Rückstrahler - TÜV - Betriebserlaubnis
Re: Rückstrahler - TÜV - Betriebserlaubnis
mal ganz ehrlich, was ist an diesen "seitlich" angebrachten Reflektoren denn so schlimm sieht man mal ab vom Befestigungspunkt z.B. an der SV hinten?
Sie sind nu mal vorgeschrieben und "sollen" der Sicherheit dienen und ich verstehe echt nicht warum man sich über sowas aufregen muss, sorry das ist meine ganz pers. Meinung
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- jubelroemer
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Re: Rückstrahler - TÜV - Betriebserlaubnis
Sieht halt

Schon lustig dass heute was vorgeschrieben ist was früher nur mit Ausnahmegenehmigung erlaubt war

Sollten ab 50 lieber Mal einen Sehtest vorschreiben

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Scheisse ist, wenn der Furz was wiegt !
ab 11:05 - wie geil !!
W. Müller, Rennfahrer † 28.06.2020
"The lightness is the secret" M.T.
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Re: Rückstrahler - TÜV - Betriebserlaubnis
nuja, so manches ist schon merkwürdig was das "Vorschriftenwesen" betrifft für mich aber kein Grund mich über sowas auf zu regen. Dem Anschein nach kann man die Dinger ja auch verpflanzen bzw eine andere Form geben, siehe weiter oben
Und was den Sehtest ü50 für Biker betrifft da stimme ich dir voll und ganz zu
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Re: Rückstrahler - TÜV - Betriebserlaubnis
Für den LKW-Führerschein wurde doch mal ab einem gewissen Alter (50?) ein Gesundheitstest vorgeschrieben. Eigentlich sollte man das auf alle Führerscheinklassen erweitern. Es nur auf Kradfahrer zu erweitern wäre m.E. bescheuert, da vom Auto ein größeres Gefährdungspotential ausgeht als vom Motorrad.
Re: Rückstrahler - TÜV - Betriebserlaubnis
Im großen und ganzen stimme ich dir zu aber was deine letzten Worte betreffend "Gefährdungspotenzial" betrifft irgendwie nicht so ganz. Da drüber zu diskutieren führt m,M, nach auch zu keinem befriedigendem Ergebnis und damit bin ich hier raus denn es geht ja um Sinn oder Unsinn von seitlichen Reflektoren hier 

