TÜV und Federbein GSXR 1000 K1...


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bigrick
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Re: TÜV und Federbein GSXR 1000 K1...

#16

Beitrag von bigrick » 19.03.2018 14:53

Trobiker64 hat geschrieben:Das ist halt immer die alte Diskussion, was muss abgenommen und eingetragen werden und was eben nicht. Da muss man halt immer aufpassen, dass man Zulassungsrecht und Produkt-/Halterhaftung nicht durchmischt. Generell lässt sich sagen, dass alles genehmigungspflichtig ist, was das Zulassungsverfahren beschreibt (2002/24/EG und ab 2013 zusätzlich EU-Verordnung 168/2013). :D und dort gibt es neben einer Vielzahl von (verbindlichen) Baugruppenrichtlinien auch eine (fein sortierte) Fahrzeugbeschreibung des Fahrzeugherstellers im Beschreibungsbogen der Richtlinien 2002/24/EG. Im konkreten Fall, existiert keine Baugruppenrichtlinie aber eine Baugruppenbeschreibung des Fahrzeugherstellers die, hinsichtlich einer objektiven Bewertung, sich in beide Richtungen auslegen lässt. Problem ist nur, dass eben fahrdynamische Vorgaben nicht konkret existieren und deshalb nur sehr subjektiv betrachtet werden können, und daher auch sinngemäß kein Verstoß gegen §19 StVZO bestehen muss (bezügl. einer Gefährdung). Wer soll denn bewerten können, ob die Dämpfung zulassungskonform ist, wenn keine konkreten Vorgaben bestehen ?! Bei der Feder sieht es schon deshalb anders aus, da ungefederte Motorräder nicht zulassungsfähig sind (man erinnere sich an die alten Harleys) und daher die Feder ein Bestandteil des Genehmigungsverfahrens darstellt . Letztlich wird nur durch eine veränderte Dämpfung mehrheitlich die BE nicht tangiert werden. Trotzdem sieht dann eine Eintragung immer besser aus. Mist, schon wieder so viel geschrieben, ich muss das mal abstellen. :mrgreen:
Eine Halterhaftung gibt es nicht. Die EG Richtlinie ist eine Verordnung für die Genehmigung der Betriebserlaubnis, also für den Prozess bis eine BE erteilt werden kann (§1). Die STVZO ein Gesetzt, welches die Zulassung eine Fahrzeuges mit einer gültigen BE ermöglicht. Sagt ebenfalls sinngemäß aus das die Zulassung erhalten bleiben muss, damit das Fahrzeug auf unseren Straßen bewegen darf (§16 und 17). Ein Gesetz steht über einer Verordnung. Das für eine Fahrzeug im Erteilungsverfahren für eine BE, keine klare Definition für ein Dämpfungselement existiert (Verordnung), ändert nichts daran das bei Änderung an Fahrwerkskomponenten die STVZO (Gesetzt) verletzt wird und eine Vorführung bei einem Prüfstützpunkt notwendig wird.
Beispiel: Die TL1000 hat eine separate Hinterraddämpfung und -Federung. u.a. Öhlins hat ein Tausch-Dämpfer angeboten welcher diesen Dämpfer ersetzt. Im Gutachten dazu ist nachzulesen das es sich um ein Teil handelt welches (unverzüglich) Abzunehmen ist.

Schon lange her das unsere Sachverständigen ihre Unterlagen zur Prüfung dabei hatten, aber soweit ich weiß war im Beispielkatalog auch der Dämpfer mit aufgeführt. Ich würde da mal genauer nachforschen wenn gewünscht? ;) bier

VG

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Re: TÜV und Federbein GSXR 1000 K1...

#17

Beitrag von Trobiker64 » 19.03.2018 16:17

bigrick hat geschrieben:Eine Halterhaftung gibt es nicht.

