebühr ca. 130€ für ein Beratungsgespräch.
Guckst Du:
Gebührenrechner
@Bigrick
Sowohl 1. als auch 2. sind falsch.
Guck mal bei frag einen anwalt de nach Privatverkauf Kfz, Unfallschaden nicht angegeben
Zuletzt geändert von Thorsten_Köhler am 19.05.2016 18:41, insgesamt 2-mal geändert.
Lack oben, Gummi unten.
Re: meine SV eine Unfallmaschine???
Ist dieser Zwischenhändler denn ein privater, der Unfallmaschinen aufmöbelt oder eine Werkstatt, die aus welchem Grund auch immer die Maschine wieder an einen Händler verkauft hat?julia jx hat geschrieben:Viel mehr habe ich nicht herausgefunden. Der Zwischenhändler in Berlin ist mit mittlerweile bekannt...
Bist du dir sicher, dass dem so ist? Wenn ja, dann wäre für sie eine Quelle sicherlich hilfreich.bigrick hat geschrieben:Allerdings gibt es auch zwei Dinge anzumerken:
1. Der private Verkäufer ist nicht verpflichtet einen Vorschaden anzugeben wenn er davon ausgehen kann das dieser ordnungsgemäß repariert wurde. Wenn dem so wäre, müsste man ja ne Mängelliste führen, welche die Technischen Daten und Ausstattung bei weitem überschatten würde... Ein nachvollziehbare History ist beim Fahrzeugkauf ein Nice to Have und wird gern mitbezahlt.
Zumal es in diesem Fall ja auch so ist, dass die Vorbesitzerin die Maschine über deren Versicherung an einen sicherlich nicht privaten Händler (??) verkauft hat, der die Maschine instand gesetzt hat und sie danach weiter verkauft hat. Somit müsste der Händler aus Berlin dem Händler aus Bautzen schon angeben, dass es eine reparierte Unfallmaschine ist, weil er sie in dem Fall selbst repariert hat. Wie in dem Link oben geschrieben ist, müssen ja nur "Schönheitsreparaturen" nicht angegeben werden. Und weder das ist hier ja der Fall, noch dass es sich um eine Privatperson handelt.
Dein Punkt bezieht sich ja darauf, dass die Vorbesitzerin die Maschine hat reparieren lassen und dann verkauft hat. Das ist in Julia's Fall doch aber nicht so, oder verstehe ich das falsch?
Und damit muss ja zwangsläufig der Zwischenhändler aus Berlin, der die Maschine repariert hat, dem Händler aus Bautzen angeben, dass es sich um eine reparierte Unfallmaschine handelt. Da der Hädnler aus Bautzen dass nicht wusste / nicht angegeben hat, macht sich doch damit der Händler aus Berlin strafbar, wenn er es nicht angegeben hat. Oder im anderen Fall der aus Bautzen, wenn er es wusste und es beim Verkauf an sie nicht angegeben hat?bigrick hat geschrieben: 2. Gewerbliche Händler müssen einen Vorschaden nur angeben wenn ihnen dieser bekannt ist.
Tut der Händler das nicht, macht er sich der aglistigen Täuschung schuldig und damit kann der Kaufvertrag angefochten werden (man muss also Nachweißen das der Verkäufer von dem Mangel wusste).
Also ich sehe hier mehrere Möglichkeiten:
1. Du unterhältst dich noch einmal mit dem Händler, bei dem du die Maschine erworben hast und fühlst ihm mal sachte auf den Zahn, ob er wirklich so kulant ist und die Maschine wieder zurücknimmt oder ob er sich schon beizeiten querstellt und nur die Fußraste repariert.
