Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
Beim PKW sind doch auch mehrere Reifengrößen möglich. Wieso sollte das beim Moped nicht so sein?
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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
Die alte Größe darfst du natürlich weiter benutzen, da dies schon ein Bestandteil der BE ist. Nur,... das sollte dann auch irgendwie bei einer Kontrolle nachweisbar sein. Beim TÜV sehe ich eher kein Problem, aber bei der Rennleitung. Aber was soll dieser ganze Schwachsinn.
@Andi
Mich würde mal interessieren, welche Art von Dokument der TÜV dann ausstellt. Eventuell reicht es ja, das Papier nur mitzuführen ?!?

@Andi
Mich würde mal interessieren, welche Art von Dokument der TÜV dann ausstellt. Eventuell reicht es ja, das Papier nur mitzuführen ?!?
- Silversurfer
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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
... tja, da pflichte ich Dir bei. Aber es ist wie immer: Man kann gar nicht soviel Saufen, wie man da kotzen möchte!

... also macht man's wie immer: Den Weg des geringsten Widerstandes gehen und den Rest verdrängen.
... wenn Gewissheit wahr wäre, läge man nie falsch ...
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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr


Edit
Anfrage bzw. Beschwerde ist raus.
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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
Habe ich das richtig verstanden, dass die neue Regelung erst für Reifen ab 1.1.20 gilt? Und wenn ich ältere Reifen habe kann ich weiter mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Hersteller fahren?
Also ich hätte dann hier nigelnagelneue PiPos liegen, DOT4719. Würde ich einem Interessierten für 500€ verkaufen, pro Stück natürlich
LG
Also ich hätte dann hier nigelnagelneue PiPos liegen, DOT4719. Würde ich einem Interessierten für 500€ verkaufen, pro Stück natürlich


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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
Guter Mann, weiter so!Trobiker64 hat geschrieben: ↑03.03.2020 10:20Aber bei diesem Reifenchaos habe ich richtig Lust dem BMVI in die Weichteile zu treten und werde dies auch tun. Da werde ich noch mal eine Anfrage starten müssen.![]()

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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
Wenn du von einer geänderten Reifengröße spricht, Ja. Bei der Ori-Größe hast du eh Wahlfreiheit.Stormeagle hat geschrieben: ↑03.03.2020 19:41Habe ich das richtig verstanden, dass die neue Regelung erst für Reifen ab 1.1.20 gilt? Und wenn ich ältere Reifen habe kann ich weiter mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Hersteller fahren?

Achso, selbst wenn man sich nicht an die neue Regelung hält, erlischt noch lange nicht die BE. Das läßt sich auch auf Krafträdern anwenden. Hiermal ein Urteil des OLG Köln.

https://verkehrslexikon.de/Texte/Betrie ... bnis02.php
Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
MoinTrobiker64 hat geschrieben: ↑29.02.2020 16:29
@Andi
Mich würde mal interessieren, welche Art von Dokument der TÜV dann ausstellt. Eventuell reicht es ja, das Papier nur mitzuführen ?!?
Unser normale TÜV Prüfer darf die Reifenänderung nicht durchführen. Es muss der Kollege erscheinen der nach §21 eine Abnahme durchführen kann.
Dies zieht sich nun in die nächste Woche.

Natürlich muss das Gutachten dann noch in den Fahrzeugschein eingetragen werden.
Einfach nur DUMM diese Regelung!
Wie Du findest mich Scheiße?
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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
So, ich habe Antwort aus Berlin bekommen, nach so kurzer Zeit, Respekt.Trobiker64 hat geschrieben: ↑03.03.2020 10:20Da ist mir doch in der Regelung Fall 1a eine Kleinigkeit durchgegangen. Dem nach muss bei EU-Zulassungen die Reifenbauart eingehalten werden.




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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
Verstehe ich das jetzt richtig, dass z.B. eine 125 Duke die R(adial)-Reifen in den Papieren stehen hat, nicht zwangsläufig einen Radialreifen brauchtTrobiker64 hat geschrieben: ↑13.03.2020 15:59Natürlich war der von mir bemängelte Punkt im Verkehrsblatt, hinsichtlich der Bauart für die EU-Konformität, nur ein klärendes Fallbeispiel.Die Reifenbauart ist also keine abhängige Größe für die HU.

