Für deine 1000er Kante ist eine Typenbindung nicht mehr zulässig bzw. nicht bindend, auch dann, wenn es eingetragen ist. Wenn dort deine andere Größe eingetragen wurde, dann kannste auch andere 190er fahren als den Z8. Ich gehe mal davon aus, das du den Z8 als 190er vorgeführt hast. Dem entsprechend hat der Sachverständige den Reifentyp zwecks Eigenhaftung mit eingetragen, er kann ja nur das eintragen was man ihm vorführt, an den Reifentyp halten musst du dich aber nicht! Für die Originalgröße gilt das erst recht! Werde mir wahrscheinlich demnächst auch den 70er Vorderreifen eintragen lassen, egal ob ein Typ eingetragen wird oder nicht, ich kenne ja die Hintergründe.Black Jack hat geschrieben: ↑11.05.2022 14:45Das heißt der Z8, sowie alle für die die es eine Freigabe in der original Größe gibt.
Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
Ja.Trobiker64 hat geschrieben: ↑11.05.2022 14:34So wie ich @Keiler verstanden habe, scheint wohl der Eintrag jetzt drin zu stehen.![]()
Ob das rechtlich bindend ist?
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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
Sodele, es gibt mal wieder Neuigkeiten bei diesem nervenden Thema. Das Verkehrsblatt 2019, Seite 530 ist Geschichte und wurde abgelöst vom Verkehrsblatt 01/2020 (ob der öffentliche Druck zu hoch war?)
. Leider ist mir das erst relativ spät aufgefallen.
Es wurden neue Regelungen in den entsprechenden Arbeitskreisen für die technische Überwachung (HU) festgelegt.
Hier wären nun folgende Vorteile für ABE-Zulassungen mit Originalreifengrößen rein interpretierbar, da hier keine strikte Trennung in den Tabellen zwischen EU- und ABE-Zulassung besteht:
1. Zukünftig reichen wieder Unbedenklichkeitsbescheinigungen/Serviceinformationen der Reifenhersteller aus.
2. Erstzulassungen ab 11/2000 und/oder ein eingetragender Richtlinienbezug zur 97/24/EG (Abgasnorm Kap. 5) in den Papieren (Zulassungsbescheinigung Teil 1 Pkt. 14, Fahrzeugbrief/- schein Punkt 1) wird wie eine EU-Zulassung im Reifenbereich behandelt, also ohne Typen-/Fabrikatsbindung.
Ich lege euch mal die veröffentlichte Neuregelung als Anlage bei.


Hier wären nun folgende Vorteile für ABE-Zulassungen mit Originalreifengrößen rein interpretierbar, da hier keine strikte Trennung in den Tabellen zwischen EU- und ABE-Zulassung besteht:
1. Zukünftig reichen wieder Unbedenklichkeitsbescheinigungen/Serviceinformationen der Reifenhersteller aus.
2. Erstzulassungen ab 11/2000 und/oder ein eingetragender Richtlinienbezug zur 97/24/EG (Abgasnorm Kap. 5) in den Papieren (Zulassungsbescheinigung Teil 1 Pkt. 14, Fahrzeugbrief/- schein Punkt 1) wird wie eine EU-Zulassung im Reifenbereich behandelt, also ohne Typen-/Fabrikatsbindung.

Ich lege euch mal die veröffentlichte Neuregelung als Anlage bei.
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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
Wenn wir dich nicht hätten
. Immer gut wenn sich jemand mit der Materie auskennt.