- Pat SP-1
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Re: Rückstrahler - TÜV - Betriebserlaubnis
Natürlich ist das Gefährdungspotential eines Autos höher als das eines Motorrades. Das kommt einfach durch die höhere Masse. Wenn ein Motorrad gegen ein Auto knallt, ist die Chance, dass die Insassen des Autos überleben höher als wenn ein Auto gegen ein anderes Auto knallt. Bei Auto oder Motorrad gegen Fußgänger oder Fahrradfahrer ist das Ergebnis gleich aber die Trefferchance ist mit dem Motorrad geringer, da es nur halb so breit ist wie ein Auto.
Höher als bei beidem ist das Gefährdungspotential des LKW. Deshalb ist für den der Führerschein ja auch am anspruchsvollsten und der Gesundheitscheck ab einem gewissen Alter vorgeschrieben.
Der Sinn der Reflektoren ist für mich auch eher schwer erkennbar, da ja eine aktive Beleuchtung am Motorrad ist. Wobei da eigentlich die seitlichen Reflektoren noch eher sinnvoll sind als der Rückstrahler...
Höher als bei beidem ist das Gefährdungspotential des LKW. Deshalb ist für den der Führerschein ja auch am anspruchsvollsten und der Gesundheitscheck ab einem gewissen Alter vorgeschrieben.
Der Sinn der Reflektoren ist für mich auch eher schwer erkennbar, da ja eine aktive Beleuchtung am Motorrad ist. Wobei da eigentlich die seitlichen Reflektoren noch eher sinnvoll sind als der Rückstrahler...
Re: Rückstrahler - TÜV - Betriebserlaubnis
Moin, jetzt muß ich meinen Senf da auch nochmal beisteuern.
Ich finde ja, daß die Abbauerei an unseren Maschinen teilweise etwas zu weit geht, halt in dem Moment, in dem aus "modischen Gründen" sicherheitsrelevante Teile entfernt werden. So ein roter (Rot, weil es anzeigt das es sich um das Heck des Fahrzeuges handelt) Rückstrahler macht m.E. schon Sinn. Vielleicht kommt so etwas höchst selten vor, nur bei einem Totalausfall der Bordelektrik ist er im Dunkeln die einzige Chance von einem von hinten herannahenden Kfz. wahrgenommen zu werden, wenn ich meine Kiste z.B. schiebe. Außerdem besteht ja heute die Möglichkeit bei einem Heckumbau legal einen extrem schmalen Reflektor z.B. unter dem Kennzeichen anzubringen. Hier frage ich mich allerdings auch, warum die Hersteller nicht in der Lage sind, einen kleinen Reflektor im Rücklicht zu integrieren.
Die gelben Seitenreflektoren, die seit Euro 4 am Fahrzeug Pflicht sind (Gelb weil Fahrzeugseite) sind seit vielen Jahren schon in anderer Form am Fahrrad als Speichenreflektoren Pflicht und haben bestimmt schon viele Menschenleben gerettet. Hat sich glaube ich nie jemand drüber aufgeregt. Hier hat man ja auch die Möglichkeit die großen runden Teile vom Kennzeichenhalter durch schlanke rechteckige zu ersetzen. Bei der Suzuki GSX S750 sind z.B. so fette runde Teile an den Gabelholmen, das sieht m.E. Sch....aus. Da finde ich die Lösung ala Triumph doch netter.
Satire:
Wann kommt es in Mode diese häßlichen Scheinwerfer zu entfernen
Ich fahr doch nur tagsüber bei Sonnenschein außerdem haben meine Minibliker ja Begrenzungsleuchten integriert. Wozu ´ne Hupe, ich hab doch ´nen lauten Schalldämpfer


Ich finde ja, daß die Abbauerei an unseren Maschinen teilweise etwas zu weit geht, halt in dem Moment, in dem aus "modischen Gründen" sicherheitsrelevante Teile entfernt werden. So ein roter (Rot, weil es anzeigt das es sich um das Heck des Fahrzeuges handelt) Rückstrahler macht m.E. schon Sinn. Vielleicht kommt so etwas höchst selten vor, nur bei einem Totalausfall der Bordelektrik ist er im Dunkeln die einzige Chance von einem von hinten herannahenden Kfz. wahrgenommen zu werden, wenn ich meine Kiste z.B. schiebe. Außerdem besteht ja heute die Möglichkeit bei einem Heckumbau legal einen extrem schmalen Reflektor z.B. unter dem Kennzeichen anzubringen. Hier frage ich mich allerdings auch, warum die Hersteller nicht in der Lage sind, einen kleinen Reflektor im Rücklicht zu integrieren.
Die gelben Seitenreflektoren, die seit Euro 4 am Fahrzeug Pflicht sind (Gelb weil Fahrzeugseite) sind seit vielen Jahren schon in anderer Form am Fahrrad als Speichenreflektoren Pflicht und haben bestimmt schon viele Menschenleben gerettet. Hat sich glaube ich nie jemand drüber aufgeregt. Hier hat man ja auch die Möglichkeit die großen runden Teile vom Kennzeichenhalter durch schlanke rechteckige zu ersetzen. Bei der Suzuki GSX S750 sind z.B. so fette runde Teile an den Gabelholmen, das sieht m.E. Sch....aus. Da finde ich die Lösung ala Triumph doch netter.
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Re: Rückstrahler - TÜV - Betriebserlaubnis
wollte eigentl. nichts mehr sagen dazu aber da spricht mir einer aus der Seele 