2. Du kannst die Maschine jedoch auch wieder privat verkaufen, wenn du dich damit nicht wohl fühlst. Dabei solltest du aber alle dir bekannten Infos angeben und musst damit logischerweise mit Einbußen im Vgl. zum Kaufpreis rechnen, wie hoch die auch immer sein mögen. Ob du dich damit auf der rechtlich sicheren Seite bewegst, weiß ich jedoch nicht. Es muss wie gesagt nicht sein, dass du aus dem Schneider wärst, wenn du alle dir bekannten Infos angibst und der nächste Besitzer im schlimmsten Fall aufgrund der Vorschäden einen Unfall baut, weil die von dir gemachten Angaben (weil es dir schlicht und einfach nicht im Detail bekannt war) nicht korrekt waren und er dich dann verklagen würde. Wobei ja dann dein Nachfolger auch in derselben Misere wäre, wie du jetzt.
3. Du behälst sie. Der Händler checkt jedoch deine SV noch einmal gründlich durch, ob alle "Reparaturmaßnahmen" ordentlich waren und du somit sicher gehen kannst, dass du eine sichere Maschine fährst. Wie kulant er sich jedoch dabei zeigt, ist jedoch fraglich... Immerhin scheint er dir ja angeboten zu haben, den Rahmen zu vermessen..
Wohl oder übel solltest du daher aber rechtlichen Rat suchen, wie deine Chancen nun genau sind. Wenn es mal hart auf hart kommen sollte, weil sich der Händler nicht kulant zeigt uns sich bei allem weigert oder du sie verkaufst und der nächste Besitzer damit Probleme hat und dich rechtlich belangt, nützt es nichts, sich auf Halbwissen hier aus dem Forum zu stützen. Es wäre IMHO sinnvoller, zu wissen, wo man steht und wie die Aussichten sind, um nicht ins offene Messer zu rennen.
VG und noch weiterhin viel Erfolg
Tobi
Re: meine SV eine Unfallmaschine???
bigrick hat geschrieben: 1. Der private Verkäufer ist nicht verpflichtet einen Vorschaden anzugeben wenn er davon ausgehen kann das dieser ordnungsgemäß repariert wurde. Wenn dem so wäre, müsste man ja ne Mängelliste führen, welche die Technischen Daten und Ausstattung bei weitem überschatten würde... Ein nachvollziehbare History ist beim Fahrzeugkauf ein Nice to Have und wird gern mitbezahlt.
2. Gewerbliche Händler müssen einen Vorschaden nur angeben wenn ihnen dieser bekannt ist.
Tut der Händler das nicht, macht er sich der aglistigen Täuschung schuldig und damit kann der Kaufvertrag angefochten werden (man muss also Nachweißen das der Verkäufer von dem Mangel wusste)
Ja. Als Privatverkäufer muss ich erstmal überhaupt gar nix zu meinem Fahrzeug angeben. Ich bin Privatmann habe damit weder Sachverstand das zu beurteilen, noch muss ich irgendwelche Garantien geben, außerdem bin ich dämlich und vergesse viel.Tobear hat geschrieben:Bist du dir sicher, dass dem so ist? Wenn ja, dann wäre für sie eine Quelle sicherlich hilfreich.
Quelle: GEKAUFT WIE GESEHEN!
Es ist ist allerdings ein Unterschied ob ich ein Fahrzeug verkaufe oder ein "unfallfreies" Fahrzeug verkaufe. Vor Gericht hat man als Mutti von 3 Kindern Kinder deswegen trotzdem nicht den Sachverstand das zu beurteilen. Diese Aussage ist also genau NULL wert! (persönliche Meinung, die Aussage bezieht sich maximal auf den Zeitraum in dem das Fahrzeug in dem Besitz der Mutti war, auch wenn das so nicht im Vertrag angegeben war)
Erstens hab ich begründet. Nun zu zweitens:Thorsten_Köhler hat geschrieben:@Bigrick
Sowohl 1. als auch 2. sind falsch.
Guck mal bei frag einen anwalt de nach Privatverkauf Kfz, Unfallschaden nicht angegeben
Wie soll ich als gewerblicher Händler einen Vorschaden angeben wenn mir dieser nicht bekannt ist?