Habe ich auch nicht für diesen Fall behauptet.
bigrick hat geschrieben:Ein Gesetz steht über einer Verordnung.
Welches Gesetz steht über welcher Verordnung ? Mal als Hinweis, Zulassungsrecht ist europäisches Recht und regelt das Typengenehmigungsverfahren über (verbindliche) Richtlinien und Verordnungen. Die formale BE wird dann von den zuständigen Nationalstaaten auf Basis der Typengenehmigung erteilt. Was die BE (z.B. durch eine technische Veränderung) erlöschen lässt, regelt der §19 StVZO und stützt sich u.a. auch für eine qualitative Bewertung auf das Genehmigungsverfahren.
bigrick hat geschrieben: ändert nichts daran das bei Änderung an Fahrwerkskomponenten die STVZO (Gesetzt) verletzt wird
Wo steht das ?
bigrick hat geschrieben:Beispiel: Die TL1000 hat eine separate Hinterraddämpfung und -Federung. u.a. Öhlins hat ein Tausch-Dämpfer angeboten welcher diesen Dämpfer ersetzt. Im Gutachten dazu ist nachzulesen das es sich um ein Teil handelt welches (unverzüglich) Abzunehmen ist.
Als die TL 1000 gebaut wurde, war für die Erteilung einer Typengenehmigung und der formalen BE hier in Deutschland ausschließlich das Kraftfahrtbundesamt zuständig und stützt sich inhaltlich nur auf die Richtlinien 92/61/EWG und deren Baugruppenrichtlinien. Ab 1997 konnten nationale Vorschriften oder europäische Vorschriften zur BE führen. Das kann man mit der heutigen Situation, ausschließlich mit europ. Vorschriften (ab 10/2000), nicht mehr vergleichen. Früher musste fast jede Änderung eingetragen werden, da das Fahrzeug dem Originalzustand nach Fahrzeugpapieren entsprechen musste. Erst mit Wegfall des §27 StVZO durch den §13 FZV entspannte sich die Lage, da nun die Art der Änderung über die Halterpflichten zur Anpassung der Papiere geregelt wurde.

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Re: TÜV und Federbein GSXR 1000 K1...

#18

Beitrag von Thorsten_Köhler » 19.03.2018 23:24

Männer,

wenn ihr am Dämpfer rumschraubt, also Zugstufe und oder Druckstufe verstellt, dann ändert sich die Charakteristik des Fahrverhaltens auch.
Glaubt ihr ernsthaft, dass bei der Vielzahl von Kombiniationen und Beladungszuständen jeder einzelne vom Hersteller überprüft wurde?
Oder das der TÜVi das überprüft / überprüfen kann?

Die Feder bestimmt die Höhe des Fahrzeugs und damit die wesentliche Fahrwerksgeometrie.
Das ist es, was den TÜVi strubbelig macht, wenn an der Feder geschraubt wird.
Der Dämpfer muss vor allem dicht sein.
Ob er noch dämpft oder nicht, wird bei der HU nicht bemängelt.
Warum soll er dann für eine Eintragung herhalten?

Und hier mal was vom TÜV selber
Lack oben, Gummi unten.

Ferengi


Re: TÜV und Federbein GSXR 1000 K1...

#19

Beitrag von Ferengi » 19.03.2018 23:43

Halt, hier wurden PKW und Motorrad miteinander vermischt.
Beim PKW wird die Funktion der Stoßdämpfer definitiv überprüft.
Beim Motorrad hab ich das allerdings noch nicht gesehen.
Und wenns ein Gasdruckdämpfer ist merkts eh keiner, ohne ne Probefahrt.

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Re: TÜV und Federbein GSXR 1000 K1...

#20

Beitrag von Trobiker64 » 20.03.2018 9:57

Thorsten_Köhler hat geschrieben:wenn ihr am Dämpfer rumschraubt, also Zugstufe und oder Druckstufe verstellt, dann ändert sich die Charakteristik des Fahrverhaltens auch.Glaubt ihr ernsthaft, dass bei der Vielzahl von Kombiniationen und Beladungszuständen jeder einzelne vom Hersteller überprüft wurde?Oder das der TÜVi das überprüft / überprüfen kann?
Thorsten_Köhler hat geschrieben:Ob er noch dämpft oder nicht, wird bei der HU nicht bemängelt.Warum soll er dann für eine Eintragung herhalten?
Genau so ist es.
Ferengi hat geschrieben:Beim PKW wird die Funktion der Stoßdämpfer definitiv überprüft.
:roll: Nur ob dicht oder nicht, undicht wird als Defekt betrachtet. Dämpfungsverhalten spielt keine Rolle. Vor mindestens 10 Jahren ging das schon mal durch die Presse, dass Stoßdämpfer und Windschutzscheiben (Streuverhalten) in der Diskussion standen. Das wurde von den Autoversichern für die Windschutzscheiben (Kostenaufkommen) torpediert und schließlich auch vom Gesetzgeber für übertrieben abgelehnt. Ebenso der Aufwand für die Dämpferprüfung.

