Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
Die Exekutive darf keine Gesetze aushebeln sondern höchstens Auslegungen interpretieren und auf Basis von Gesetzen Verordnungen erlassen. Das nennt sich Rechtsstaat und ist so im Grundgesetz festgelegt...
- Silversurfer
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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
... insbesondere diesen Satz finde ich besonders erwähnenswert:jubelroemer hat geschrieben: ↑06.11.2019 19:54Sehr interessantes Statement von mopedreifen.de zu dem Thema. Dem ist nichts hinzuzufügen.
Zitat: "Woher der TÜV und die anderen Prüforgane das Können und Wissen haben werden, eine abweichende Reifengrößen als tauglich zu bewerten, ist aktuell nicht schlüssig.....uns sind bundesweit keine Handvoll Prüfingenieure bekannt, die das fahrerischen Niveau der Testfahrer der Reifenindustrie haben...."
... wenns nicht trotzdem so traurig wäre, könnte man wenigstens darüber lachen
... wenn Gewissheit wahr wäre, läge man nie falsch ...
- Trobiker64
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SVrider:
Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
Genau genommen sind Testfahrten zur fahrdynamischen Beurteilung im Zulassungsrecht nicht vorgeschrieben, sondern unterliegen ausschließlich der Produkt- bzw. Halterhaftung. Fahrzeug- und Reifenhersteller machen die Testfahrten um der Haftung zu entgehen, was auch legitim ist. Spätestens jetzt erkennt man die Schwachsinnigkeit der neuen Regelung. Nochmal, es geht nur ums Geld und …… um die Eitelkeit mancher Prüforganisatoren nicht mehr die Eintragungshoheit in diesem Bereich zu besitzen.
...was sich in diesem Fall wohl als reine Theorie entpuppt, zumindest noch.
- jubelroemer
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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
Von Mopedreifen.de gibt es in den Reifendetails zum neuen BT46 auch noch etwas zum leidigen Thema zu lesen.jubelroemer hat geschrieben: ↑06.11.2019 19:54Sehr interessantes Statement von mopedreifen.de zu dem Thema. Dem ist nichts hinzuzufügen.
Das Bundesverkehrsminusterium hat auf Zuraten des TÜV die Zulassung von Reifenfreigaben mit abweichenden Reifengrößen ab 2020 untersagt.
siehe dazu Verkehrsblatt 15-2019 StV 22/7341.1/40-00 Seiten 530ff.
Dieser Beschluss hat sehr grosse Bedeutung für die Youngtimer.
Im Klartext: Wurde in der Vergangenheit, mittels Freigabe oder Unbedenklichkeitsbescheinigung eine aktuelle metrische statt Zollgröße beim Motorrad montiert, so ist dies, startend mit dem in 2020 erscheinenden (DOT2020) BT46 nicht mehr möglich.
Wer also zum Beispiel anstatt einen im alten Fahrzeugbrief vermerkten 3.25-19 einen 100-90-19 gefahren hat, ist nun gezwungen:
- entweder auf die alte Zollgröße zurückzugehen (3.25-19)
- einen metrischen Reifen gebaut vor 2020 zu montieren (100-90-19 (mit DOT max 52-2019))
- oder sich den neuen metrischen Reifen durch den TÜV eintragen zu lassen. (100-90-19)
Da bisher der Ablauf dieser Eintragung und Prüfung nicht geklärt ist; weder was der TÜV einträgt (Größe oder auch Profil), noch anhand welcher Dokumente oder Prüfkriterien dies geschehen kann (Fahrversuche..oder nur Geldschneiderei durch Formular ausfüllen); raten wir allen Youngtimer-Besitzern:
Bei dringendem Reifenbedarf die bekannt guten BT45 mit den metrischen Größen und geltender Freigabe oder die neuen BT46 in den im alten!!! Fahrzeugbrief vermerkten Zoll-Größen zu montieren.
Eine 1 zu 1 Umbereifung von metischen BT45 auf die neuen BT46 hat in den meisten Fällen eine Reifeneintragung beim TÜV zur Folge.
Dessen Ablauf / Kosten / Rechtswirksamkeit bei Reifenbindung sind bisher völlig offen.
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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
Ich weiß ja nicht, was die Herrschaften in Berlin so rauchen, aber das Zeug möchte ich auch haben.jubelroemer hat geschrieben: ↑17.12.2019 13:56Das Bundesverkehrsminusterium hat auf Zuraten des TÜV die Zulassung von Reifenfreigaben mit abweichenden Reifengrößen ab 2020 untersagt.