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Re: Rückstrahler - TÜV - Betriebserlaubnis
In den zwei Punkten muss ich dir leider widersprechen. Es ist hinten ja schon ein reflektierendes Kennzeichen Pflicht, wozu braucht es da noch zusätzlich einen Rückstrahler.Willion51 hat geschrieben: ↑22.05.2019 19:46So ein roter (Rot, weil es anzeigt das es sich um das Heck des Fahrzeuges handelt) Rückstrahler macht m.E. schon Sinn. Vielleicht kommt so etwas höchst selten vor, nur bei einem Totalausfall der Bordelektrik ist er im Dunkeln die einzige Chance von einem von hinten herannahenden Kfz. wahrgenommen zu werden, wenn ich meine Kiste z.B. schiebe.
Die gelben Seitenreflektoren, die seit Euro 4 am Fahrzeug Pflicht sind (Gelb weil Fahrzeugseite) sind seit vielen Jahren schon in anderer Form am Fahrrad als Speichenreflektoren Pflicht und haben bestimmt schon viele Menschenleben gerettet.
Die seitlichen Reflektoren dürfen auch rot sein

Das mit dem Sehtest ab 50 war eigentlich so zu verstehen, dass viele Verkehrsteilnehmer die Motorradfahrer (auch ohne Seitenstrahler) besser sehen würden, wenn sie Mal einen Augenoptiker besucht hätten. Dass es auch einem Motorradfahrer ab 50 nicht schadet seine Adleraugen überprüfen zu lassen ist selbstverständlich.
Mein bekannter Optiker meinte, dass vielen Leuten (speziell ab 50) eigentlich nicht klar ist wie schlecht sie eigentlich sehen, aber so am Strassenverkehr teilnehmen.
Noch etwas direkt zum Thema. Ohne Rückstrahler mit Prüfzeichen keinen Kleber, so kenne ich das

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W. Müller, Rennfahrer † 28.06.2020
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Re: Rückstrahler - TÜV - Betriebserlaubnis
@jubelroemer: Bei Punkt zwei gebe ich Dir teilweise Recht.
>> Details zur EU-Norm hinsichtlich der „Rückstrahler“: „Regelung Nr. 53 … – Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen“,
siehe dort Punkt 5.13 „Farben der Leuchten“ (auf Seite 9)“ [http://eu-lex.europa.eu]
5.13. Farben der Leuchten: Die Farben des Lichtes, auf das sich diese Regelung bezieht, müssen wie folgt sein:
Scheinwerfer für Fernlicht: weiß
Scheinwerfer für Abblendlicht: weiß
Fahrtrichtungsanzeiger: gelb
Bremsleuchte: rot
Beleuchtungseinrichtung für das hintere Kennzeichen: weiß
Begrenzungsleuchte: weiß oder gelb
Schlussleuchte:rot
hinterer nicht dreieckiger Rückstrahler: rot
seitlicher nicht dreieckiger Rückstrahler: vorn gelb , hinten gelb oder rot
Warnblinklicht: gelb
Nebelscheinwerfer: weiß oder hellgelb
Nebelschlussleuchte:rot
Bezüglich des reflektierenden Kennzeichens steht dort Folgendes:
2.5.13. „Rückstrahler“: eine Einrichtung, die dazu dient, das Vorhandensein eines Fahrzeugs durch Reflexion von Licht anzuzeigen, das von einer Lichtquelle ausgeht, die nicht an dem angestrahlten Fahrzeug angebracht ist, wobei sich der Beobachter in der Nähe dieser Lichtquelle befindet;im Sinne dieser Regelung gelten reflektierende Kennzeichen nicht als Rückstrahler;
>> Details zur EU-Norm hinsichtlich der „Rückstrahler“: „Regelung Nr. 53 … – Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen“,
siehe dort Punkt 5.13 „Farben der Leuchten“ (auf Seite 9)“ [http://eu-lex.europa.eu]
5.13. Farben der Leuchten: Die Farben des Lichtes, auf das sich diese Regelung bezieht, müssen wie folgt sein:
Scheinwerfer für Fernlicht: weiß
Scheinwerfer für Abblendlicht: weiß
Fahrtrichtungsanzeiger: gelb
Bremsleuchte: rot
Beleuchtungseinrichtung für das hintere Kennzeichen: weiß
Begrenzungsleuchte: weiß oder gelb
Schlussleuchte:rot
hinterer nicht dreieckiger Rückstrahler: rot
seitlicher nicht dreieckiger Rückstrahler: vorn gelb , hinten gelb oder rot
Warnblinklicht: gelb
Nebelscheinwerfer: weiß oder hellgelb
Nebelschlussleuchte:rot
Bezüglich des reflektierenden Kennzeichens steht dort Folgendes:
2.5.13. „Rückstrahler“: eine Einrichtung, die dazu dient, das Vorhandensein eines Fahrzeugs durch Reflexion von Licht anzuzeigen, das von einer Lichtquelle ausgeht, die nicht an dem angestrahlten Fahrzeug angebracht ist, wobei sich der Beobachter in der Nähe dieser Lichtquelle befindet;im Sinne dieser Regelung gelten reflektierende Kennzeichen nicht als Rückstrahler;
Re: Rückstrahler - TÜV - Betriebserlaubnis
Noch schnell zum Thema Sehtest als Altersweitsichtiger: Herr Wachtmeister, das habe ich gar nicht gesehen, das ich so schnell war, hatte meine Lesebrille nicht dabei.



