Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
War gestern bei der DEKRA und wir haben kurz geplaudert. Zumindest für mich ist folgende Regelung neu: Wenn die Reifendimension abweicht, jedoch unterhalb der eingetragenen liegt, so ist keine Abnahmefahrt notwendig und Prozedere wie gehabt mit Freigabe reicht aus. Also breiter als eingetragen gilt nicht und, explizit nachgefragt, Querschnitt größer auch nicht. Weiss zwar nicht, was dass bringen soll, da ja grade der größere Querschnitt oft positiv ist. Aber vllt interessiert es ja.
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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
Es wird dir kein Hersteller eine Freigabe für einen schmaleren Reifen geben.
Daher ist das in der Praxis irrelevant.
Aber mag theoretisch ausnahmen geben, aber...
Das dürften wirklich Einzelfälle sein.
Daher ist das in der Praxis irrelevant.

Aber mag theoretisch ausnahmen geben, aber...
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- Trobiker64
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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
Entscheidener für eine Abnahme sind weniger die Größen, egal ob schmaler oder breiter, sondern viel mehr die Sicherheitsparameter wie Last- und Speedindex. Denn dies ist in der Fahrzeugzulassung selbst im europ. Recht zwingend verankert. Wenn man darunter bleibt, z. B. mit kleinerem Lastindex, sollte man 1. gute Argumente dafür haben und 2. einen verständigen und willigen Sachverständigen haben. Natürlich kann auch ein schmalerer Reifen funktionieren, z. B. ein 120/60er mit Lastindex 55 auf 110/70 mit Lastindex 54, denn auch schwerere Fahrzeuge wie die erste 6er Banditgeneration nutzen diese Größe. Aber man muss auch jemanden finden, der dafür auch die Verantwortung übernimmt. Daher wird sich die Mehrheit der Kontrolleure da quer stellen.
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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
Hab zu diesem Thema in der MOTORRAD 15/2020 vom 3.7.2020 eine Aussage eines gewissen Gerhard Poggenpohl, Fachreferent im Bereich Technik-Kompetenz des TÜV Nord in Dortmund gefunden.jubelroemer hat geschrieben: ↑03.02.2021 10:17Zumindestens mein Blaukittel (TÜV Süd), bei dem ich mir den 120/70 als Reifenpaarung nur von einem Hersteller eintragen lassen will, fordert keine Eintragung für serienmäßige Größen und Reifen mit einer "Freigabe" oder wie immer das auch heute heißt.
So wie ich mitbekommen habe, hat der TÜV wenigstens in diesem Punkt gemerkt, dass die lobbysierte Regelung völlig weltfremd ist.
Frage (MOTORRAD): Welche Hürden haben Besitzer älterer Maschinen ........zu nehmen, deren Maschine Keine EU-Typgenehmigung, sondern eine alte ABE hat?
"............ Es gibt einen Spezialfall. Bei einem Motorrad mit einer deutschen ABE als Zulassungsgenehmigung gilt: Wenn der Motorradfahrer hier bei unveränderter Reifengröße nur ein moderneres Reifenfabrikat gegenüber der ursprünglichen Fabrikatsbindung fahren möchte, wird dies bei der HU anerkannt und die Plakette erteilt, sofern es eine aktuelle Reifenherstellerbescheinigung gibt."
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Scheisse ist, wenn der Furz was wiegt !
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W. Müller, Rennfahrer † 28.06.2020
"The lightness is the secret" M.T.
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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
@jubelroemer
Wenn das so allgemein (nicht nur TÜV-Nord) gehändelt würde, wäre es ja prima, aber im Verkehrsblatt steht es anders. Und dann gibt es ja noch den Sonderfall ABE-Zulassung mit EU-Rechtsgrundlage ab 11/2000.
Wenn das so allgemein (nicht nur TÜV-Nord) gehändelt würde, wäre es ja prima, aber im Verkehrsblatt steht es anders. Und dann gibt es ja noch den Sonderfall ABE-Zulassung mit EU-Rechtsgrundlage ab 11/2000.
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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr









https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artik ... aeder.html
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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
Wow. Wer hätte das gedacht.
Find es super, dass du da so hartnäckig dran bist. Respekt
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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr