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Re: TÜV und Federbein GSXR 1000 K1...

#21

Beitrag von bigrick » 20.03.2018 11:49

Ferengi hat geschrieben:Nein, die werden mit den Platten die sich nach rechts und links bewegen können geprüft.
Natürlich sind die Dämpfer Bestandteil der PKW HU.
Weder diese Ausrüstung noch ein Stoßdämpferprüfstand ist in den meisten Werkstätten (wo auch die meisten HU´s gemacht werden), vorhanden. Der Prüfer macht bei so gut wie allem eine Sichtprüfung. Ein defekter Dämpfer bedeutet dann natürlich das es keine Plakette gibt.
Gasdruckdämpfer können trotzdem auslaufen, genauso wie Öldruckdämpfer. Weil Gasdruck dran steht arbeitet der nicht Ölfrei.
Trobiker64 hat geschrieben:
bigrick hat geschrieben:Ein Gesetz steht über einer Verordnung.
Welches Gesetz steht über welcher Verordnung ? Mal als Hinweis, Zulassungsrecht ist europäisches Recht und regelt das Typengenehmigungsverfahren über (verbindliche) Richtlinien und Verordnungen. Die formale BE wird dann von den zuständigen Nationalstaaten auf Basis der Typengenehmigung erteilt. Was die BE (z.B. durch eine technische Veränderung) erlöschen lässt, regelt der §19 StVZO und stützt sich u.a. auch für eine qualitative Bewertung auf das Genehmigungsverfahren.
Das stimmt nicht. Die STVZO also unser Zulassungsrecht ist deutsches Recht, kein Europäisches. Nochmal: Die BE ist die Voraussetzung für die Zulassung.
Trobiker64 hat geschrieben:
bigrick hat geschrieben: ändert nichts daran das bei Änderung an Fahrwerkskomponenten die STVZO (Gesetzt) verletzt wird
Wo steht das ?
Hast du bereits selbst geschrieben: §19 StVZO "(2) [...] Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1.die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2.eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3.das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

Wahlweise kann ein Gutachten oder §20 (2a) angewendet werden, da bei immer mehr Stoßdämpfern eine ABE beiliegt. In der ABE ist dann auch die Gesetzesgrundlage nachzulesen, welche auf die EG Richtlinie referenziert (zur Erteilung der BE und wegen den Anforderungen an ein Bauteil oder eine Baugruppe) und auf die STVZO wegen der Zulassung.
Nach deiner Logik kann man die BE verletzen wie man lustig ist, da in keiner EG Richtlinie definiert ist wann diese erlischt und keine Strafen definiert sind. Du vergisst aber das diese EG Richtlinien für ein einmal zugelassenes Fahrzeug nicht mehr gelten sondern nur für die Erteilung der Betriebserlaubnis. Wann diese erlischt steht in der STVZO.
Thorsten_Köhler hat geschrieben:wenn ihr am Dämpfer rumschraubt, also Zugstufe und oder Druckstufe verstellt, dann ändert sich die Charakteristik des Fahrverhaltens auch.
Glaubt ihr ernsthaft, dass bei der Vielzahl von Kombiniationen und Beladungszuständen jeder einzelne vom Hersteller überprüft wurde?
Ja. Genauso wie jeder Zubehör Dämpfer oder Federbein für jedes im Gutachten freigegebene Fahrzeug eingebaut und geprüft wurde. Lässt sich auch sinngemäß so in jedem Gutachten oder ABE nachlesen. Fahrversuche sind Teil des Genehmigungsverfahren durch Sachverständige beim Kraftfahrtbundesamt.
Wie ein Federbein einstellt wird lässt sich im Handbuch zum Fahrzeug nachlesen oder in der Anleitung zum Zubehör Teil.
Thorsten_Köhler hat geschrieben:Die Feder bestimmt die Höhe des Fahrzeugs und damit die wesentliche Fahrwerksgeometrie.
Das ist es, was den TÜVi strubbelig macht, wenn an der Feder geschraubt wird.
Der Dämpfer muss vor allem dicht sein.
Ob er noch dämpft oder nicht, wird bei der HU nicht bemängelt.
Warum soll er dann für eine Eintragung herhalten?
Ob er dämpft oder nicht kann der Prüfer durchaus bemängeln, jedoch wird ein Dämpfer nicht unbedingt geprüft. Beim Motorrad ist seit über zehn Jahren eine Probefahrt vorgeschrieben um die sicherheitsrelevanten Fahrfunktionen zu prüfen, und die wird von den Prüfern auch oft gemacht.