- Trobiker64
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Re: Rückstrahler - TÜV - Betriebserlaubnis
Naja, die Sinnhaftigkeit eines Seiten-Reflektors kann durch aus in Frage gestellt werden. Tagsüber ist das Ding vollkommender Unsinn, und Nachts......, wer im Fahrbetrieb seitlich den Scheinwerferkegel nicht erkennt, dem hilft auch kein Reflektor mehr was.
Ok, vielleicht bei geparkten Fahrzeuge in Verbindung mit angrenzenden Seitenstraßen und was ist mit Hubschrauberlandungen ? Da gehören noch Reflektoren auf Tank oder Bürzel. 


Re: Rückstrahler - TÜV - Betriebserlaubnis
Ich war am Samstag mit meiner Kawa bei der Dekra zur HU und hab den Inschenör mal ausgefragt (Weil die Kawa keine Seitenreflektoren hat) und konnte folgendes erfahren:
- Die Seitenreflektoren sind seit 2017 Teil der Typzulassung.
- Entscheidend ist aber nicht das Baujahr, sondern die Erstzulassung. Wenn also man eine 20 Jahre alte Maschine erstmalig zulassen will, müssen da Reflektoren dran.
- Wenn man eine Maschine hat, die vor 2017 zugelassen wurde oder schonmal zugelassen war, müssen da keine Reflektoren dran und da wird weder unterwegs was stillgelegt und bei der HU auch keine Plakette verweigert.
- Die Kawa ist EZ 2013, hat keine Reflektoren und HU bis 2021 bekommen.
rene
- Die Seitenreflektoren sind seit 2017 Teil der Typzulassung.
- Entscheidend ist aber nicht das Baujahr, sondern die Erstzulassung. Wenn also man eine 20 Jahre alte Maschine erstmalig zulassen will, müssen da Reflektoren dran.
- Wenn man eine Maschine hat, die vor 2017 zugelassen wurde oder schonmal zugelassen war, müssen da keine Reflektoren dran und da wird weder unterwegs was stillgelegt und bei der HU auch keine Plakette verweigert.
- Die Kawa ist EZ 2013, hat keine Reflektoren und HU bis 2021 bekommen.
rene
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Re: Rückstrahler - TÜV - Betriebserlaubnis
Hättest du auch schon aus Post 26 erfahren können.