aVa hat geschrieben: ↑05.04.2023 12:28
In Deutschland darf man nicht mal seine Scheinwerfer polieren, wenn die z.B. matt geworden sind.Denn da wird die Schutzschicht abgeschliffen und damit der Scheinwerfer "bauteilich verändert"...
Das wird zwar immer behauptet, ist aber über die Zulassungsvorschriften nicht wirklich nachvollziehbar. Denn, mir ist keine Vorschrift bekannt, dass die Scheinwerferfläche eine Lackschutzschicht benötigt (dies ist auch eine Frage der Kunststoffqualität), es noch Vorgaben hinsichtlich der Dicke für den Scheinwerferkunststoff gibt. Letzlich ist das eine Frage der Konstruktion des Herstellers, wobei hier sicherlich auch Toleranzen möglich sind.
Zudem,...
1. Wer soll denn das Nachpolieren feststellen oder
2. Wieviel Material darf denn durch natürliches Abtragen z.B. durch Verschmutzung und Reinigung verloren gehen?
Man sieht hier, dass das ist immer wieder eine sehr theoretische und an der Wirklichkeit vorbei gehende Diskussion ist.

Solange der Scheinwerfer korrekt ausleuchtet und nicht klar ersichtlich beschädigt ist (z.B. undicht, gebrochen oder total verkratzt), ist alles Tutti.

Was aber mit Sicherheit bemängelt wird, ist, wenn der Scheinwerfer matt und blind ist.
PS:

Ich kannte sogar Tüvler, die Polieren empfehlen.