andere Reifentypen bei alter ABE-Zulassung
andere Reifentypen bei alter ABE-Zulassung
Trobiker64 hatte unter "Andere Reifengrößen für alte ABE-Zulassungen" viewtopic.php?f=2&t=112496 erklärt, wie es sich mit den Reifengrößen bei den einzelnen Erstzulassungen verhält (Danke!!).
Wie verhält es sich mit den Reifentypen (also Metzeler Z6, Z8, Roadtec 01, 02, Michelin xyz usw.)?
Konkret: Ich habe eine frühe Knubbel-S, EZ 1999, die noch keine EU-Zulassung hat. In den Papieren steht "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten". Ich hab keine Ahnung, welche Reifen da drin stehen, aber die gibts heute garantiert nicht mehr. Eingetragen sind die Original-Größen, vorne also 120/60.
Aktuell fahre ich Roadtec 01 (in den Original-Größen, vorne also 120/60). Der freundliche Deka-Prüfer im April hat sich anscheinend mit der früheren "Freigabe" von Metzeler zufrieden gegeben - keine Mängel.
Wenn ich das Ganze richtig verstehe, fahre ich damit im Moment illegal, da ich keine zugelassenen oder eingetragenen Reifen fahre. Richtig?
Was müsste ich tun, um formell korrekt unterwegs zu sein? Müsste ich mir die "Reifenfabrikatsbindung" austragen lassen? Oder habe ich noch eine andere Möglichkeit? Ich finde dieses ganze Eintragen nämlich so umständlich, dass ich es mir gerne sparen würde.
Wenn ich wirklich etwas ein-/austragen lassen muss, würde ich mir auch gleichzeitig die Änderung der Größe vorne auf 120/70 eintragen lassen, klar.
Wie verhält es sich mit den Reifentypen (also Metzeler Z6, Z8, Roadtec 01, 02, Michelin xyz usw.)?
Konkret: Ich habe eine frühe Knubbel-S, EZ 1999, die noch keine EU-Zulassung hat. In den Papieren steht "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten". Ich hab keine Ahnung, welche Reifen da drin stehen, aber die gibts heute garantiert nicht mehr. Eingetragen sind die Original-Größen, vorne also 120/60.
Aktuell fahre ich Roadtec 01 (in den Original-Größen, vorne also 120/60). Der freundliche Deka-Prüfer im April hat sich anscheinend mit der früheren "Freigabe" von Metzeler zufrieden gegeben - keine Mängel.
Wenn ich das Ganze richtig verstehe, fahre ich damit im Moment illegal, da ich keine zugelassenen oder eingetragenen Reifen fahre. Richtig?
Was müsste ich tun, um formell korrekt unterwegs zu sein? Müsste ich mir die "Reifenfabrikatsbindung" austragen lassen? Oder habe ich noch eine andere Möglichkeit? Ich finde dieses ganze Eintragen nämlich so umständlich, dass ich es mir gerne sparen würde.
Wenn ich wirklich etwas ein-/austragen lassen muss, würde ich mir auch gleichzeitig die Änderung der Größe vorne auf 120/70 eintragen lassen, klar.
- Trobiker64
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Re: andere Reifentypen bei alter ABE-Zulassung
Davon kann man ausgehen, da liegen ja 25 Jahre dazwischen.
Orientiert man sich an den Vorgaben des Verkehrsblatt 2019 oder den BMDV-Vorgaben, dann eindeutig "Ja". Aber das heißt nicht, dass deswegen die Betriebserlaubnis erloschen ist, vor allem mit einer "Serviceinformation" des Reifenherstellers. Damit kann eine Gefährdung nach §19.2 StVZO ausgeschlossen werden. Zudem können die Erstzulassungen ab 11/2000 alle Reifentypen fahren, wie soll da eine Gefährdung begründet sein. Mehr als eine Mängelkarte (wegen fehlender Eintragung) ist hier nicht drin bzw. eine nichtbestandene HU.
Ich schreibe es mal ganz direkt, es hilft eigentlich nur ein Fahrzeugverkauf. Es gab mal Sachverständige, die die Reifenbindung ausgetragen haben, aber diese Leute muss man erstmal finden und ob sie das heute auch noch machen, ist auch nicht sicher.
Dafür gibt es ja die "Reifenbescheinigungen" der Reifenhersteller. Der dann mit der geänderten Reifengröße eingetragene Reifentyp gilt auch für andere Reifengrößen. Wichtig ist dann nur, dass die geänderte Reifengröße bei der Vorführung auch montiert sein muss.
Re: andere Reifentypen bei alter ABE-Zulassung
Danke Dir vielmals!
Dann weiß ich jetzt, woran ich bin. Verkaufen werd ich das Mopped deswegen nicht. Ich überlege mir, wie ich damit umgehe. Nochmal Danke für die Arbeit, die Du Dir damit machst!