Die Feder bestimmt auch nicht die Fahrwerksgeometrie und sondern die Länge des Federbeins, die Schwinge und die Umlenkung. So wie auch so ziemlich jedes andere Bauteil am Balancefahrzeug das Fahrverhalten beeinflusst. Und damit ist ein Gutachten oder eine ABE vorzulegen, denn §19 StVZO Absatz 2 ist anwendbar. Die Beurteilung welcher Umbau abgenommen werden kann (oder muss) und welcher nicht, obliegt einem Sachverständigen und keinem Hobbybastler. Die aaS hauen einem Verordnungen und Vorschriften und Gesetze um die Ohren die man noch nie gehört hat, wenn man es drauf anlegt.

Worst Case Szenario:
Man verletzt jemanden (fährt jemanden um, fährt irgendwo rein, wird umgefahren, Sozius hinten drauf, wie auch immer, jedenfalls Personenschaden). Die Haftpflicht zahlt, bei der Unfallaufnahme werden Fotos gemacht, evtl ist die Unfallforschung mit dabei. Bei verletzen Personen tritt meist auch ein Gutachter auf den Plan, da Krankenhausrechnungen das Monatsgehalt des einzelnen meist weit übersteigen und eine Versicherung sich diesen Beitrag gern teilen oder abgeben möchte.
Jemanden der sich nur ein wenig mit dem Fahrzeug beschäftigt, fällt anhand der Bilder das andere Federbein auf, in dem er ein Bild von dem originalen Fahrzeug aufruft oder das Fahrzeug kennt (nicht vergessen Gutachter und Sachverständige haben durchaus eine gewissen Fachkenntnis, viele denen sind selbst gefahren und fahren immer noch, schrauben selbst, haben aber auf jeden Fall täglich damit zu tun).
Damit die Versicherung einen in Regress nehmen kann, muss sie nachweisen das die Änderung am Fahrzeug ursächlich für den Unfall war. Wenn mir also im Stand einer hinten draufbrezelt kann man schlecht das Federbein dafür verantwortlich machen. Anders wenn ich ein Rücklicht dran habe welches nicht dran gehört. Bei einem Unfall aus einem Fahrzustand heraus, ist jedoch nicht besonders schwer nachzuweisen das ein Fahrzeug aufgrund des Umbaus nicht mehr kontrollierbar war. Die Versicherung kann einfach sagen das ein Federbein, welches nicht zum Fahrzeug gehört, das Fahrzeug in bestimmten Fahrsituationen unkontrollierbar macht oder hätte gar nicht montiert werden sollen, weil irgendwo was beim Einfedern anschlägt oder oder. Zu beweisen das dem nicht so ist, obliegt dann dem Fahrzeugführer/halter.
Hier wurden Fahrzeuge auch wegen solchen Sachen bei einer Kontrolle stillgelegt und zur Beweissicherung verwahrt.

VG

Ferengi


Re: TÜV und Federbein GSXR 1000 K1...

#22

Beitrag von Ferengi » 20.03.2018 12:01

bigrick hat geschrieben: Weder diese Ausrüstung noch ein Stoßdämpferprüfstand ist in den meisten Werkstätten (wo auch die meisten HU´s gemacht werden), vorhanden.