Für mich stellt sich hier die Frage, ob diese Vorgabe sogar rechtswidrig ist. Denn es gibt klar formulierte Gesetze zu dem Thema (übrigens selbst von BMVI verbreitet). Nachdem ich zu diesem Thema, vom BMVI auf klar formulierte Fragen, nur ausweichende Antworten bekommen habe, werde ich auch das Thema anders angehen müssen.jubelroemer hat geschrieben: ↑17.12.2019 13:56siehe dazu Verkehrsblatt 15-2019 StV 22/7341.1/40-00 Seiten 530ff.
PS: In dem Zusammenhang ist allerdings interessant, dass selbst jüngere Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Reifenhersteller auf den gleichen Zulassungsgrundlagen aufbauen. Es scheint sich wohl zu bestätigen, dass jetzt auch Widerstand aus der Reifenindustrie kommt(laut "Motorradfahrer"-Zeitschrift).

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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
Ich denke mal das Wort "Zulassung" ist da von Seiten mopedreifen.de etwas unglücklich formuliert. Gültigkeit passt da wohl besser.Trobiker64 hat geschrieben: ↑18.12.2019 9:30Die Papierchen der Reifenhersteller sind keine Zulassungen, sondern Unbedenklichkeitsbescheinigungen für die Verwendung, mehr nicht.jubelroemer hat geschrieben: ↑17.12.2019 13:56Das Bundesverkehrsminusterium hat auf Zuraten des TÜV die Zulassung von Reifenfreigaben mit abweichenden Reifengrößen ab 2020 untersagt.Nachdem ich zu diesem Thema, vom BMVI auf klar formulierte Fragen, nur ausweichende Antworten bekommen habe, werde ich auch das Thema anders angehen müssen.jubelroemer hat geschrieben: ↑17.12.2019 13:56siehe dazu Verkehrsblatt 15-2019 StV 22/7341.1/40-00 Seiten 530ff.
PS: Es scheint sich wohl zu bestätigen, dass jetzt auch Widerstand aus der Reifenindustrie kommt(laut "Motorradfahrer"-Zeitschrift).Das wäre zumindest eine gute Nachricht.
Was ist dein Plan?
Lt. dem Kontakt den ich mit einem CONTI-Mann hatte meint die Reifenindustrie (bzw. CONTI) dass sie da relativ machtlos wären


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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
Ehrlich gesagt,....ich bin mir noch nicht ganz sicher. Eine dritte Anfrage zu dem Thema erachte ich als sinnlos, wenn man schon zwei ausweichende Antworten bekommen hat.


