Tachoabweichung
Tachoabweichung
Hallo zusammen,
ich habe heute mal gefragt wg. der Einzelabnahme 120/70 ZR17. Ich hatte hier schon mal quergelesen und die Abweichung bei der SV ist wohl recht hoch (~10%) und wird durch den 70iger Reifen geringer. GPS 195 bei Tacho 200. Hat wer da was offizielles? Meine ist original übersetzt und ich gaube
der Prüfer möchte eine Probefahrt mit dem 3500 Euro teuren GPS Messgerät machen. Handy GPS ist natürlich völlig unbrauchbar. Na jedenfalls viel es mir beim kurzen Telefonat heute morgen schwer freundlich zu bleiben.
Gruß Bernie
ich habe heute mal gefragt wg. der Einzelabnahme 120/70 ZR17. Ich hatte hier schon mal quergelesen und die Abweichung bei der SV ist wohl recht hoch (~10%) und wird durch den 70iger Reifen geringer. GPS 195 bei Tacho 200. Hat wer da was offizielles? Meine ist original übersetzt und ich gaube
der Prüfer möchte eine Probefahrt mit dem 3500 Euro teuren GPS Messgerät machen. Handy GPS ist natürlich völlig unbrauchbar. Na jedenfalls viel es mir beim kurzen Telefonat heute morgen schwer freundlich zu bleiben.
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- jubelroemer
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Re: Tachabweichung
Das ist ja mal wieder ulkig. Wir reden hier von ein paar Prozent (+4,11% mehr Abrollumfang) die der Tacho mit dem 70iger genauer geht. Meinen Erfahrungen nach (bei der Knubbel) dann ziemlich genau, also keine Voreilung mehr (ergo geht der Tacho dann auch nur ca.4% vor).
Sehr viele Leute haben diese Reifengröße eingetragen bekommen (mit den Reifenfreigaben der Reifenhersteller) und wieso will dieser Prüfer das Rad jetzt noch einmal neu erfinden?? Wurde doch schon alles geprüft.
Sehr viele Leute haben diese Reifengröße eingetragen bekommen (mit den Reifenfreigaben der Reifenhersteller) und wieso will dieser Prüfer das Rad jetzt noch einmal neu erfinden?? Wurde doch schon alles geprüft.
Zuletzt geändert von jubelroemer am 15.12.2020 16:19, insgesamt 1-mal geändert.
"Age is not a question of numbers"
Scheisse ist, wenn der Furz was wiegt !
ab 11:05 - wie geil !!
W. Müller, Rennfahrer † 28.06.2020
"The lightness is the secret" M.T.
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- Black Jack
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SVrider:
Re: Tachabweichung
Freigabe hat er. Meint er will das erstmal berechnen. Ich habe ihm gesagt, dass hier im Forum zig SV Fahrer die Größe eingetragen und auch die Tachoabweichung gechecked haben. Läßt er alles nicht gelten. Wenn er morgen noch rumzickt, habe ich noch 2 (bald 3) Alternativen. Und die wollen ja alle Geld verdienen. Ich verstehe eh nicht , was der für ne Welle macht.
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Re: Tachabweichung
Als ich meine geänderte Übersetzung hab eintragen lassen, ist der Prüfer mit einem 0815-Navi gefahren,
die komplette Geschichte hat 45€ gekostet.
die komplette Geschichte hat 45€ gekostet.
- Trobiker64
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SVrider:
Re: Tachoabweichung
Die Navi-Abweichungen, je nach Qualität bzw. Preis, sollen kleiner 0,5% sein. Das liegt schon im Bereich der Messmittelvorgabe gemäß EU-Richtlinien 2000/7/EG. Aber selbst 1% wäre schon braucbar. Der Typ weiß nicht wovon er redet.

- Silversurfer
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SVrider:
Re: Tachoabweichung
... möglicherweise nicht ohne Grund. Vielleicht konnten die Ingeneure der Reifenhersteller einfach besser rechnen.Trobiker64 hat geschrieben: ↑15.12.2020 22:15Problem bei den Reifenunbedenklichkeitsbescheinigungen ist, dass sie diesen Punkt nicht erfassen bzw. dies nicht untersucht wurde.

... wenn Gewissheit wahr wäre, läge man nie falsch ...
- superhelmut
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SVrider:
Re: Tachoabweichung
Hallo Bernie,
bei der 120/70 Eintragung war es dem Prüfer sehr wichtig, dass der Tacho noch vor geht.
Sagte was von 4%.
Bin nicht mehr ganz sicher.
Auf die Tachoabweichung bin ich in meinen Video, findest du auf motorradjournal.com ,
nicht eingegangen.
Das war halt nur eine Frage von vielen, die ich wohl direkt richtig beantwortet hatte.
Er fragte, ob der Tacho jetzt richtig gehen würde.
Ich antwortete ihm, dass die Abweichung nicht mehr so krass wäre, er aber noch gut vor geht.
Hat ihm gereicht.
bei der 120/70 Eintragung war es dem Prüfer sehr wichtig, dass der Tacho noch vor geht.
Sagte was von 4%.
Bin nicht mehr ganz sicher.
Auf die Tachoabweichung bin ich in meinen Video, findest du auf motorradjournal.com ,
nicht eingegangen.
Das war halt nur eine Frage von vielen, die ich wohl direkt richtig beantwortet hatte.
Er fragte, ob der Tacho jetzt richtig gehen würde.
Ich antwortete ihm, dass die Abweichung nicht mehr so krass wäre, er aber noch gut vor geht.
Hat ihm gereicht.
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- Pat SP-1
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SVrider:
Re: Tachoabweichung
Der Tacho muss nicht vor gehen, er darf nur nicht zu wenig anzeigen. Deshalb muss er vor der Umbereifung min. 4% vor gegangen sein.
Re: Tachoabweichung
@Helmut und Pat
ich habe nen alternativen Prüfer gefunden. Ich soll die Freigabe mitbringen (natürlich für den richtigen Motorradtyp).
Er macht eine kleine Probefahrt und bestätigt dann die Verkehrssicherheit o.ä. (Gutachten)
.Da muss ich dann aber 20km fahren. Kosten überschaubar 50euro.
ich habe nen alternativen Prüfer gefunden. Ich soll die Freigabe mitbringen (natürlich für den richtigen Motorradtyp).
Er macht eine kleine Probefahrt und bestätigt dann die Verkehrssicherheit o.ä. (Gutachten)