Sowohl die TÜV- als auch die Dekra- Niederlassungen bei uns haben sowas.

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Re: TÜV und Federbein GSXR 1000 K1...

#23

Beitrag von Thorsten_Köhler » 20.03.2018 12:35

@Bigrick
Die Feder hat im Serienmoped eine bestimmte Länge.
Wenn ich daran rumfummel, ändere ich die Geometrie.
Entweder Arsch höher oder tiefer als Folge der Längenveränderung.
Das ist eine Änderung der Geometrie.
Das erreiche ich auch über Hebel, Durchstecken der Gabel, Tieferlegung etc. Luft raus am Hinterreifen oder ein 16 Zoll-Rad eingebaut.
Aber das war nicht das Thema.

Feder und Dämpfer waren auf dem Zettel.
Wer meinem Link folgt, der stellt fest, dass die Stoßdämpfer auf Dichtigkeit überprüft werden.
Von Funktionsprüfung kein Wort.
Wie soll das am Mopped auch funktionieren?
Der Prüfer kommt von der Probefahrt und bemängelt zu lasche Dämpfung?
Bei der Nachprüfung kommt dann ein anderer Prüfer und der hat natürlich auch den genormten Prüfarsch und
stell dann fest: Alles wieder oder immer noch Tutti?

Träumt weiter.
Bei keinem meiner Fahrzeuge in immerhin 33Jahren hat der TÜV jemals zu lasches Dämpferverhalten kritisiert.
Und das, obwohl längst nicht jedes checkheft gepflegt war.
Warum bloß nicht?
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Re: TÜV und Federbein GSXR 1000 K1...

#24

Beitrag von s0nic » 20.03.2018 12:59

Thorsten_Köhler hat geschrieben:@Bigrick
Die Feder hat im Serienmoped eine bestimmte Länge.
Wenn ich daran rumfummel, ändere ich die Geometrie.
Entweder Arsch höher oder tiefer als Folge der Längenveränderung.
Das ist eine Änderung der Geometrie.
Das erreiche ich auch über Hebel, Durchstecken der Gabel, Tieferlegung etc. Luft raus am Hinterreifen oder ein 16 Zoll-Rad eingebaut.
Aber das war nicht das Thema.
Das Federbein hat eine bestimmte Länge. Die ändert sich nicht, egal wie lang oder kurz die Feder ist die eingebaut wird so lange sie unter Vorspannung montiert wird.
Geometrieänderungen lassen sich bei gegebenem Federbein dann über die einstellbare Vorspannung realisieren.
Ja, eine andere Feder mit anderer Härte und oder Länge kann die Geometrie beeinflussen. Aber nicht weil sich die Länge des Federbeins ändert, sondern möglicherweise die installierte Vorspannung und Federhärte und dadurch der Weg den das Federbein unter Last einsackt. Legt man zwei Federbeine mit unterschiedlichen Federn nebeneinander auf den Tisch haben sie beide die gleiche Länge.


Allgemein:
Muss ein anderes Federbein eingetragen werden? --> Ja
Merkts der Durchschnittsprüfer oder Rennleitung? --> Nein :roll:
Wieso gibt es hier diese Diskussion? --> Wahrscheinlich weil der Frühling noch nicht kommt :D

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Re: TÜV und Federbein GSXR 1000 K1...

