waldru hat geschrieben: ↑05.11.2024 15:42
Ich war heute bei KÜS, habe bzgl. der Reifen (BT 46) für meine 94er NTV 650 gefragt. Zwei Prüfer kamen zum gleichen Ergebnis: solange die Reifen Dimension nicht geändert werden, reicht die Reifenherstellerbescheinigung. Den Prüfern vertraue ich, also für mich alles wie gehabt!
Bei dem Wording "Reifen-Dimensionen", sollte man dazu sagen, dass dabei nicht nur auf die Größe (Breite/Höhe-Durchmesser) geachten werden sollte.
Weil diese Problematik ältere Motorräder trifft, sind dort häufig Diagonal und/oder Diagonal-Gürtel verbaut und so auch im Schein und Unterlagen hinterlegt.
Z.B....110/70-17 oder 150/60-17 ist ein Diagonal-Reifen wegen dem "-". Steht dort ein "B" ist es ein Diagonal-Gürtelreifen.
Diese Größen gibt es auch in 110/70R17 , 110/70ZR17 , 150/60R17 oder auch 150/60ZR17......in den Größen und Dimensionen gleich, aber diese sind Radial-Reifen, gekennzeichnet durch das "R".
Diese Reifen sind eine komplett andere Bauart und dürfen NICHT eingebaut werden!
Von aussen gleich groß und ähnlich rund & schwarz, intern aber total anders und deshalb haben sie such andere Eigenschaften und unterschiedliches Fahrverhalten.
Müssen deshalb abgenommen & eingetragen werden.