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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
Was mir grade einfällt, auf Grund eines Bildes von Dunlop-Moto bei Insta...
Der reinrassige (Profi-) Rennreifen D213 GP Pro hat ja eine allgemeine Straßenzulassung.
Selbiges gilt für den Supercorsa in den SC Mischungen, den Conti RaceAttack in Soft und Medium,
und vermutlich auch für den Bridgestone R11 und den Michelin.
Darf man die jetzt, laut Gesetz, tatsächlich auf öffentlichen Straßen fahren?
Denn die haben ja ein E Prüfzeichen, tragen die normalen Größenbezeichnungen, und haben keine NHS Markierung.
Also theoretisch... Oder?
Und damit das keiner falsch versteht:
Ich käme NIEMALS auf die Idee ein Reifen der auf mindestens 80, teilweise 100°C, vorgeheizt werden muss,
auf öffentlichen Straßen zu fahren. Denn das wäre lebensgefährlich Irrsinn!
Es geht mir hier reinweg um die rechtliche Situation.
Der reinrassige (Profi-) Rennreifen D213 GP Pro hat ja eine allgemeine Straßenzulassung.
Selbiges gilt für den Supercorsa in den SC Mischungen, den Conti RaceAttack in Soft und Medium,
und vermutlich auch für den Bridgestone R11 und den Michelin.
Darf man die jetzt, laut Gesetz, tatsächlich auf öffentlichen Straßen fahren?


Denn die haben ja ein E Prüfzeichen, tragen die normalen Größenbezeichnungen, und haben keine NHS Markierung.
Also theoretisch... Oder?
Und damit das keiner falsch versteht:
Ich käme NIEMALS auf die Idee ein Reifen der auf mindestens 80, teilweise 100°C, vorgeheizt werden muss,
auf öffentlichen Straßen zu fahren. Denn das wäre lebensgefährlich Irrsinn!


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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
Meine Anfrage bezog sich ausschließlich auf EU-Zulassungen. Ja, die Reifenbauart ist keine zulassungsrelevante Komponente, sondern nur Größe, Last- und Speedindex. Es gibt noch EU-Fahrzeuge im 48PS-Bereich oder auch ältere Mopeds wie z.B. GPZ 500 oder GS500E/F (ohne Reifenbindung), die aufgrund der Größe auch wahlweise Radialreifen oder Diagonalreifen nutzen könnten. Meine alte GPZ 500 S von 2002 hatte vorne 110/70/17 und hinten 130/70/17 eingetragen wie auch bei der GS500. Ein typischer beliebter Diagonalreifen war hier der BT45, obwohl der Michelin Pilot Street oder Pirelli Diablo Rosso II sicherlich gute Alternativen gewesen wären. Reifengrößen, wie z.B. 140/70/17 oder 150/70/17 sind da genauso betroffen. Man darf sogar bei Motorrädern die Reifenbauarten mischen.jubelroemer hat geschrieben: ↑13.03.2020 16:31Verstehe ich das jetzt richtig, dass z.B. eine 125 Duke die R(adial)-Reifen in den Papieren stehen hat, nicht zwangsläufig einen Radialreifen braucht
Nicht sinnvoll, aber zulässig bei EU-Zulassungen.
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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
Da sieht man mal wieder, wie be-scheuer-t die ganze Regelung istTrobiker64 hat geschrieben: ↑14.03.2020 12:47Man darf sogar bei Motorrädern die Reifenbauarten mischen.

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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
Es gibt auch Motorräder, wie z. B. die alte BMW F650 (Einzylinder), die ab Werk unterschiedliche Reifenbauarten verbaut haben.jubelroemer hat geschrieben: ↑14.03.2020 13:01Da sieht man mal wieder, wie be-scheuer-t die ganze Regelung ist.

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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
Hab dieses Schaubild bei mopedreifen.de gefunden.
https://www.mopedreifen.de/News/Ablaufp ... ampleModal
Wenn ich das Schaubild richtig interpretiere brauchen die Motorradtypen mit EG-Zulassung immer noch eine Reifenfreigabe, weil viele Maschinen ja eingetragene Reifentypen in den Papieren haben. Ich dachte das verstößt gegen EU-Recht !?
Widerspricht auch der Aussage vom Bodo von früher
https://www.mopedreifen.de/News/Ablaufp ... ampleModal
Wenn ich das Schaubild richtig interpretiere brauchen die Motorradtypen mit EG-Zulassung immer noch eine Reifenfreigabe, weil viele Maschinen ja eingetragene Reifentypen in den Papieren haben. Ich dachte das verstößt gegen EU-Recht !?
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