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- Trobiker64
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SVrider:
Re: Tachoabweichung
Mich würde mal interessieren auf welcher Paragraphenbasis er das abnimmt, §19,2 StVZO, §21 StVZO......?
Einmalig 50€ sind noch vertretbar bei der Kante. Mich interessiert das event. wegen des 65er Vorderreifen-Querschnitts.

- Pat SP-1
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SVrider:
Re: Tachoabweichung
Trotzdem verstehe ich den Sinn der durchgeführten Prüfungen nicht so recht. Das mit der Tachoabweichung ist das einzige, was man individuell am Motorrad nachmessen muss. Die Freigängigkeit wird in der Freigabe bestätigt und kann auch vom Prüfer mit einem Blick überprüft werden. Verkehrssicher sind die Reifen, das ist durch die Typzulassung bestätigt.
- superhelmut
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SVrider:
Re: Tachoabweichung
Der Prüfer hat klare Worte gesprochen.Pat SP-1 hat geschrieben:Der Tacho muss nicht vor gehen, er darf nur nicht zu wenig anzeigen. Deshalb muss er vor der Umbereifung min. 4% vor gegangen sein.
Der Tacho muss einen gewissen Prozentsatz vorgehen. So wäre es vorgeschrieben.
Als Prüfingenieur wird der das wohl wissen.
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SVrider:
Re: Tachoabweichung
Ich vermute, dass Du ihn falsch verstanden hast und er nach der Abweichung vor der Änderung gefragt hat. Ansonsten würde er die Vorschriften nicht kennen. Hier kannst Du selbst nachlesen: https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... 1)&from=DE (unten im Anhang 3 steht die zulässig Toleranz, bei Motorräder darf der Tacho max. 10%+8km/h zu viel anzeigen. Zu wenig darf er bei keinem Fahrzeug anzeigen). Ein offizielles Dokument ist doch meist zuverlässiger als eine Erinnerung an ein Gespräch.superhelmut hat geschrieben: ↑16.12.2020 12:00Der Prüfer hat klare Worte gesprochen.Pat SP-1 hat geschrieben:Der Tacho muss nicht vor gehen, er darf nur nicht zu wenig anzeigen. Deshalb muss er vor der Umbereifung min. 4% vor gegangen sein.
Der Tacho muss einen gewissen Prozentsatz vorgehen. So wäre es vorgeschrieben.
Als Prüfingenieur wird der das wohl wissen.

- Trobiker64
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Re: Tachoabweichung
Naja, Zulassungsrecht ist nicht für jeden etwas. Meine Erfahrung sagt mir, dass da eher auf Anweisung und weniger nach Vorschrift verfahren wird. Aufklärung gibt die EU-Richtlinie 2000/7/EG.superhelmut hat geschrieben: ↑16.12.2020 12:00Der Tacho muss einen gewissen Prozentsatz vorgehen. So wäre es vorgeschrieben.
Als Prüfingenieur wird der das wohl wissen.
Zitat
2.3.7
Die angezeigte Geschwindigkeit darf nie unter der tatsächlichen Geschwindigkeit liegen. Bei den im Abschnitt 2.3.5 angegebenen
Prüfwerten sowie zwischen den Werten muss zwischen der von dem Geschwindigkeitsmesser angezeigten Geschwindigkeit V1
und der tatsächlichen Geschwindigkeit V2 folgende Beziehung bestehen:
0 ≤ (V1-V2) ≤ 0,1 x V2 + 4km/h
3.2
Es wird davon ausgegangen, daß die Produktion mit den Vorschriften diese Richtlinie übereinstimmt, wenn unter den Bedingungen der
Abschnitte 2.3.1 bis 2.3.6 zwischen der von dem Geschwindigkeitsmesser angezeigten Geschwindigkeit V1 und der tatsächlichen
Geschwindigkeit V2 folgende Beziehung besteht:
0 ≤ (V1-V2) ≤ 0,1 x V2 + 4km/h für Kleinkrafträder
und
0 ≤ (V1-V2) ≤ 0,1 x V2 + 8km/h für Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge
Oder anders ausgedrück, die Geschwindigkeitsabweichung V darf 0 bis +10%+8km/h für Serienfahrzeuge betragen.

PS: Die unter dem Richtlinienpunkt 2.3.7 genannten Werte beziehen sich auf das Prüfverfahren und nicht auf Serienfahrzeuge.