Was für eine Erstzulassung (Monat/Jahr) und welche Abgasnorm steht unter Punkt 14 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 ? Hat das Moped wirklich eine ABE-Nr. oder doch eine europ. Typengenehmigungsnummer (e?*92/61/ewg*????) ?
Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
- Trobiker64
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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
Die Erstzulassung war im März 1995. Es wird also wohl keine EU-Typzulassung sein. Unter 14 steht komischerweise gar nichts, unter 17 steht "E". Beim alten Brief war ein Anhang, in dem steht, dass das Moped im Februar 1995 aus Italien eingeführt wurde. Vielleicht stammt die Typzulassung aus Italien 
P.S.: vielleicht kannst Du noch eine zulassungstechnische Frage beantworten: bei dem Teil geht immer die Leerlauflampe an, wenn man die Kupplung ganz zieht. Ist das für die HU ein Problem?
Vielen Dank!

P.S.: vielleicht kannst Du noch eine zulassungstechnische Frage beantworten: bei dem Teil geht immer die Leerlauflampe an, wenn man die Kupplung ganz zieht. Ist das für die HU ein Problem?
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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
Das frage ich mich auch. Passiert aber jedes Mal. Sobald ich den Hebel etwas kommen lasse, geht die Lampe wieder aus (natürlich nur, wenn nicht der Leerlauf eingelegt ist). Habe ich schon probiert, den Hebel anders einzustellen, ob es damit weg geht, ging aber leider nicht.
Vielleicht gibt der Kupplungsschalter da ein Signal, dass man wegen gezogener Kupplung den Motor starten kann (starten geht ja dann, wenn entweder der Leerlauf eingelegt oder die Kupplung gezogen und der Seitenständer eingeklappt sind) und das führt dazu, dass die Lampe angeht (Zündunterbrechung mit der Lampe gekoppelt?
) .
Vielleicht gibt der Kupplungsschalter da ein Signal, dass man wegen gezogener Kupplung den Motor starten kann (starten geht ja dann, wenn entweder der Leerlauf eingelegt oder die Kupplung gezogen und der Seitenständer eingeklappt sind) und das führt dazu, dass die Lampe angeht (Zündunterbrechung mit der Lampe gekoppelt?

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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
Damit ist die Sachlage klar. , da es weder eine europ. Typengenehmigung, noch eine ABE mit europ. Rechtsbezug, ist. Die Eintragungen müssen beachtet werden, wobei du noch Glück im Unglück hast. Bei Bridgestone sind die Reifentypen zu beachten. Andere Reifenhersteller darfst du verwenden ohne Typenbindung, aber keine Fabrikate mischen. Wäre nur Bridgestone erlaubt, hätte man sich die zweite Eintragung sparen können. Sachlich betrachtet ist das aber absoluter Blödsinn.
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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
Bedeutet das, dass ich keine aktuellen Bridgestones aber mehr oder weniger beliebige andere Reifen benutzen kann (solange sie vorne und hinten vom selben Hersteller sind) benutzen darf? Das wäre ja endgültig völlig bescheuert...
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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
Jo, so interpretiere ich den Eintrag, Reifentypeneinschränkungen nur für Bridgestone.
Aber da sieht man mal, wie wichtig es war, dass dieser speziell deutsche Unsinn vor 20Jahren für die Zulassung für unwirksam erklärt wurde. Es gibt zwar noch eine Honda-Freigabe für einige andere Reifenpaarungen, aber auch diese Reifentypen sind nur noch im Museum zu sehen.

- Pat SP-1
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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
WAs für ein Schwachsinn. Na ja, da die HU eh diese Woche abläuft, werde ich dann mit den montierten Reifen, die ja noch vor 2020 hergestellt wurden und der Reifenfreigabe von Bridgestone zur HU fahren und dann halt erst entscheiden, ob ich etwas neues aufziehe oder nicht. Der T31, der von den Reifen, die es als 170er hinten gibt, preislich noch ganz brauchbar wäre, fällt damit wohl aus der Wahl. 
Dann vielleicht doch der Power 2ct. Kostet wenig und es gibt ihn als 170er. Allerdings weis ich nicht, ob der mit seiner weichen Karkasse gut zu einem so schweren Moped (240kg) mit weichem Fahrwerk passt.

