Dafür gibt es auch bei der Polizei Spezialisten. Die Meisten kennen sich damit nicht aus, dazu bedarf es umfangreicher Kenntnisse im nationalen und europäischen Zulassungsrecht.
Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
Hab gestern mit so einem Spezialisten gesprochen. Der hat mir gesagt, dass man die ganzen STVO Richtlinien noch im Griff hatte, mit den ganzen EU Verordnungen wird es auch für die Gesetzeshüter unmöglich noch durchzublicken. Deshalb beschränkt man sich auch auf die vermeindlich leicht prüfbaren Sachverhalte.Trobiker64 hat geschrieben: ↑10.04.2021 18:33Dafür gibt es auch bei der Polizei Spezialisten. Die Meisten kennen sich damit nicht aus, dazu bedarf es umfangreicher Kenntnisse im nationalen und europäischen Zulassungsrecht.
Jetzt aber zum Hammer des Tages:
Ich habe letzten Freitag eine E-Mail an das BMVI geschickt, um die Frage zu klären, ob meine Knubbel EZ '01 nun nach EU-Recht oder nach nationalem Recht zu beurteilen ist.Trobiker64 hat geschrieben: ↑13.10.2020 14:06Man hat wohl beim BMVI keine Lust mehr zu antworten. Ich warte jetzt auch schon fünf Monate. Man scheint wohl nicht in der Lage zu sein, zu beantworten, ob eine Zulassung ab 10/2000 mit ABE (also alter KBA-Nr.) europäischen Rechtsvorschriften unterliegt oder eben nicht.Irgendwie auch verständlich, wenn die Antwort falsch ausfällt, könnte sich auch die europ. Kommision damit beschäftigen, denn streng genommen, müssten ab 06/1999 bzw. 10/2000 alle deutschen Zulassungen eurpäischen Recht unterliegen. Was dann auch für die neuen TÜV-HU-Vorgaben bitter wäre.
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Sehr geehrte D. + H.,
bzgl. Reifenfreigaben bei Motorrädern habe ich eine Frage zu oben genanntem Betreff, da mein Motorrad in einer "Grauzone" unterwegs ist.
Ich habe eine SUZUKI SV650S die in der Zulassungsbescheinigung Teil1 folgende Eintragungen hat:
Unter 14: 97/24: über 175 ccm; 4-T ---> (was für eine EU-Typengenehmigung spricht !?)
Unter K: K329 ---> (was für eine nationale Typengenehmigung spricht !?)
Welche Regelung gilt nun für mich?
Hier die (zurückhaltend formuliert) "ausweichende Antwort" mit reichlich BlaBla.
Da muss ich doch gleich noch einmal nachhaken.
Sehr geehrter Herr Xxxxx,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Es wird um Verständnis gebeten, dass eine Bewertung oder Begutachtung einzelner technischer Sachverhalte dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) - unter anderem aus Gründen der Neutralität und ggf. unvollständiger Informationen - nicht möglich ist. Es wird daher gebeten, sich für weitere Informationen zu Ihrem individuellen Fall an eine Technische Prüfstelle oder einen Technischen Dienst bzw. die nach jeweiligem Landesrecht zuständige Behörde zu wenden. Gemäß § 14 Absatz 3 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien dürfen Rechtsauskünfte, die eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordern, grundsätzlich nicht erteilt werden.
Die Begutachtung von geänderten Rad-Reifen-Kombinationen an Krafträdern wurde in Deutschland in den vergangenen Jahren nicht vollumfänglich einheitlich gehandhabt. Aus diesem Grund haben Bund und Länder im Jahr 2019 gemeinsam über die Beurteilung von abweichenden Reifenkombinationen an Krafträdern beraten und sich diesbezüglich auf eine künftige gemeinsame Vorgehensweise verständigt, welche am 15.08.2019 im Verkehrsblatt (VkBl. 2019, S. 530) veröffentlich wurde. Mit der Verlautbarung wird klargestellt, in welchen Fällen eine Änderung der Bereifung möglich ist, ohne dass die Betriebserlaubnis des Kraftrads erlischt, und in welchen Fällen ein entsprechender Nachweis gemäß § 19 Absatz 3 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) erforderlich ist.
Den Inhalt dieses zwischen Bund und Ländern abgestimmten Beurteilungsverfahrens finden Sie auch auf der Internetseite des BMVI:
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artik ... aeder.html
Hintergrund der Unterscheidung zwischen EU-typgenehmigten Fahrzeugen und Fahrzeugen mit einer z.B. nationalen Einzelgenehmigung ist, dass die der Genehmigung der Krafträder zugrundeliegenden Prüfungen jeweils unterschiedlich sind.
Krafträder mit EU Typgenehmigung:
Im Rahmen der EU-Typgenehmigung von Krafträdern wird die Montage der Bereifung gemäß Anhang XV der delegierten Verordnung (EU) Nr. 3/2014 der Kommission vom 24. Oktober 2013 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Anforderungen an die funktionale Sicherheit von Fahrzeugen für die Genehmigung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen bzw. Kapitel 1 Anhang III der vorangegangenen Richtlinie 97/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 1997 über bestimmte Bauteile und Merkmale von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen geprüft.
Dabei wird überprüft, ob der Bereich, in dem sich die Rad-/Reifenkombination dreht, groß genug ist, dass bei Verwendung der größten zulässigen Reifen- und Felgenbreiten die Bewegung der Rad-/Reifenkombination im Rahmen der Höchst- und Mindestangaben des Fahrzeug- bzw. Reifenherstellers - auch unter dem Gesichtspunkt der geschwindigkeitsbedingten Ausdehnung - nicht behindert wird. Die Prüfungen werden dabei nicht mit dem eigentlichen Reifen durchgeführt, sondern mit einer Hüllkurve, die die größtmöglichen Reifenabmessungen der jeweiligen Reifengröße repräsentiert; d.h. inkl. aller gemäß Typgenehmigung nach UN R-75 (Reifentypgenehmigung) zulässiger Toleranzen. Da Diagonalreifen und Gürtelreifen mit Diagonalkarkasse grundsätzlich eine größere dynamische Ausdehnung haben als Radialreifen ist in dieser Hüllkurve auch deren größter dynamischer Ausdehnungsfaktur zu berücksichtigen.
Daher ist bei unveränderten EU-typgenehmigten Krafträdern sichergestellt, dass alle nach der UN Regelung Nr. 75 typgenehmigten Reifen in der für das Kraftrad freigegebenen Größe mit den freigegebenen Parametern verwendet werden können.
Wird die im Rahmen der EU-Typgenehmigung geprüfte und freigegebene Bereifung nachträglich geändert, beispielsweise durch die Montage eines breiteren Reifens, ist nicht mehr sichergestellt, dass die Reifenfreiraum noch ausreichend ist. Daher wird bei der Überprüfung einer geänderten Bereifung an Krafträdern insbesondere überprüft, ob der Bereich, in dem sich die Rad-/Reifenkombination dreht, groß genug ist, dass die Bewegung der Rad-/Reifenkombination nicht behindert wird.
Krafträder mit nationaler Genehmigung:
Im Falle einer nationalen Genehmigung, beispielsweise einer nationalen Einzelgenehmigung nach § 21 StVZO wird der Reifenfreiraum des zur Prüfung vorgestellten Fahrzeugs i.d.R. ausschließlich mit der vorgestellten Bereifung geprüft und diese Bereifung in der Genehmigung vermerkt. Wird diese freigegebene Bereifung nachträglich geändert, beispielsweise durch die Montage eines anderen Reifenfabrikats, ist nicht mehr sichergestellt, dass die Reifenfreiraum noch ausreichend ist. Daher bei einer Abweichung von der freigegebenen Bereifung stets ein Nachweis nach § 19 Absatz 3 StVZO bzw. eine Begutachtung erforderlich. Eine durch einen Reifenhersteller selbst ausgestellte Bescheinigung ist kein Nachweis im Sinne des § 19 Abs. 3 StVZO.
Zu bedenken ist, dass es auch bei anderen Fahrzeugklassen, beispielsweise bei Pkw, bereits seit mehreren Jahrzehnten gängige und bewährte Praxis ist, dass bei Verwendung einer von der Genehmigung abweichenden Reifengröße ein entsprechender Nachweis gemäß § 19 Absatz 3 StVZO erbracht werden muss.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Ihr Bürgerservice
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Referat Bürgerservice, Besucherdienst
Invalidenstraße 44
10115 Berlin
Tel.: 030 – 2008 – 3060
Fax: 030 – 2008 – 1920
E-Mail: buergerinfo@bmvi.bund.de
Internet: www.bmvi.de
Edit:
Antwort von mir an das BMVI ist raus, mit nochmaligem Verweis auf meine "simple" Frage.
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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
jubelroemer hat geschrieben: ↑16.04.2021 10:28Edit:
Antwort von mir an das BMVI ist raus, mit nochmaligem Verweis auf meine "simple" Frage.