#25

Beitrag von bigrick » 20.03.2018 13:12

Bitte nochmal lesen was ich geschrieben habe :)
Thorsten_Köhler hat geschrieben:@Bigrick
Die Feder hat im Serienmoped eine bestimmte Länge.
Das Federbein (welches zwischen Rahmen und Schwinge/Umlenkung mit Fixpunken verschraubt ist) bestimmt die Länge, nicht die Feder. Es gibt durchaus Nachrüstfedern (z.B. von Öhlins) welche in ein Federbein verbaut werden können. Keine Tauschfeder ändert die Fahrwerksgeometrie, aber durchaus das Fahrverhalten. Theoretisch kannst du da jede Feder in das Federbein reinquetschen, davon ändert sich aber weder die Sitzhöhe noch der Federweg.
Thorsten_Köhler hat geschrieben:Der Prüfer kommt von der Probefahrt und bemängelt zu lasche Dämpfung?
Bei der Nachprüfung kommt dann ein anderer Prüfer und der hat natürlich auch den genormten Prüfarsch und
stell dann fest: Alles wieder oder immer noch Tutti?
Das habe ich auch nicht geschrieben, bei der Probefahrt wird Bremse, Antrieb und Lenkung geprüft. Dämpfung auf glattem Boden zu prüfen ist wohl kaum möglich. Das sehe ich genauso. Ein defekter Dämpfer lässt sich aber auch im Stand erkennen in dem man einfach mal das Heck per Hand schnell einfedert. Das macht wenn dann die Werkstatt, nicht der Prüfer.
Ferengi hat geschrieben:
bigrick hat geschrieben:Weder diese Ausrüstung noch ein Stoßdämpferprüfstand ist in den meisten Werkstätten (wo auch die meisten HU´s gemacht werden), vorhanden.
Sowohl die TÜV- als auch die Dekra- Niederlassungen bei uns haben sowas.
Richtig, in die Prüfstellen ist die technische Ausrüstung dafür vorhanden, in den Werkstätten (wo wie gesagt die meisten HU´s gemacht werden) nicht. Ist auch nicht notwendig, da eine Stoßdampferprüfung bei der HU für PKW und KRAD nicht vorgesehen ist.

EDIT:
s0nic hat geschrieben:Wieso gibt es hier diese Diskussion? --> Wahrscheinlich weil der Frühling noch nicht kommt :D
So ist es. :lol:

VG

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Re: TÜV und Federbein GSXR 1000 K1...

#26

Beitrag von Ferengi » 20.03.2018 13:30

bigrick hat geschrieben: Ein defekter Dämpfer lässt sich aber auch im Stand erkennen in dem man einfach mal das Heck per Hand schnell einfedert. Das macht wenn dann die Werkstatt, nicht der Prüfer.

Also bei mir haben es damals selbst die Fahrwerksleute von Wilbers NICHT erkennt.
Ich weiß nicht ob das in Wirklichkeit nur Verkäufer waren, aber Wilbers war damals in Oschersleben, bei einem Training, mit einen LKW da.
Die Leute von denen haben nicht erkannt das mein Federbein nur noch 3 bar Gasdruck hatte. Normal sind wohl so 13 bar.
Das die Gabel auf ein Fahrergewicht von weit über 200 KG abgestimmt war, hat auch keiner erkannt.
Und da waren die Leute von Wilbers leider nicht alleine. Ich war bestimmt bei 10 Fahrwerkspezialisten, bis das raus gekommen ist.

Also beim Thema Motorradfahrwerk...

Beim Auto ist das allerdings alles relativ einfach zu merken.

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Re: TÜV und Federbein GSXR 1000 K1...

