Pat SP-1 hat geschrieben: ↑10.12.2020 10:43
Gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 2 StVZO erlischt die Betriebserlaubnis des Kraftrads, sofern kein Nachweis über die Zulässigkeit der Änderung gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 StVZO vorliegt oder die in den vorgenannten Nachweisen eventuell aufgeführten Auflagen und Hinweise nicht beachtet wurden (siehe weiter zu beachtende Erläuterungen unter dem Punkt Schlussfolgerung). (gilt für die Fälle 1c und 2)
Das steht so in diesem merkwürdigem Verkehrsblatt für den Fall 1c, aber nicht in der StVZO

. Zudem hatte der BMVBS (später BMVI), früher (2008) anders argumentiert. Ich hatte ja schon mehrfach erklärt, dass in diesem Papier reichlich Bullshit steht. Denn der geänderte Reifen ist an sich Bauartgenehmigt, also mit "E".Nr. Es geht nur noch um die Kompatibilität mit dem Fahrzeug und dies wird über die 97/24/EG Kap.1 geregelt. Hier wirkt der §19 Abs. 3+4 überhaupt nicht. Zudem erlischt die BE nur dann gemäß §19 Abs.2, wenn der Reifen eine Gefährung darstellt und das ist 1. durch die Bauartgenehmigung und 2. in Verbindung mit der UBB schon nicht mehr begründbar. Zu dem Thema gibt es auch ein Urteil vom OLG Köln aus dem PKW-Sektor, die genau meine Argumentation bestätigen. Da wurde der Autofahrer in zweiter Instanz mit einer geänderten Reifengröße von dem Vorwurf der erloschenden BE freigesprochen. Damit der §19 Abs.2 zum Tragen kommt, muss auch der Tatbestand -Gefährdung- wirklich bestehen, sonst ist die BE eben nicht futsch. Und ganz wichtig...bauartgenehmigte Reifen mit "E"-Nr. müssen bei EU-Zulassungen nicht eingtragen werden, da die Typenbindung wegfällt....Und genau dies wurde zu Gunsten von TÜV & Co. und zu Lasten der Fahrzeugeigner ausgehebelt. Oder anders ausgedrückt, vor der Rennleitung braucht man keine Angst zu haben, aber dafür bei der HU.

Das nennt man perfekte Lobbyarbeit.
PS:Ich werde jedenfalls zwischen den TÜV-Besuchen weiterhin mit geänderten Reifengrößen und UBB, unabhängig von der DOT, weiterfahren. Der TÜV bekommt das Geld für die Eintragung von mir nicht, schon aus Prinzip. Schließlich habe ich zwei Radsätze. Soll mir doch mal einer blöd kommen.