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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
Na gut, das ist ja jetzt irgendwie recht vernünftig. Dass Reifengrößen, die nicht innerhalb der BE sind, eintragungspflichtig sind, ist ja nachvollziehbar, auch wenn es natürlich praktisch war, sie einfach mit einem Zettel des Reifenherstellers benutzen zu dürfen. Dass neuere, bessere Reifen, deren Parameter der BE entsprechen, eingetragen werden sollten hingegen war schwachsinnig.
Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
Laut den Papieren meiner 1986er Yamaha XJ 900 N sind für dieses Motorrad Reifen vom Typ "Bridgestone Mag Mopus" vorgeschrieben. Diese Reifen gibt es aber schon seit ungefähr 30 Jahren nicht mehr und ich fahre inzwischen natürlich völlig andere Reifen, meistens auch eine andere Marke (Michelin). Das war bei den Hauptuntersuchungen auch nie ein Thema. Aber gibt es eigentlich eine offizielle Regelung, wie zu verfahren ist, wenn es einen Reifentyp nicht mehr gibt, oder werden andere Reifen einfach nur "geduldet"?
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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
In der Vergangenheit hat es gereicht, wenn du eine UBB vom Fahrzeug- oder Reifenhersteller vorzeigen konntest für die originale Reifengröße, aber auch für andere Größen. Aktuell hat man sich nun wieder besonnen, zumindest für die originale Reifengrößen wieder UBB's/ Servicebescheinigungen zu akzeptieren.
Nein, ist es nicht, denn der §19 Abs. 3+4 StVZO ist da eindeutig. Bauartgenehmigte Teile brauchen nicht eingetragen werden, wenn sie den Einbauvorschriften genügen. Selbst die letzten Verkehrsministerien (BMVBS und BMVI) hatten dies so festgestellt. Es kommt ja auch niemand auf die Idee, genehmigte Beleuchtungseinrichtungen oder andere bauartgenehmigte Teile eintragen zu lassen. Nochmals zur Erinnerug, beim §19 StVZO handelt es sich um ein Gesetz und beim Verkehrsblatt eher um so eine Art "Handlungsanweisung", die zudem konträr zum Gesetz formuliert ist.

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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
Seltsam ist für mich, dass in der neuen Verordnung jetzt ausdrücklich drinsteht, wovor sich das Ministerium zuvor immer gedrückt hat (wie werden ABE Motorräder mit Emissionseintrag behandelt). War bei meiner Nachfrage damals auch so.Trobiker64 hat geschrieben: ↑29.08.2022 23:37Das gleiche gilt auch für ABE-Fahrzeuge mit europ. Rechtsbezug, die dann wie EU-Zulassungen behandelt werden können.
Wie verhält es sich aktuell eigentlich mit der Reifenbauart? Ist die jetzt von Belang oder nicht?
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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
Jepp, kenn ich leider auch. Inzwischen scheint man wohl erkannt zu haben, dass sie sich es wohl etwas zu einfach gemacht haben und gegen EU-Recht verstoßen haben. Man hatte mich, nach meiner Anfrage zur Eintragung der europ. Emissionsklassengrundlage, sogar explizit darauf hingewiesen, dass es auch Fälle von ABE-Zulassungen gibt, bei denen die Reifentypenbindungen nicht beachtet werden muss. Die entscheidene Frage wird nun sein, ob dies auch die Prüfdienste verstehen und demnach handeln.jubelroemer hat geschrieben: ↑30.08.2022 8:50Seltsam ist für mich, dass in der neuen Verordnung jetzt ausdrücklich drinsteht, wovor sich das Ministerium zuvor immer gedrückt hat (wie werden ABE Motorräder mit Emissionseintrag behandelt). War bei meiner Nachfrage damals auch so.

Definitiv bei EU-Zulassungen nicht https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artik ... aeder.html (Eintrag unten mit*), nur achsbezogene Gleichheit. Bei ABE-Zulassungen betrachtet man es strenger, obwohl dies über den §36 Abs.2a StVZO klar geregelt ist.jubelroemer hat geschrieben: ↑30.08.2022 8:50Wie verhält es sich aktuell eigentlich mit der Reifenbauart? Ist die jetzt von Belang oder nicht?

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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
Motorrad Nachrichten: "(Neue) Reifenregelung 2025"
Imho ganz gute Zusammenfassung zur Sachlage und ihren Folgen (Notwendigkeit von Eintragungen, fragliches Erlöschen der BE, etc.pp.).
... sorry, hab' beim Editieren aus Versehen was wegradiert ... jetzt geht der Link wieder!
Imho ganz gute Zusammenfassung zur Sachlage und ihren Folgen (Notwendigkeit von Eintragungen, fragliches Erlöschen der BE, etc.pp.).
... sorry, hab' beim Editieren aus Versehen was wegradiert ... jetzt geht der Link wieder!
Zuletzt geändert von Silversurfer am 30.09.2024 12:58, insgesamt 2-mal geändert.
... wenn Gewissheit wahr wäre, läge man nie falsch ...
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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
Die Power-Knubbel vom SV-Treffen 2016
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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
Jepp, das Video kannte ich schon und das ist auch alles korrekt dargestellt mit einer Ausnahme. Auch hier sind ABE-Fahrzeuge mit europ. Rechtbezug nicht erwähnt. Die Reifentypeneintragungen sind auch hier nicht bindend, da die Richtlinien 97/24/EG wirksam sind, erkennbar über den Eintrag der europ. Schadstoffnorm.