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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
Sorry, könntest Du erklären, was das jetzt bedeutet bzw. hilft? Es wird ja wohl niemand Diagonal- anstatt Radialreifen verwenden wollen.?Trobiker64 hat geschrieben: ↑08.04.2021 22:44![]()
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Jetzt kann ich auch mal was positives vermelden zum Thema Verkehrsblatt 2019. Dort wurde die Einhaltung der Reifenbauart auch für EU-Zulassungen mit original Reifengrößen formuliert. Darauf hin hatte ich eine Eingabe/Beschwerde beim BMVI hinsichtlich eines Verstoßes gegen EU-Recht eingereicht. Die Antwort aus Berin kam auch relativ schnell mit dem Hinweis, dass es sich hier nur
um Fallbeispiele im Verkehrsblatt 2019 handelt und damit kein Verstoß gegen EU-Recht vorliegt.
Gut, ...vielleicht sollte man Formulierungen einfach mal etwas üben.
Nun..., einige Monate später...., sah man sich auf der eigenen Homepage doch genötigt, noch mal am Textende für Klarheit zu sorgen.
![]()
Manchmal zahlt sich Hartnäckigkeit doch aus.............
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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
Zunächst sind beim Motorrad Mischbereifungen von Radial- und Diagonalreifen zulässig und teilweise ab Werk (z.B. BMW F650) ausgeführt. Zudem gibt es Fahrzeuge, die als Serie Diagonalreifen verbaut haben. Da macht es durchaus Sinn auf Radialreifen umzusteigen. Ich hatte den konkreten Fall bei der GPZ 500S meiner Frau, aber auch die GS 500 wäre ein solcher Fall. Und da es genug Forenmitglieder mit mehreren Fahrzeuge hier gibt, sollte dies ein klärender Hinweis sein.