Zum Schmökern: https://www.anwalt.de/rechtstipps/keine ... 52137.html
Gegenmeinungen sind immer Willkommen.
VG
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Re: meine SV eine Unfallmaschine???
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SVrider:
Re: meine SV eine Unfallmaschine???
@bigrick
Was auch immer Du wie begründet hast.
Wenn Du mit dem Kfz, dass Du verkaufst, einen gravierenden Schaden hattest, also nicht wegpolierte Kratzer
auf der Stoßstange, sondern, z.B. Neulackierungen, Austausch von wesentlichen Teilen, etc. und Du gibt's das
beim Verkauf nicht an, bist Du am Arsch wenn's rauskommt.
Stichwort Rückabwicklung.
Und das gleiche gilt, wenn der gewerbliche einen offensichtlichen Schaden unterschlägt.
Hier hat der TE den Vorbesitzer ausgemacht und Hinweise auf einen Verkauf über die Versicherung des Vorbesitzers.
Da wird sich schon nachvollziehen lassen, in welchem Zustand wann an wen.
Von da zu wer hat die Reparaturen ausgeführt, ist's nicht mehr so weit.
Beweislastumkehr“ gilt laut BGH auch für Karosserieschäden, die nicht auf den ersten Blick erkennbar waren (BGH, Urteil vom 14. 9. 2005, VIII ZR 363/04).
Also in den ersten sechs Monaten beweist der Händler, dass der Schaden nicht vorhanden war.
Nochmal an den TE:
Rechtsanwalt!!
Keine eigenen Verhandlungen, außer Du bist selbst Rechtsanwalt.
Nicht zögern, sondern handeln.
Was auch immer Du wie begründet hast.
Wenn Du mit dem Kfz, dass Du verkaufst, einen gravierenden Schaden hattest, also nicht wegpolierte Kratzer
auf der Stoßstange, sondern, z.B. Neulackierungen, Austausch von wesentlichen Teilen, etc. und Du gibt's das
beim Verkauf nicht an, bist Du am Arsch wenn's rauskommt.
Stichwort Rückabwicklung.
Und das gleiche gilt, wenn der gewerbliche einen offensichtlichen Schaden unterschlägt.
Hier hat der TE den Vorbesitzer ausgemacht und Hinweise auf einen Verkauf über die Versicherung des Vorbesitzers.
Da wird sich schon nachvollziehen lassen, in welchem Zustand wann an wen.
Von da zu wer hat die Reparaturen ausgeführt, ist's nicht mehr so weit.
Beweislastumkehr“ gilt laut BGH auch für Karosserieschäden, die nicht auf den ersten Blick erkennbar waren (BGH, Urteil vom 14. 9. 2005, VIII ZR 363/04).
Also in den ersten sechs Monaten beweist der Händler, dass der Schaden nicht vorhanden war.
Nochmal an den TE:
Rechtsanwalt!!
Keine eigenen Verhandlungen, außer Du bist selbst Rechtsanwalt.
Nicht zögern, sondern handeln.
Lack oben, Gummi unten.
Re: meine SV eine Unfallmaschine???
Ich glaube wir reden aneinander vorbeit.
Ich spreche davon einen Vorschaden anzugeben oder auch nicht (Vorsatz und arglistiger Täuschung). Du von einem entdeckten Mangel. Diese Unterscheidung muss man auch hier treffen.
Es macht für eine eventuelle Rückabwicklung oder aber "nur" Behebung des Mangels einen riesen Unterschied ob der Händler vorsätzlich gehandelt hat und so ein Unfallfahrzeug bewusst als Unfallfrei verkauft hat (oder den Mangel bewusst verschwiegen hat) oder aber davon nix wusste. Diesen Fakt muss der KÄUFER oder dessen Anwalt nachweißen. Der Kaufvertrag des (Zwischen)Händlers würde dafür reichen.
