zu a) kein Problem, s.u. Der Text wurde schon gekürzt, indem Erklärungen raus genommen wurden, aber nicht
sinnverfälschend. Die Leserbriefe müssen möglichst kurz verfasst werden, daher wurden nur die klaren Aussagen
abgebildet.
zu b) Nein
Zitat, Motorrad News 09/2024, Leserbriefe:
"Ich bin über die sachlich großteils korrekte Darstellung des o.g. Themas positiv überrascht. Trotzdem möchte ich noch einige Anmerkungen zu diesem komplexen Thema machen. ABE-Fahrzeuge unterliegen nur dann einer Typenbindung, wenn sie auch eine Reifenbindung in der BE besitzen. Bei leistungsschwächeren Krädern mit 34PS oder 50PS wurden oft keine Reifenbindungen vorgenommen. Ein weiterer Sonderfall sind ABE-Fahrzeuge mit eingetragener Reifenbindung und europäischem Rechtsbezug für die Abgasnorm Euro 1. Diese ABE-Fahrzeuge müssen genauso behandelt werden wie europ. Typengenehmigungen. Meistens handelt es sich hier um Fahrzeuge in der Übergangsphase von altem nationalem Recht in europäisches Recht (z.B. GPZ 500, SV650N/S oder Fazer 600). Wenn die Prüfdienste hier eine Eintragung bei der HU fordern, sollte dagegen aktiv angegangen werden." Ende Zitat
PS: Bei der Gelegenheit möchte ich darum bitten, mir eine Information zukommen zu lassen, wenn Prüfdienste bei ABE-Zulassungen ab EZ 11/2000 mit europ. Rechtbezug, die HU-Plakette verweigern wegen der Reifentypenbindung. Für mich wäre dann interessant welche Prüfstelle die HU verweigerte. Auf diese Weise könnte ich auf vorliegenden Daten einen Frontalangriff auf den BMDV starten und die Herrschaften mit der Rechtslage konfrontieren. Mit Anfragen kommt man da nicht weiter.