#27

Beitrag von Trobiker64 » 20.03.2018 15:41

bigrick hat geschrieben:Das stimmt nicht. Die STVZO also unser Zulassungsrecht ist deutsches Recht, kein Europäisches. Nochmal: Die BE ist die Voraussetzung für die Zulassung.
Wenn du mal richtig gelesen hättest, hättest du dir diesen Unsinn sparen können. Um überhaupt eine formale Betriebserlaubnis erteilen zu können, bedarf es bei seriengefertigten Fahrzeugen ab 10/2000 einer europäischen Typengenehmigung. Diese kann in Deutschland vom Kraftbundesamt oder auch in anderen EU-Staaten durchgeführt werden. Suzuki lasst z.B. viele Fahrzeuge in den Niederlanden genehmigen. Auf Grund dieser Typengenehmigung muss jedes EU-Land auch eine Betriebserlaubnis auf Antrag erteilen. Das ändert aber alles nichts daran, dass die technischen Rahmenbedingungen über das Typengenehmigungsverfahren in Verbindung mit der §19 StVZO und der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) bestimmt wird. Über die StVZO können durchaus zusätzliche Bedingungen geschaffen werden, die aber nicht konträr zum EU-Recht stehen dürfen. Oder anders ausgedrückt, ab Erstzulassung 10/2000 werden die technischen Rahmenbedingung primär über EU-Recht bestimmt. Für ältere Fahrzeuge gilt altes nationales Zulassungsrecht. Beispiel: Zulässig bei Außenspiegeln ist entweder 60qcm Spiegelfläche (für alte national Zulassungen) oder 69qcm (EU). Deshalb ist es eben immer wichtig zu wissen, auf welcher Rechtgrundlage ein Fahrzeuggenehmigungsverfahren erfolgte. Da die SV aber hauptsächlich nach EU-Recht homologiert wurde, gelten hier eben europäische technische Rahmenbedingungen, und dort werden Dämpfer in Ihren Eigenschaften nicht beschrieben. Das ist auch in der StVZO nirgends zusätzlich gefordert. Und selbst wenn, darf dies nicht zu Lasten der europ. Typengenehmigung laufen. Das Gleiche bei Radabdeckungen, die funktionell nur vorhanden sein müssen, während bei alten Fahrzeugen die berühmten 150mm zur Radachse gefordert wurden (allerdings illegal, aber das ist ein anders Thema). Ich könnte die Liste beliebig weiter verlängern. Also nochmal, die StVZO ist zwar deutsches Recht, aber die Grundvoraussetzung für eine BE ist heute eine europ. Typengenehmigung, die die technischen Rahmenbedingungen festlegt. Bei technischen Veränderungen greift dann der §19 in Verbindung mit der Richtlinie 2002/24/EG und deren Baugruppenrichtlinien, sowie ab 2013 für Neuzulassungen die EU-Verordnung 168/2013.

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Re: TÜV und Federbein GSXR 1000 K1...

#28

Beitrag von Thorsten_Köhler » 20.03.2018 23:35

@Rick und Sonic
Deshalb musste ich auch beim Auto die Tieferlegung eintragen lassen?
Weil die gekürzte Feder nix ändert?
Sorry, das ist Unsinn.
Eine kürzere Feder lässt das Mopped tiefer eintauchen und damit ändert sich die Geometrie.
Gut nachzuvollziehen, wenn man die Gabelholme mal nach oben durchsteckt.
Das ist quasi das gleiche wie eine kürzere Feder.

Dem Federbein (dem Dämpfer) ist das Latte, ob es mit Feder noch Weg in die eine oder andere Richtung hat.
Es passt zwischen die Aufhängungspunkte und sackt mit einer kurzen oder sehr weichen Feder einfach weiter zusammen
als mit einer die so lang ist, dass der Dämpfer komplett am oberen Anschlag hängt.
Ob das noch fahrbar ist oder nicht, sei mal dahingestellt.
Aber von der Geometrie ist das so.
Wenn Du die Feder demontierst, dann kannst Du den Dämpfer komplett zusammenschieben bis der auf Block geht.
Dann ist der Dämpfer / das federlose Federbein ziemlich kurz.
Jetzt baust Du das ohne Feder ein.
Wohin geht der Arsch vom Mopped?
Nach unten und damit passiert was?
Richtig Geometrieänderung, Nachlauf, Lenkkopfwinkel...

Wenn die neue Feder nur halb so lang ist wie Original oder so schlapp wie aus dem alten Lamy-Kuli?
Plumps, der Hintern sackt wieder ab.
Geometrie? S.o.
Anderes Extrem:
Die neue Feder ist so hart, dass sie sich erst bei Maximalgewicht der Fuhre um 5mm zusammendrücken lässt.
Dann holpert der Bock wie zu Großvaters Zeiten und Negativfederweg ist ein Fremdwort.
Dürfte auch unfahrbar sein.
Aber tatsächlich ändert eine längere und damit ins Federbein gequetschte und mächtig unter Spannung stehende Feder die Fahrzeughöhe
nicht, weil der Dämpfer halt nur einen endlichen Arbeitsweg zur Verfügung stellen kann.
Der steht dann eben am oberen Ende und taucht auch dann nicht oder nur minimal ein, wenn sich der Fahrer draufsetzt.

Das Thema gibt es weil Tro und Rick Birnen und Äpfel vergleichen und gleichzeitig noch Mais und Weizen säen. :) up :) up :) up :) up

Baut doch mal das Federbein aus, demontiert die Feder und übt auf den verbleibenden Rest Druck aus.
Das gibt euch eine Vorstellung von den beiden Bestandteilen Dämpfer und Feder.
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Re: TÜV und Federbein GSXR 1000 K1...