Ansonsten bleibt nur den Mangel beheben zu lassen.
Neulackierung ist übrigens nicht immer ein gravierender Mangel und somit muss man auch nicht nach Neulackierung das Auto als Unfallfahrzeug verkaufen. Am SLK hab ich zum Beispiel ne Front mit Steinschlägen, die ich machen lassen will. Nach über 200tKM ist das allerdings Verschleißbedingt und kein Unfallschaden.
(Die BGH Urteile von 2005 und 2013 beschreiben Inhaltlich ähnliche Fälle, der Thenor ist aber ein gänzlich anderer, über die 6 Monatsfrist brauchen wir nicht diskutieren - da bin ich voll bei dir)
Mich würde auch Interessieren wie es mit dem Mopped weiter geht. Sag bescheid wenn du Hilfe brauchst.
VG
Ich spreche davon einen Vorschaden anzugeben oder auch nicht (Vorsatz und arglistiger Täuschung). Du von einem entdeckten Mangel. Diese Unterscheidung muss man auch hier treffen.
Es macht für eine eventuelle Rückabwicklung oder aber "nur" Behebung des Mangels einen riesen Unterschied ob der Händler vorsätzlich gehandelt hat und so ein Unfallfahrzeug bewusst als Unfallfrei verkauft hat (oder den Mangel bewusst verschwiegen hat) oder aber davon nix wusste. Diesen Fakt muss der KÄUFER oder dessen Anwalt nachweißen. Der Kaufvertrag des (Zwischen)Händlers würde dafür reichen.
Ansonsten bleibt nur den Mangel beheben zu lassen.
Du hast hast hier genau den Fall beschrieben, bei dem "gekauft wie gesehen" nicht greift. Verschweige ich bewusst einen gravierenden Mange, den ich selbst mit dem Fahrzeug erlitten habe, ist das arlistige Täuschung. Ebenso wenn ich bewusst eine Falschaussage im Verkauftgespräch mache (was natürlich schwer nachzuweisen ist wenn man sowas vertraglich nicht Festhält). Gekauft wie gesehen, greift auch nicht wenn ich falschen Angaben über die Kaufsache mache, also die Kaufsache nicht dem entspricht was vereinbart war, wie eben z.B. falscher KM Stand oder Limo statt Kombi. Ist aber die Innenausstattung dunkelblau und nicht schwarz und das auch nirgedwo gestgehalten kann mir das egal sein. Ebenso Vorschäden die vor meiner Zeit passiert sind und mir ggf. Verschwiegen wurden.Thorsten_Köhler hat geschrieben:Wenn Du mit dem Kfz, dass Du verkaufst, einen gravierenden Schaden hattest, also nicht wegpolierte Kratzer
auf der Stoßstange, sondern, z.B. Neulackierungen, Austausch von wesentlichen Teilen, etc. und Du gibt's das beim Verkauf nicht an, bist Du am Arsch wenn's rauskommt.
Neulackierung ist übrigens nicht immer ein gravierender Mangel und somit muss man auch nicht nach Neulackierung das Auto als Unfallfahrzeug verkaufen. Am SLK hab ich zum Beispiel ne Front mit Steinschlägen, die ich machen lassen will. Nach über 200tKM ist das allerdings Verschleißbedingt und kein Unfallschaden.
(Die BGH Urteile von 2005 und 2013 beschreiben Inhaltlich ähnliche Fälle, der Thenor ist aber ein gänzlich anderer, über die 6 Monatsfrist brauchen wir nicht diskutieren - da bin ich voll bei dir)
Mich würde auch Interessieren wie es mit dem Mopped weiter geht. Sag bescheid wenn du Hilfe brauchst.
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Re: meine SV eine Unfallmaschine???
Gibts nichts neues? Würde mich persönlich echt interessieren , wie die Geschichte weiter-bzw. ausgeht