

@henssen17 Wenn dein Paar RT01 noch eine DOT xx19 oder früher haben, darfst du dieses Jahr die Reifen auch noch ohne Eintragung nur mit der Freigabe fahren. Ich würde es trotzdem eintragen lassen um zukünftig die freie Auswahl zu haben.
Eine 99er SV650 AV (Naked)Trobiker64 hat geschrieben: ↑05.04.2024 13:27In den neuen Papieren steht auch nichts mehr, trotzdem kann eine Reifenbindung vorliegen. Um welches Moped handelt es sich und welche EZ?
Jetzt bin ich vollends verwirrt, glaube ich…Trobiker64 hat geschrieben: ↑05.04.2024 15:36Mist, 99er Knubbel glatt überlesen.
@hennsen17
Du hast definitiv eine Reifenfabrikats- und Typenbindung für die Knubbel.
Allerdings ab 2025 ist es vorbei mit den Unbedenklichkeitsbescheinigungen ohne Reifengrößeneintrag
Trobiker64 hat geschrieben: ↑05.04.2024 15:36Allerdings ab 2025 ist es vorbei mit den Unbedenklichkeitsbescheinigungen ohne Reifengrößeneintrag
Kleine Verbesserung: In 2024 darf man noch mit diesen Freigaben fahren (sofern die Reifen vor 2020 hergestellt sind), aber ab 2025 nicht mehr. Darin sieht man auch schon wie be-scheuer-t diese Verordnung (noch aus Zeiten eines gewissen A.Scheuer) insgesamt ist.Pat SP-1 hat geschrieben: ↑06.04.2024 10:26Es gab bisher (mit vor 2020 hergestellten Reifen bis 2025) die Möglichkeit, von der Zulassung abweichende Reifengrößen (im Fall der SV 120/70 anstatt 120/60) mit einer „Reifenfreigabe“ (Unbedecklichkeitsbescheinigung) des Reifenherstellers zu nutzen. Diese Möglichkeit gibt es nicht mehr und man muss das andere Format eintragen lassen.
Ich würde an deiner Stelle die Reifengröße wie von mir hiersicksam666 hat geschrieben: ↑06.04.2024 10:19.......... weil ich wollte mir diese oder nächtes jahr den 120/70 eintragen lassen.............
schon geschrieben eintragen lassen. Billiger wirds in Zukunft vermutlich eh nicht.jubelroemer hat geschrieben: ↑04.04.2024 23:18Lade noch ein paar andere Freigaben runter und versuche den Prüfer zu überreden "Reifen nur von einem Hersteller" einzutragen. Solche Eintragungen habe ich in meinen Papieren.
Ich dachte, das )also die Übergangsfrist) würde durch den Einschub in Klammern klar.jubelroemer hat geschrieben: ↑06.04.2024 10:49Kleine Verbesserung: In 2024 darf man noch mit diesen Freigaben fahren (sofern die Reifen vor 2020 hergestellt sind), aber ab 2025 nicht mehr.Pat SP-1 hat geschrieben: ↑06.04.2024 10:26Es gab bisher (mit vor 2020 hergestellten Reifen bis 2025) die Möglichkeit, von der Zulassung abweichende Reifengrößen (im Fall der SV 120/70 anstatt 120/60) mit einer „Reifenfreigabe“ (Unbedecklichkeitsbescheinigung) des Reifenherstellers zu nutzen. Diese Möglichkeit gibt es nicht mehr und man muss das andere Format eintragen lassen.
Wohl war…Darin sieht man auch schon wie be-scheuer-t diese Verordnung (noch aus Zeiten eines gewissen A.Scheuer) insgesamt ist.
Ich hoffe jetzt ist es sonnenklar
Nur bei Fahrzeugen die keine Reifenfabrikats- und Typenbindung haben.
Nein! Wenn ein Fahrzeug eine Reifentypenbindung besitzt, bleibt das bestehen. Solltest du Glück haben und der Tüvler schreibt dir nur noch den gleichen Hersteller für beide Achsen rein, dann musst du den Reifentyp für alle Größen nicht mehr beachten sondern nur noch, dass auf beiden Achsen der gleiche Hersteller drauf ist.