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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
GPZ 500 und GS 500 sind aber so alt, dass sie keine EU-Zulassung haben. Oder irre ich da?Trobiker64 hat geschrieben: ↑09.04.2021 9:18Zunächst sind beim Motorrad Mischbereifungen von Radial- und Diagonalreifen zulässig und teilweise ab Werk (z.B. BMW F650) ausgeführt. Zudem gibt es Fahrzeuge, die als Serie Diagonalreifen verbaut haben. Da macht es durchaus Sinn auf Radialreifen umzusteigen. Ich hatte den konkreten Fall bei der GPZ 500S meiner Frau, aber auch die GS 500 wäre ein solcher Fall. Und da es genug Forenmitglieder mit mehreren Fahrzeuge hier gibt, sollte dies ein klärender Hinweis sein.![]()
Noch eine unerfreuliche Ergänzung zu dem ganzen Thema: Michelin scheint nur noch in sehr wenigen Fällen "Freigaben/Herstellerbescheinigungen" für abweichende Reifengrößen zu machen. Das Problem taucht für mich jetzt bei der SP auf. Da ist der Hinterreifen bald abgefahren, der Power RS ist nicht mehr lieferbar und für Power 5 und GP gibt es keine Freigabe für den 55er Hinterreifen, die ich für die Eintragung mitnehmen könnte. Für die SV gibt es noch eine für den Road 5 in 70er Querschnitt aber wer weis, wie es da in Zukunft aussieht...
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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
Ja du irrst.
1. Die GS 500 (E) besitzt keine Reifentypenbindung und wird wie eine EU-Zulassung behandelt. Zudem wurde die GS 500 F neu homologiert und besitzt eine europ. Typengenehmigung.
2. Die GPZ 500S ab EZ 2001 unterliegt, trotz ABE-Nr., europ. Zulassungsrecht. Hier bin aber noch in der Klärungphase mit dem BMVI.
Dann lass die Größe doch eintragen mit Hilfe des Michelin-Papiers. Die SP-1 sollte ab 2001 eine europ. Zulassung sein, damit hättest du dann Ruhe.Pat SP-1 hat geschrieben: ↑09.04.2021 9:23Das Problem taucht für mich jetzt bei der SP auf. Da ist der Hinterreifen bald abgefahren, der Power RS ist nicht mehr lieferbar und für Power 5 und GP gibt es keine Freigabe für den 55er Hinterreifen, die ich für die Eintragung mitnehmen könnte. Für die SV gibt es noch eine für den Road 5 in 70er Querschnitt aber wer weis, wie es da in Zukunft aussieht...
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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
Dafür dachte ich ja, dass dann das Papier für den dann aktuellen Reifen hilfreich wäre. Noch ist ein Power RS+ hinten drauf, mit dem ich jetzt auch noch durch den TÜV käme (HU ist diesen Monat fällig, der Reifen hat noch 2,5mm und ist von KW 50 2018). Also müsste ich entweder jetzt gleich eintragen lassen oder hoffen, dass mir Michelin etwas für den Power 5 liefert?! Oder meinst Du, dass die Eintragung auch mit dem Zettel für einen Reifen, den ich nicht mehr habe, klappt? Das Format ist ja identisch...Trobiker64 hat geschrieben: ↑09.04.2021 10:42Dann lass die Größe doch eintragen mit Hilfe des Michelin-Papiers. Die SP-1 sollte ab 2001 eine europ. Zulassung sein, damit hättest du dann Ruhe.
Ah, OK.Trobiker64 hat geschrieben: ↑09.04.2021 10:42a du irrst.
1. Die GS 500 (E) besitzt keine Reifentypenbindung und wird wie eine EU-Zulassung behandelt. Zudem wurde die GS 500 F neu homologiert und besitzt eine europ. Typengenehmigung.
2. Die GPZ 500S ab EZ 2001 unterliegt, trotz ABE-Nr., europ. Zulassungsrecht. Hier bin aber noch in der Klärungphase mit dem BMVI.
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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
Nein. Versuche jetzt noch mit dem alten Reifen die Eintragung zu bekommen. Es könnte aber sein, dass der Tüvler neuwertigere Reifen fordert, um ein "worst case" besser nachvollziehen zu können. Aber einen Versuch ist es wert. Sollte er das nicht akzeptieren, versuche den gleichen Reifen nochmal zu montieren, da das Zettelchen von Michelin die Sache vereinfacht. Ist die Größe erstmal eingetragen, bist du nicht mehr an den Reifentyp gebunden, egal ob der Typ eingetragen ist oder nicht. Hast du ein echtes 2001er Modell mit e-Typengenehmigungsnummer ??? Sollte mit e13.....beginnenPat SP-1 hat geschrieben: ↑09.04.2021 10:53Dafür dachte ich ja, dass dann das Papier für den dann aktuellen Reifen hilfreich wäre. Noch ist ein Power RS+ hinten drauf, mit dem ich jetzt auch noch durch den TÜV käme (HU ist diesen Monat fällig, der Reifen hat noch 2,5mm und ist von KW 50 2018). Also müsste ich entweder jetzt gleich eintragen lassen oder hoffen, dass mir Michelin etwas für den Power 5 liefert?! Oder meinst Du, dass die Eintragung auch mit dem Zettel für einen Reifen, den ich nicht mehr habe, klappt? Das Format ist ja identisch...
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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
Werde ich wohl so machen. Ich habe gerade mit jemanden von GTÜ telefoniert. Für diese Eintragung gehe ich jetzt mal aus Prinzip nicht zum TÜV.Trobiker64 hat geschrieben: ↑09.04.2021 11:06Nein. Versuche jetzt noch mit dem alten Reifen die Eintragung zu bekommen. Es könnte aber sein, dass der Tüvler neuwertigere Reifen fordert, um ein "worst case" besser nachvollziehen zu können. Aber einen Versuch ist es wert.

Da liegt ja das Problem: Auslaufmodell und nicht mehr lieferbar (bzw. einen online-Händler habe ich gefunden, aber der will 200€ für den Hinterreifen.Trobiker64 hat geschrieben: ↑09.04.2021 11:06Sollte er das nicht akzeptieren, versuche den gleichen Reifen nochmal zu montieren, da das Zettelchen von Michelin die Sache vereinfacht.


Erstzulassung ist 2001, es ist allerdings ein 2000er Modell. Die Typgenehmigung ist von Dezember 1999 und lautet e4*92/61*0061*00. Das sollte also wohl eine EU-Zulassung sein?!Trobiker64 hat geschrieben: ↑09.04.2021 11:06Hast du ein echtes 2001er Modell mit e-Typengenehmigungsnummer ??? Sollte mit e13.....beginnen