Du kennst meine Frau nicht. Wir sind beide zu klein für unser Gewicht und sie hat zudem kurze Arme, das wird nix

Hat sich aber eh erledigt, auf der SV fahre ich nur noch alleine. Sie darf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr (mit)-fahren.
Also der Riemen ist absolut sinnfrei*, da macht es auch keinen Unterschied wenns Vorschrift oder serienmäßig ist.IMSword hat geschrieben:Ein Haltegriff bzw. Riemen ist sogar gesetzlich vorgeschrieben bei Soziusfahrt.
Thema ist für mich jetzt erledigt.
Darüber freut sich auch meine SV, dass sie nie unnötig belastet wird.saihttaM hat geschrieben:Hat sich aber eh erledigt, auf der SV fahre ich nur noch alleine.
Ist der Griff bzw. Riemen nicht sogar vorgeschrieben, wenn ein Sitzplatz inkl. Rasten vorhanden ist und man jemanden mitnehmen könnte?IMSword hat geschrieben:Ein Haltegriff bzw. Riemen ist sogar gesetzlich vorgeschrieben bei Soziusfahrt.
Kann sein, interessiert aber niemand. Ich bin bisher immer ohne Griff (manchmal mit Abdeckung, manchmal mit Soziussitz) zum TÜV gefahren und bisher hat nie ein TÜV-Prüfer ein Wort darüber verloren.saihttaM hat geschrieben:Ist der Griff bzw. Riemen nicht sogar vorgeschrieben, wenn ein Sitzplatz inkl. Rasten vorhanden ist und man jemanden mitnehmen könnte?
Bei meiner war leztes oder vorletztes Jahr der Bezug kaputt und ich habe einfach bei einem Sattler vor Ort gefragt, ihn neu beziehen zu lassen. Der hat dann so einen Anti-Rutsch-Bezug drauf gemacht. Preis weis ich nicht mehr, war aber nicht die Welt.saihttaM hat geschrieben: sich gleich viel besser aber der Sitz ist so übelst rutschig, wenn ich vom oder ans Gas gehe, rutsche ich hin und her. Weiß da jemand günstige Abhilfe?
TÜV bildet nur einen Status im Moment der Untersuchung ab und spielt im Ernstfall keine Rolle.Pat SP-1 hat geschrieben:Kann sein, interessiert aber niemand. Ich bin bisher immer ohne Griff (manchmal mit Abdeckung, manchmal mit Soziussitz) zum TÜV gefahren und bisher hat nie ein TÜV-Prüfer ein Wort darüber verloren.saihttaM hat geschrieben:Ist der Griff bzw. Riemen nicht sogar vorgeschrieben, wenn ein Sitzplatz inkl. Rasten vorhanden ist und man jemanden mitnehmen könnte?
Der zweite Punkt ist sicher richtig, der erste nicht ganz. Natürlich ist die TÜV-Prüfung nur eine Momentaufnahme. Allerdings bestätigt bei dieser der Sachverständige, dass keine (für ihn erkennbaren) Mängel am Fahrzeug vorliegen. Als Mangel gilt prinzipiell erstmal alles, was Vorschriften widerspricht. Wenn es also den Vorschriften widersprechen würde, keinen Griff montiert zu haben, obwohl man einen Mitfahrer mitnehmen könnte, müsste er es als Mangel notieren (ob das jetzt ein geringer Mangel ist oder einer, weswegen man keine Plakette bekommt, ist eine andere Frage). Das hat bisher bei mir nie ein Prüfer gemacht. Es hat mich auch nie einer mündlich darauf hingewiesen. Daraus folgere ich, dass man den Griff nicht braucht, wenn man niemanden mitnimmt sondern es nur theoretisch tun könnte. Und das war die Frage, die gestellt wurde. Die andere mögliche Schlussfolgerung wäre, dass (mittlerweile alleine im meinem Fall ziemlich viele) Prüfer ihren Job nicht korrekt machen.Kolbenrückholfeder hat geschrieben:TÜV bildet nur einen Status im Moment der Untersuchung ab und spielt im Ernstfall keine Rolle.Pat SP-1 hat geschrieben:Kann sein, interessiert aber niemand. Ich bin bisher immer ohne Griff (manchmal mit Abdeckung, manchmal mit Soziussitz) zum TÜV gefahren und bisher hat nie ein TÜV-Prüfer ein Wort darüber verloren.saihttaM hat geschrieben:Ist der Griff bzw. Riemen nicht sogar vorgeschrieben, wenn ein Sitzplatz inkl. Rasten vorhanden ist und man jemanden mitnehmen könnte?
Wichtig wird das erst wenn jemand hinten aufsitzt und ein Schadensfall tritt ein mit Folgen für den Mitfahrer.
Ich habe so was in der Art (Zentralständer, allerdings von einem anderen Hersteller, den es anscheinend nicht mehr gibt): http://www.werners-staender-shop.de/saihttaM hat geschrieben:Gabel konnte ich noch nicht wieder zurückschieben, da muss ich mir noch ne Konstruktion bauen um sie sicher aufzubocken.