Dann weiß ich jetzt, woran ich bin. Verkaufen werd ich das Mopped deswegen nicht. Ich überlege mir, wie ich damit umgehe. Nochmal Danke für die Arbeit, die Du Dir damit machst!
- Trobiker64
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Re: andere Reifentypen bei alter ABE-Zulassung
Aktuell bewegt sich wieder was. https://bvdm.de/politik-und-leistungen/ ... nation.php
- Pat SP-1
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Re: andere Reifentypen bei alter ABE-Zulassung
Ja, was denn nun; um Start der Motorradsaison 2025 oder erst im März?Nach dem guten Gespräch geht BVDM-Vorsitzender Michael Lenzen jetzt davon aus, dass es zum Start der Motorradsaison im März 2025 eine vernünftige Lösung geben wird.
- jubelroemer
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Re: andere Reifentypen bei alter ABE-Zulassung
Pat der Ganzjahresfahrer wurde halt nicht gefragt


Auf jeden Fall ist positiv dass sich in der Angelegenheit etwas tut, auch wenn ich bei meinen SV's nicht davon betroffen bin.
"Age is not a question of numbers"
Scheisse ist, wenn der Furz was wiegt !
ab 11:05 - wie geil !!
W. Müller, Rennfahrer † 28.06.2020
"The lightness is the secret" M.T.
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Re: andere Reifentypen bei alter ABE-Zulassung
In der letzten "Motorrad" war auch ein Bericht darüber. Sinngemäß haben sie da empfohlen, eine Freigabe für alle Reifen einzutragen, für die es eine - wie heißt das Zeug heute? - Service-Info der Reifenhersteller gibt. Das halte ich für ganz sinnvoll, weil man dann nicht bei jedem neuen Reifen wieder zum TÜV muss.
Andererseits sind wir dann an derselben Stelle wie vor ein paar Jahren: Aktuelle Freigabe reicht. Hatten wir schonmal
Ich hatte vor, genau das über den Winter hier mit dem TÜV abzuklären. Mein Hinterreifen ist grad runter. Jetzt warte ich lieber noch eine zeitlang. Mal sehen, ob sie das dann mit dem 60er/70er Querschnitt auch mit anpacken.
Andererseits sind wir dann an derselben Stelle wie vor ein paar Jahren: Aktuelle Freigabe reicht. Hatten wir schonmal

Ich hatte vor, genau das über den Winter hier mit dem TÜV abzuklären. Mein Hinterreifen ist grad runter. Jetzt warte ich lieber noch eine zeitlang. Mal sehen, ob sie das dann mit dem 60er/70er Querschnitt auch mit anpacken.
Re: andere Reifentypen bei alter ABE-Zulassung
Das ist aber trotzdem deutlich besser, als jeden neuen Reifen, wenn man ein anderes Modell fahren will, eintragen lassen zu müssen.
Wie beim Auto wäre es halt am besten. Größe und Indexe stimmen? Prima, drauf damit.
Gruß, Mattis
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Re: andere Reifentypen bei alter ABE-Zulassung
In erster Linie ist es aber völlig absurd: man behauptet, der Zettel des Reifenherstellers würde nicht als Nachweis reichen, dass der Reifen passt, und dann macht man eine Eintragung, die sagt, wenn man einen dieser Zettel dabei hat ist alles in Ordnung. Was auch immer man nehmen muss, um auf solche Ideen zu kommen: Finger weg! (Oder wenigstens nicht unter dem Einfluss arbeiten)
So ist es ja bei allen Motorrädern mit EU Typzulassung.Wie beim Auto wäre es halt am besten. Größe und Indexe stimmen? Prima, drauf damit.
Re: andere Reifentypen bei alter ABE-Zulassung
Da bin ich absolut bei dir.Pat SP-1 hat geschrieben: ↑01.11.2024 9:09In erster Linie ist es aber völlig absurd: man behauptet, der Zettel des Reifenherstellers würde nicht als Nachweis reichen, dass der Reifen passt, und dann macht man eine Eintragung, die sagt, wenn man einen dieser Zettel dabei hat ist alles in Ordnung. Was auch immer man nehmen muss, um auf solche Ideen zu kommen: Finger weg! (Oder wenigstens nicht unter dem Einfluss arbeiten)
Da wird trotzdem die UBB verlangt.
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Re: andere Reifentypen bei alter ABE-Zulassung
Doch, wird sie. In einer Kontrolle. Und bei der HU bei manch einem garantiert auch.
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Re: andere Reifentypen bei alter ABE-Zulassung
Und auf welcher Rechtsgrundlage? Wenn sogar das zuständige Ministerium offiziell verkündet, dass man sie nicht braucht, hat sich der Rest der Exekutive auch daran zu halten.
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Re: andere Reifentypen bei alter ABE-Zulassung
Wenn jemand auf die Idee käme so etwas von mir zu fordern, würde ich es ihm auch erzählen. 