Da erkennt man eigentlich diesen Schwachsinn. Ursprünglich haben die Fahrzeughersteller diese Eintragungen aus Produkthaftungsgründen durchführen lassen und pinseln es in die Zulassungspapiere anstatt ins Fahrerhandbuch.Kurvenguide hat geschrieben: ↑06.04.2024 14:33..so auch auf meiner NTV!nd jetzt.....hat Conti die Produktion des CRA3 eingestellt
Trobiker64 hat geschrieben: ↑06.04.2024 16:08[...... Hat denn die NTV überhaupt Reifentypen eingetragen?
Das hängt schon mit der Motorleistung zusammen. Früher wurden viele Motorräder mit max. 34PS von der Reifentypenbindung befreit, was mit Sicherheit auch beim damaligen Reifen- und Fahrwerksentwicklungsstand bis 100PS möglich gewesen wäre. Besonders Bridgestone hatte früher viele Sondertypen für die Fahrzeughersteller entwickelt. Das damalige Argument war ja immer, dass für bestimmte Fahrwerke auch bestimmte Reifen entwickelt werden müssen. Aber ich sehe das schon anders und habe damals dann auch meine Beschwerde beim BMVI positioniert. Wenn, in meinen Augen, zu hohe Motorleistungen unters normale Volk gebracht werden sollen, das soll das die Kiste selber können müssen und nicht marktverzerrende Effekte mit sich bringen.Kurvenguide hat geschrieben: ↑07.04.2024 8:54Was bei so einem Moped umsomehr zeigt, das die Reifenbindungen mehr zur vorteilhaften Marktpositionierung von Reifen benutzt wurde, als tatsächlich auf der "Produkthaftungsseite" irgendwelche Gefahrung zu minimieren.
Eine NTV hat 50-55PS.Trobiker64 hat geschrieben: ↑07.04.2024 12:06Das hängt schon mit der Motorleistung zusammen. Früher wurden viele Motorräder mit max. 34PS von der Reifentypenbindung befreit, was mit Sicherheit auch beim damaligen Reifen- und Fahrwerksentwicklungsstand bis 100PS möglich gewesen wäre. Besonders Bridgestone hatte früher viele Sondertypen für die Fahrzeughersteller entwickelt. Das damalige Argument war ja immer, dass für bestimmte Fahrwerke auch bestimmte Reifen entwickelt werden müssen. Aber ich sehe das schon anders und habe damals dann auch meine Beschwerde beim BMVI positioniert. Wenn, in meinen Augen, zu hohe Motorleistungen unters normale Volk gebracht werden sollen, das soll das die Kiste selber können müssen und nicht marktverzerrende Effekte mit sich bringen.Kurvenguide hat geschrieben: ↑07.04.2024 8:54Was bei so einem Moped umsomehr zeigt, das die Reifenbindungen mehr zur vorteilhaften Marktpositionierung von Reifen benutzt wurde, als tatsächlich auf der "Produkthaftungsseite" irgendwelche Gefahrung zu minimieren.
Das ist auch heutzutage noch so. Musst nur mal schauen wieviele Sonderkennungen bei mopedreifen.de bei BRIDGESTONE Reifen gelistet sind. Der ein oder andere kauft als Ersatz dann diesen überteuerten Reifen.Trobiker64 hat geschrieben: ↑07.04.2024 12:06Besonders Bridgestone hatte früher viele Sondertypen für die Fahrzeughersteller entwickelt.
Erstens hatte die NTV serienmäßig keine Radialreifen und zweitens ist das bei der Originalgabel der Knubbel auch so.Kurvenguide hat geschrieben: ↑07.04.2024 20:34Eine NTV hat 50-55PS.
Und die Gabelabstimmung ist perfekt für Fahrer die nicht bremsen können.....unglaublich weich! In meinen Augen echt fahrlässig schlechte originale Gabel.....mit oder ohne Reifenbindung.....wo ist da die Produkthaftung?