Nein, das ist weiterhin eine ABE mit nationaler Zulassung, aber auf Basis europäischer Rechtsvorschriften, konkret 97/24...........und dann gelten auch europ. Rechtsvorschriften. Ich weiß auch nicht, warum die das in Berlin nicht begreifen (wollen).jubelroemer hat geschrieben: ↑16.04.2021 10:28Sehr geehrte D. + H.,
bzgl. Reifenfreigaben bei Motorrädern habe ich eine Frage zu oben genanntem Betreff, da mein Motorrad in einer "Grauzone" unterwegs ist.
Ich habe eine SUZUKI SV650S die in der Zulassungsbescheinigung Teil1 folgende Eintragungen hat:
Unter 14: 97/24: über 175 ccm; 4-T ---> (was für eine EU-Typengenehmigung spricht !?)
Zuletzt geändert von Trobiker64 am 16.04.2021 13:22, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
So ist das heute, viel reden aber bloß nichts sagen!
Es könnte einen ja später darauf festnageln.
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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
So sollten die mir das aber dann ja auch sagen könnenTrobiker64 hat geschrieben: ↑16.04.2021 13:14Nein, das ist weiterhin eine ABE mit nationaler Zulassung, aber auf Basis europäischer Rechtsvorschriften, konkret 97/24...........und dann gelten auch europ. Rechtsvorschriften. Ich weiß auch nicht, warum die das in Berlin nicht begreifen (wollen).

