#212
Beitrag
von Pat SP-1 » 07.05.2021 10:56
So, bei der SP-1 habe ich jetzt den 190/55er Hinterreifen eintragen gelassen. Da ich diese Eintragung aus Trotz nicht beim TÜV machen lassen wollte, hatte ich erst mit jemandem von der GTÜ Kontakt aufgenommen. Der wollte aber die Eintragung nur mit einer Einschränkung auf Reifen, für die eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegt, machen. Ich weis nicht, ob diese Einschränkung tatsächlich wirksam wäre, aber sie könnte auf jeden Fall nervige Diskussionen hervorrufen.
Danach habe ich mich an die Dekra gewendet, die machen aber solche Eintragungen (hier in der Gegend) nicht.
Also doch den TÜV SÜD kontaktiert. Dabei die zwei nächstegelegenen TÜV-Stationen angerufen und um Rückruf gebeten (es war jeweils kein dazu befugter Ingenieur da als ich angerufen habe). Der erste, der mich zurückgerufen hat, meinte, ich müsse eine Tachoprüfung machen lassen (und hat mir eine Firma genannt, die so etwas macht) und dann mit dem Prüfprotokoll zu ihm kommen. Und wenn ich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers hätte, wäre das auch gut. Auf meine Frage nach Einschränkungen meinte er, dass er halt im Prüfprotokoll vermerken würde, mit welchem Reifenmodell er geprüft hätte, das aber im Prinzip keine Auswirkungen hätte. Zur SV meinte er, dass er da das Reifenmodell mit eintragen würde.
Nachdem ich die Tachoprüfung machen gelassen habe (Tacho geht jetzt nur noch minimal vor), hatte mich der von der anderen TÜV-Station zurückgerufen, woraufhin ich dann mit ihm den Termin für gestern abgemacht habe. Ich habe ihm dann das Prüfprotokoll von der Tachoprüfung und die Herstellerbescheinigung von Michelin mitgebracht. Dann hat er sich das Moped angesehen. Interessiert hat ihn neben der Freigängigkeit i.W., ob die Felgen bleiben sollen (sollen sie) und ob es sonst Umbauten gibt, die theoretisch Einfluss haben könnten (gibt es nicht). Darafuhin hat er dann die Eintragung vorgenommen und meinte, er mache das "ohne den Michelin". Jetzt steht also einfach das Format drin und als Anmerkungen hat er noch eingefügt, dass er mit einem Power RS geprüft habe und eine Tachoprüfung vorlag.
Danach habe ich ihn zum 120/70er Vorderreifen bei der SV befragt. Da meinte er, wenn ich ihm eine Freigabe mitbringe, damit er sieht, dass das fahrdynamisch unkritisch ist, wird er mir den auch eintragen. Tachoprüfung meinte er erst, sei nicht nötig aber dann habe ich darauf hingewiesen, dass die den Tacho vorne abgreift (nicht, dass ihm das dann auffällt und ich noch mal hin muss). Deshalb halt logischerweise auch Tachoprüfung machen.
Zu meiner Frage, ob die Eintragung dann mit oder ohne Reifenbindung sei, meinte er, er könne mir das jetzt natürlich nicht versprechen, ohne das Motorrad gesehen zu haben, aber er würde eigentlich nur dann Reifenbindungen eintragen, wenn es mit der Freigängigkeit sehr knapp sei und man deshalb befürchten müsse, dass es mit einem anderen Reifen, der an der Grenze der Norm liegt, nicht passen würde. Da bei der SV eigentlich genügend Platz ist, gehen wir daher davon aus, dass er mir die Eintragung ohne Reifenbindung machen kann.
Die Kosten dafür waren 59,50€ für die Tachoprüfung, 42€ für den TÜV und dann werden noch mal so etwa 15€ bei der Zulassungsstelle dazu kommen.