#29

Beitrag von bigrick » 21.03.2018 1:13

Thorsten_Köhler hat geschrieben:Deshalb musste ich auch beim Auto die Tieferlegung eintragen lassen?
Weil die gekürzte Feder nix ändert?
Bitte nochmal lesen was ich schrüüb :D

Deiner Argumentation zur Folge ändert sich die Fahrwerksgeometrie auch wenn ich mit Serienbein voll beladen (~200kg) durch die Gegend eier und dabei die Vorspannung auf einem Minimum lasse. Oder das andere Extrem. Sorry mein Fehler. :lol: Ich setze dabei natürlich voraus das man sich an die Anweisungen des Fahrzeugherstellers oder Federbeinherstellers (habe ich glaube ich oben schon mal erwähnt) wenigstens grob hält um einen halbwegs passenden Negativfederweg für sein Fahrzeug zu erzielen.
Wer sich deiner Argumentation nach ein Federbein oder eine Feder einbaut oder sein Seriendämpfer am oberen oder unteren Anschlag des Dämpfers betreibt um nennenswert seine Fahrzeuggeometrie zu ändern, dem kann ich auch nicht mehr Helfen. Ich hoffe nur das es solche Leute entschärft auf welche Art auch immer (Rennleitung, Tüv, Graben) bevor da Unbeteiligte mit reingezogen werden.

Der einzige Grund warum ich hier mitdiskutiere ist, weil ich Folgen von Umbauten ohne Abnahme kenne und miterlebt habe. Rennleitung, Stilllegung, Beschlagnahmung, Mängelschein durch aaS, Strafanzeige, Anwalt, Gericht, teuer Geld, etc. Anderes Extrem: Unfall, Krankenhaus, dauerhafter Schaden, Anzeige, Anwalt, Gericht, Urteil, teuer Geld, Versicherungsregress, etc... Teils zu recht, teils nicht.
Und solange hier neue junge und alte Schrauber fragen was Phase ist und was wie geht, kann ich mich leider nicht zurückhalten und Tipps die meiner Meinung nach falsch bis gefährlich sind, so stehen lassen. Betrifft z.B. auch die Reifenbindungsdiskussion wo sich einige auch die EU Verordnungen klammern.

VG

PS: Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (als oberste Instanz solche Themen betreffend) referenziert bei solchen Angelegenheiten, welche die BE betreffen ebenfalls auf die STVZO. Vllt irren die Jungs da ganz weit oben ja auch. Fragt doch einfach mal selbst beim aaS eures Vertrauens oder KBA oder was weiss schon ich. Der Fred dürfte jetzt endgültig gesprengt sein ;) bier

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Re: TÜV und Federbein GSXR 1000 K1...

#30

Beitrag von Thorsten_Köhler » 21.03.2018 5:53

Rick:
Mag ja sein, das was gesprengt wurde.

Das mit der Beladung und der Einstellung des Federbeins hast Du komplett richtig interpretiert.
Durch hohe Beladung sackt das Moped hinten ein.
Wenn ich durch Anpassung der Federvorspannung den Arsch nicht anhebe, hat die Kiste
anschließend einen geänderten Nachlauf und Lenkkopfwinkel.
Und das ist beides Bestandteil der Fahrwerksgeometrie.

Falls Du mir nicht glaubst, besorg Dir mal die PS 05/15 und lies den Artikel über die Fahrwerkseinstellung.
Ein Auszug?
- zu geringe Federvorspannung; Moped hinten zu tief, Nachlauf und Lenkkopfwinkel gehen Richtung unhandlicher (größer)
- zu hohe Federvorspannung; Moped hinten zu hoch, Nachlauf und Lenkkopfwinkel gehen Richtung instabiler (kleiner)
Mitautor Werner (Mini) Koch.

In Klammern stehen meine Erläuterungen, nicht dass wer noch: Falsch wiedergegeben! schreit
Darüber schreiben wir seit gefühlt 20 Posts.
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