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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
Also ich war mit meiner Kante vor ca. 3 Wochen zur HU beim KÜS. Der gute Mann wollte keine einzige ABE und auch keine Reifenfreigaben für den 70er-Road5 sehen. Probefahrt hat er gemacht und LKL geprüft, ansonsten war alles tutti, auch die AU. Hatte bissl Bammel, dass es Stress mit den Reifen gibt...aber war ja nicht.
Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
Kommt halt immer auf den Prüfer an.
Mein letzter war da ziemlich pingelig.
Ich hatte aber auch schon welche die, bei den Reifen, nur die Profiltiefe kontrolliert haben.
Das Problem ist halt, wenn was passiert.
Bei nem Unfall mit Personenschaden wird sowas auf jeden Fall überprüft.
Und wenn du dann im Rollstuhl sitzt und dich auch noch mit sowas rumärgern "darfst"...
Dann lieber die 80€ fürs Eintragen vom 120er berappen.
Mein letzter war da ziemlich pingelig.
Ich hatte aber auch schon welche die, bei den Reifen, nur die Profiltiefe kontrolliert haben.
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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
Bei mir war das letzte Woche absolut identisch (auch beim KÜS). Hatte nur die ABE für die V-Trec-Hebel dabei, aber auch die wollte er nicht sehen. Bammel hatte ich keinenSV_1nk0gn1t0 hat geschrieben: ↑18.12.2019 15:02Also ich war mit meiner Kante vor ca. 3 Wochen zur HU beim KÜS. Der gute Mann wollte keine einzige ABE und auch keine Reifenfreigaben für den 70er-Road5 sehen. Probefahrt hat er gemacht und LKL geprüft, ansonsten war alles tutti, auch die AU. Hatte bissl Bammel, dass es Stress mit den Reifen gibt...aber war ja nicht.


"Mein" Prüfer ist da sehr pragmatisch - konzentriert sich auf das wirklich Wichtige.
Ich kann nur jedem den Tip geben den eingetragenen Verein mit dem blauen Logo zu meiden.
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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
jubelroemer hat geschrieben: ↑18.12.2019 17:30
Ich kann nur jedem den Tip geben den eingetragenen Verein mit dem blauen Logo zu meiden.
Das kann man so pauschal nicht sagen.
Ich hab auch schon beim TÜV sehr nette Prüfer gehabt, und bei der Dekra 100%ige.
Manche sehen das alles wichtigen Schrauben mit Draht gesichert sind, und gehen dann sofort zur AU über,
andere Vergleichen sogar die Nummern der ABEs mit denen auf den Bauteilen.
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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
Ich denke auch, dass das eher vom Prüfer abhängig ist und nicht von der Organisation. Vor allem gibt ja mehrere TÜV-Organisationen (Nord, Süd, Rheinland, Hessen......usw.). Diesen momentanen Mist mit den Reifengrößen können wir in erster Linie dem TÜV-Nord verdanken.
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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
Jein.Trobiker64 hat geschrieben: ↑19.12.2019 0:00Ich denke auch, dass das eher vom Prüfer abhängig ist und nicht von der Organisation.
Ich kenne einen TÜV-Prüfer persönlich, der hat sich anfänglich "geweigert" die 20% "erhöhten Prüfbedarf" bei mehr als 2-monatiger Überschreitung des HU-Termins zu kassieren (ist eben genauso Nepp wie jetzt die Geschichte mit den Reifenfreigaben, oder früher die Zurückdatierung des Prüfzeitraums). Irgendwann hat er den fragwürdigen Zuschlag auf Druck von oben dann auch berechnet.
Bei der HU meiner SR500 letztes Jahr hat die KÜS auf den möglichen 20% - Zuschlag verzichtet.
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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
Ich habe schon innerhalb des TÜV Rheinland sehr unterschiedliche Erfahrungen gemacht, bei der HU genauso wie bei technischen Änderungen. Von daher bin ich bei Pauschalierungen eher zurückhaltend.
Heute muss eine technische Änderung am Alfa abgenommen werden, bin mal gespannt wie es läuft, eigentlich ist es nur eine Formalität mit zwei §19.3 Gutachten. 


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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
Dann sag mal an wieviel die dir für diese Kleinigkeit abknöpfenTrobiker64 hat geschrieben: ↑19.12.2019 10:53Heute muss eine technische Änderung am Alfa abgenommen werden, bin mal gespannt wie es läuft, eigentlich ist es nur eine Formalität mit zwei §19.3 Gutachten.![]()

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