....und für was bekommen die dann das viele Geld

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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
Es ist in Behörden auch nicht anders als in der Industrie: die Performance der Mannschaft gleicht sich auf Dauer der Performance des Chefs an. 

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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
Es unterscheidet sich insofern, dass ein Ministerium nicht Pleite gehen kann. Als Wirtschaftsunternehmen wäre der Laden von den weiss-blauen "Spezialisten" schon längst zugrunde gerichtet worden. Da hätte es den A. be-Scheuert gar nicht mehr gebraucht.
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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
Das gilt aber nur bis zu einer gewissen Größe. Wenn das Unternehmen eine gewisse kritische Größe erreicht, kann es Geld verzocken (z.B. Deutsche Bank), betrügen (z.B. VW) oder einfach anders misswirtschaften und es wird mit großen Mengen Steuergeld gerettet, auf dass das Geld für die Allgemeinheit weg ist aber wieder Boni und Dividenden gezahlt werden. 

Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
Richtig, wenn du groß genug bist...
Da kannste auch erst Milliarden an Hilfsgeldern vom Staat kassieren, und danach deinen Managern Millionen Boni zahlen.
Und warum?
Weil wir uns das gefallen lassen!
Zum Bescheissen gehören immer mindestens zwei, der der es macht, und der oder die, die es sich gefallen lassen.
Wenn nach bekanntwerden jeder Schweinerei 100.000 Leute vor der Zentrale der Firma, oder der verantwortlichen Regierung stehen würden, würden die sich das in Zukunft auch überlegen.
Aber der kleine Malocher reibt sie ja lieber Gegeneinander auf.
Weil ihm das Mopped vom Nachbarn zu laut, seine Hecke zu hoch, oder sein Essen nicht vegan genug ist...