Dann vielleicht doch der Power 2ct. Kostet wenig und es gibt ihn als 170er. Allerdings weis ich nicht, ob der mit seiner weichen Karkasse gut zu einem so schweren Moped (240kg) mit weichem Fahrwerk passt.
Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
Mal für mich (SV Bj.1999), ohne jetzt alles hier zu lesen:
Ich darf weiterhin alle Reifen fahren wenn sie
a) die gleichen Abmessungen haben wie in den Papieren stehen?
b) vorne und hinten vom gleichen Hersteller sind?
Hab ich das richtig verstanden?
Ich darf weiterhin alle Reifen fahren wenn sie
a) die gleichen Abmessungen haben wie in den Papieren stehen?
b) vorne und hinten vom gleichen Hersteller sind?
Hab ich das richtig verstanden?
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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
Nein, die Knubbel Bj.99 hat eine ABE und Reifentypenbindungen, die einzuhalten sind (laut Verkehrsblatt 2019, Fall 2). Es sei denn, es gibt einen Eintrag in der ZB Teil 1, Punkt 14 (alter Fahrzeugschein Punkt 1), der auf eine europäische Rechtsgrundlage (Abgasverhalten) "97/24 über 175ccm"...bezieht. Wäre dies bei dir der Fall, gäbe es noch Hoffnung, ansonsten must du ab 2025 jeden neuen Reifentyp zur Verwendung eintragen lassen. Oder.....du kaufst ne Kante, da gibbet diesen Blödsinn nicht. 

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- Verkehrsblatt Reifen 2019.pdf
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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
Ich habe für eine Kante K4N mit erweiterter Hauptuntersuchung (3 Monatsfrist) und Aufheben der Reifenbindung und anderen Eintragungen (ABE-Zeugs) knapp unter 130.- EUR bezahlt. Beim Amt waren es nochmal etwa 13.-EUR für die Änderungen im Schein.
Und das alles innerhalb von 2 Std.
Und das alles innerhalb von 2 Std.

Linke Hand zum Gruß.
Koichi Shimada † 11.02.2016
Koichi Shimada † 11.02.2016
Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
Ich versteh nur Bahnhof bei den Gesetzestexten...
Bei mir steht ne Reifengröße drin die ich eh hab und unten "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten" ab Werk war Metzeler Z4 jetzt hab ich Metzeler Z8. Also legal? Wo kann ich besagte Betriebserlaubnis einsehen?
Bei mir steht ne Reifengröße drin die ich eh hab und unten "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten" ab Werk war Metzeler Z4 jetzt hab ich Metzeler Z8. Also legal? Wo kann ich besagte Betriebserlaubnis einsehen?
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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
@Dieter
Im alten Fahrzeugbrief kannst du einsehen, ob eine Reifentypenbindung besteht. Ich hatte ja nun selbst auch eine 2002er Knubbel von 2010 bis 2013 incl. des alten Briefes und dort stand die Reifenbindung drin. Leider wird dies durch die neuen Papiere nicht mehr dargestellt. Eine Reifentypenbindung ist für EZ ab 11/2000 eigentlich rechtswidrig, aber das ist ein anderes Thema. Der Metzeler Z4 gehörte zu den genehmigten Reifen ab Werk, der Z8 nur über die alten UBB's von Metzeler. Leider sind diese UBB's ab spätestens 2025 nicht mehr gültig und die Reifen müssen selbst in der Originalgröße eingetragen werden.
Im alten Fahrzeugbrief kannst du einsehen, ob eine Reifentypenbindung besteht. Ich hatte ja nun selbst auch eine 2002er Knubbel von 2010 bis 2013 incl. des alten Briefes und dort stand die Reifenbindung drin. Leider wird dies durch die neuen Papiere nicht mehr dargestellt. Eine Reifentypenbindung ist für EZ ab 11/2000 eigentlich rechtswidrig, aber das ist ein anderes Thema. Der Metzeler Z4 gehörte zu den genehmigten Reifen ab Werk, der Z8 nur über die alten UBB's von Metzeler. Leider sind diese UBB's ab spätestens 2025 nicht mehr gültig und die Reifen müssen selbst in der Originalgröße eingetragen werden.

Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
Sind ja nochn paar Jahre. Ich verstehe den Text aber so daß es nur um andere Größen geht...
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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
Nein, es geht allgemein um Veränderungen an der Rad-/Reifenkombination. Bei den europ.Typengenehmigungen wurde extra nochmal zwischen Originalgrößen und veränderten Größen differenziert, da das EU-Recht Reifentypenbindungen nicht zulässt (egal ob eine Eintragung in den Papieren steht oder nicht) und somit Originalreifengrößen frei wählbar sind, solange Speed- und Lastindex eingehalten wird. Bei national zugelassenen ABE-Fahrzeugen spielt das keine Rolle, da eine vorhandene Reifentypenbindung rechtlich Bestand hat (zumindest vor 11/2000), egal ob gleiche oder geänderte Reifengrößen. Daher ist der Fall 2 auch so kurz gefasst.