Ich hätte bei meiner V-Strom 650 noch die Garantieverlängerung für 2 Jahre gehabt.
Das Dokument liegt mir gerade nicht vor aber ich meine es stand folgendes drin:
- Klar, Service bei Suzuki im vorgegebenen Intervall
- Bei Privatverkauf Anzeige an Suzuki bzw. den Herausgeber der Garantieverlägerung (ist nicht Suzuki selber) innerhalb einer sehr kurzen Frist. Ich glaube es waren 7 Tage.
- Bei Verkauf über einen Suzukihändler bleibt diese bestehen
- Bei Verkauf über einen nicht Suzukihändler entfällt diese
(Was erwartet denn der potentielle Käufer an Defekten innerhalb von den 2 zusätzlichen Jahren
Bei mir ging bei der SV mal der Gangsensor nicht mehr. War innerhalb von 1h selber gewechselt.
Ich habe bei der V-Strom die 1000er Wartung noch beim Händler machen lassen, um im ersten Jahr mögliche Fehler abdecken zu können und danach selber gewartet. Die Stundenlöhne sind so hoch (zuletzt 165€/h), dass du selbst für einen Ölwechsel schon so viel zahlst, um dir nach 3 Jahren schon einiges selber reparieren und bezahlen zu können.
Und selbst im Fehlerfall wird so viel mit Stand der Technik argumentiert, dass es weh tut.)