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Und warum?
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Wenn nach bekanntwerden jeder Schweinerei 100.000 Leute vor der Zentrale der Firma, oder der verantwortlichen Regierung stehen würden, würden die sich das in Zukunft auch überlegen.
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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
Wer hier was und wo verdient ist doch völlig wurscht. Entscheidend ist doch, dass hier Recht gebrochen wird mit Duldung von Behörden und das gehört bekämpft. Bin mal gespannt, ob @jubelroemer eine Antwort bekommt. Vielleicht sollte man wirklich in Erwägung ziehen, mal die Anfrage an die EU-Kommision zu schicken. https://ec.europa.eu/info/about-europea ... u-level_de
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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
Also ich wäre dabei, allerdings wäre ich dir dankbar wenn du die Formulierung der Beschwerde ausbaldowern würdest. Nicht dass es schon daran scheitert.Trobiker64 hat geschrieben: ↑16.04.2021 18:36Vielleicht sollte man wirklich in Erwägung ziehen, mal die Anfrage an die EU-Kommision zu schicken.
Könnte allerdings sein das ich das Ergebnis der EU nicht mehr erlebe (wie würde mein Sohnemann sagen "Spässle gmacht").
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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
@jubelroemer
Lass uns erstmal abwarten was sich noch tut. Diese Maßnahme sehe ich als "letzte Patrone" an. Zumal sich die EU-Behörde erstmal mit der nationalen Behörde in regen Gedankenaustausch begeben wird. Was das zeitlich bedeutet, kannst du dir sicher denken. Bei PKW's hat dies mehrere Jahre bis zu einem Vertragsverletzungverfahren gedauert.
Das Verkehrsblatt 2019 bzw. deren Handhabung wird sich sicherlich noch öfters ändern. Eins ist jedoch völlig klar, dass ab EZ 11/2000 eine flexible Verwendung von Reifentypen legal ist und bis 09/2000 keine erloschende BE rechtfertigt, da hier immerhin baulich passende bauartgenehmigte Reifen verwendet werden. Notfalls muss man sich halt zur Wehr setzen und Rechtsmittel einsetzen. 

Lass uns erstmal abwarten was sich noch tut. Diese Maßnahme sehe ich als "letzte Patrone" an. Zumal sich die EU-Behörde erstmal mit der nationalen Behörde in regen Gedankenaustausch begeben wird. Was das zeitlich bedeutet, kannst du dir sicher denken. Bei PKW's hat dies mehrere Jahre bis zu einem Vertragsverletzungverfahren gedauert.


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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
Gestern zu meiner Nachfrage eine "sehr erhellende" Antwort bekommenTrobiker64 hat geschrieben: ↑16.04.2021 13:14Entweder sind sie zu dämlich die Frage zu beantworten, oder haben keine "Eier" den Sachverhalt auch durchzudrücken.

Nach Rücksprache mit der Fachabteilung können wir Ihnen Folgendes mitteilen:
Wie bereits dargelegt, ist dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) eine Bewertung oder Begutachtung einzelner technischer Sachverhalte nicht möglich ( s. § 14 Absatz 3 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien). So dürfen Rechtsauskünfte, die eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordern, grundsätzlich nicht erteilt werden. Es wird daher erneut auf die Möglichkeit verwiesen, sich mit Ihrer Frage, die die Art der Genehmigung Ihres Fahrzeugs (nationale- oder EU-Typgenehmigung) betrifft, an eine Technische Prüfstelle oder einen technischen Dienst zu wenden.
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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
Das ist doch eigentlich ein gefundenes Fressen für die Presse, wenn eine Behörde sich nicht in der Lage sieht oder nicht sehen will, eine Aussage über eine Rechtsgrundlage und deren Wirkung zu geben. Zudem geht es hier nicht um einen "Einzelfall" sondern um reichlich ABE-Zulassungen ab 10/2000. Hmmm, vielleicht sollte man wirklich eine neue Anfrage stellen und die Fragestellung massiv verschärfen mit Ankündigung einer Beschwerde bei der europ. Kommision. Denn die EU-Richtlinien hätten ja eigentlich schon Juni 1999 umgesetzt sein müssen. Ich überlege mir mal da etwas, hier hilft einfach nur mehr Druck. 
