TÜV und Federbein GSXR 1000 K1...


Du benötigst Infos zur Technik oder hast ein Problem mit deiner SV? Fragen und Antworten hier!
Benutzeravatar
cars444
SV-Rider
Beiträge: 596
Registriert: 11.03.2007 23:06
Wohnort: bei Herforder Pils

SVrider:

Re: TÜV und Federbein GSXR 1000 K1...

#31

Beitrag von cars444 » 21.03.2018 9:08

Jetzt mache ich mir über das, vom Fahrwerskspezi angepasste Federbein und den Gabelumbau mit anderer Zug- und Druckstufenverstellung und anderen Gabelfedern, die seit zehn Jahren fahre, echte Gedanken. :oops:

In Deutschland wird alles todgeregelt und auch jeder Furz bis zum Erbrechen diskutiert.
Hauptsache irgendwer, hat in irgendeiner von Ihm bewiesenen Theorie, aufgrund irgendwelcher schwachsinnigen EU Gesetze, Bundesministerienblabla ,Sesselfurzerverordnungen, Recht.
Es lebe der gesunde Menschenverstand, auch wenn er manchmal ausgebremst wird und leider immer weniger vorkommt. :!:
prost ;) bier
GSX-S1000 F, SV 1000 S, GSX-R 1000 K5, GSX-R 1100 BJ1988, Street Triple 765 R für Madame und SV650S K7 für Junior

Benutzeravatar
Trobiker64
SV-Rider
Beiträge: 4576
Registriert: 24.08.2011 8:59
Wohnort: Troisdorf

SVrider:

Re: TÜV und Federbein GSXR 1000 K1...

#32

Beitrag von Trobiker64 » 21.03.2018 10:11

bigrick hat geschrieben:Der einzige Grund warum ich hier mitdiskutiere ist, weil ich Folgen von Umbauten ohne Abnahme kenne und miterlebt habe. Rennleitung, Stilllegung, Beschlagnahmung, Mängelschein durch aaS, Strafanzeige, Anwalt, Gericht, teuer Geld, etc. Anderes Extrem: Unfall, Krankenhaus, dauerhafter Schaden, Anzeige, Anwalt, Gericht, Urteil, teuer Geld, Versicherungsregress, etc... Teils zu recht, teils nicht.Und solange hier neue junge und alte Schrauber fragen was Phase ist und was wie geht, kann ich mich leider nicht zurückhalten und Tipps die meiner Meinung nach falsch bis gefährlich sind, so stehen lassen. Betrifft z.B. auch die Reifenbindungsdiskussion wo sich einige auch die EU Verordnungen klammern.
@bigrick
Ist das jetzt Beratungsresistenz oder willst du mich einfach nur ärgern ? Und ja, ich diskutiere da auch mit, wenn hier sachlicher Unsinn auf Basis typischer deutscher schwarz/weiß- Sichtweisen pauschal betrachtet verbreitet wird. Das kann man nun mal so nicht stehenlassen, da hier auch eine Menge Forumsmitglieder mitlesen und event. auch was lernen wollen. Ich gehe mal davon aus, dass deine Fahrzeuge auf Basis alter Rechtgrundlagen zugelassen wurden, dann kann man nun Dieses nicht mal eben mit der aktuellen Rechtslage, sprich europäische Zulassungen, vermischen und Rückschlüsse daraus ziehen, weil nun mal auch der Gesetzgeber dies in der praktischen Anwendung unterschiedlich behandelt. Ich unterscheide , wie auch der Gesetzgeber, sehr genau nach alter und neuer Rechtslage. Aber das Reifenthema ist da ein sehr gutes Beispiel. Für deine TL brauchst du Reifenfreigaben und für die SV 1000 eben nicht mehr, so einfach ist das, erklärt habe ich das gefühlt schon tausendfach. In der praktischen Anwendung mag das auch sehr unterschiedlich gehandhabt werden, aber das ist mein Thema. Früher musste auf Basis der alten Betriebserlaubnisverfahren in Verbindung mit dem § 27 StVZO fast jeder Sche... eingetragen werden, der nicht Original war, heute muss man die Sache deutlich differenzierter betrachten, da es u.a. den §27 StVZO nicht mehr gibt. Ich habe jedenfalls keine Angst vor TÜV oder Polizei, wenn man sich mit solchen Themen auch beruflich beschäftigt. Nix für ungut.

Antworten