Seltsame Erfordernis von TÜV-Prüfer bei Umbau von Knubbel N auf Stummel


Wie mach ich und wo bekomme ich was? Was ist gut und günstig?
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5991dav
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Seltsame Erfordernis von TÜV-Prüfer bei Umbau von Knubbel N auf Stummel

#1

Beitrag von 5991dav » 12.01.2025 13:40

Hallo liebe SV Gemeinde,

Ich habe mich hier angemeldet, da ich mit meinem geplantem Umbau jetzt an die erste Hürde gestoßen bin und auf die Hilfe
hier im Forum hoffe.

Kurz zu mir, ich komme aus Österreich und fahre seit 10 Jahren eine 2002 Knubbel N. Da der Motor in einem top Zustand ist möchte ich sie noch lange behalten, da mir das Bike so viel Spaß macht. Allerdings möchte ich einige Dinge optisch, wie auch fahrtechnisch ändern bzw an mich und meine 1,90m anpassen.

Unter anderem kommt ein anderer Tacho und die obere Gabelbrücke der S - Knubbel drauf. Dazu noch die original Stummellenker der S.
(Ja ich bin mir über die Vor-/ Nachteile bewusst und ich weiß, dass meistens anders herum umgebaut wird, von S auf N).
Meine soll auch nackt bleiben, jedoch mit Stummel.
Ich habe das Projekt vorab mit einem TÜV Prüfer in DE besprochen um zu wissen, was erforderlich ist.
Da ich grenznahe wohne möchte ich für das Bike nach dem Umbau in DE ein Gutachten erstellen lassen, mit dem ich es in Ö dann anmelde.
War auch überrascht, dass das möglich ist, aber das ist ja nicht Thema.

Jetzt zur eigentlichen Sache:
Der Prüfer meinte er will eine Kopie eines Typenscheins von einer Knubbel - S, da ja Teile der S angebaut werden und er wissen will für welche
Fahreigenschaften (Höchstgeschwindigkeit etc.) diese dann ausgelegt sind.
Mein original Werkstatt Handbuch, in dem sämtliche technische Daten zu beiden Modellen bis ins letzte Detail angegeben sind hat ihn da irgendwie nicht interessiert.

Daher meine Bitte:
Hat jemand einen Typenschein der Knubbel-S und währe so freundlich mir eine Scan- Pdf zukommen zu lassen ?
Fahrgestellnummer kann geschwärzt werden damit das nicht zurückverfolgt werden kann.
Bzw hat sonst jemand eine Idee wo ich einen Typenschein für eine S herbekommen könnte ?

Danke vorab für jede Hilfe ;) bier

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Re: Seltsame Erfordernis von TÜV-Prüfer bei Umbau von Knubbel N auf Stummel

#2

Beitrag von jubelroemer » 12.01.2025 14:11

Ein ähnliches Thema gab es hier schon einmal.
Wenn ich mich recht erinnere haben die N und die S die gleiche ABE, d.h. man kann Teile von beiden Modellen untereinander tauschen ohne dass es irgendwelcher Eintragungen bedarf.
Trobiker64 hat geschrieben:
28.11.2018 23:42
.............Genauso ist es auch nicht zulässig Aerodynamik-Verkleidungsteile, die in der Typengenehmigung gelistet sind, aus den gleichen Gründen einfach zu entfernen. Außer es gibt schon eine Zulassung für eine Naked-Version unter der gleichen Typengenehmigung. .....................
Ich habe z.B. auch die Fußrastenhalter einer N an meiner SBK-S und der Jr. meines Nachbarn hat auch Stummel und Gabelbrücke einer S an einer N. Bei Gelegenheit kann ich ja mal nach einer Kfz.-Schein Kopie fragen.
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Re: Seltsame Erfordernis von TÜV-Prüfer bei Umbau von Knubbel N auf Stummel

#3

Beitrag von Trobiker64 » 12.01.2025 19:03

jubelroemer hat geschrieben:
12.01.2025 14:11
Wenn ich mich recht erinnere haben die N und die S die gleiche ABE,
Das gilt es als erstes zu prüfen. Vielleicht gibt es in Österreich zwei BE für Nacked und "S"? Da das Fahrzeug in Österreich zugelassen ist, wäre es besser sich mit den Österr.-Prüf- und Zulassungsstellen in Verbindung zu setzen.

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Re: Seltsame Erfordernis von TÜV-Prüfer bei Umbau von Knubbel N auf Stummel

#4

Beitrag von 5991dav » 12.01.2025 21:12

jubelroemer hat geschrieben:
12.01.2025 14:11
Ein ähnliches Thema gab es hier schon einmal.
Wenn ich mich recht erinnere haben die N und die S die gleiche ABE, d.h. man kann Teile von beiden Modellen untereinander tauschen ohne dass es irgendwelcher Eintragungen bedarf.
Trobiker64 hat geschrieben:
28.11.2018 23:42
.............Genauso ist es auch nicht zulässig Aerodynamik-Verkleidungsteile, die in der Typengenehmigung gelistet sind, aus den gleichen Gründen einfach zu entfernen. Außer es gibt schon eine Zulassung für eine Naked-Version unter der gleichen Typengenehmigung. .....................
Ich habe z.B. auch die Fußrastenhalter einer N an meiner SBK-S und der Jr. meines Nachbarn hat auch Stummel und Gabelbrücke einer S an einer N. Bei Gelegenheit kann ich ja mal nach einer Kfz.-Schein Kopie fragen.
Danke erstmal für die rasche Antwort ! Das wäre sehr hilfreich, wenn sich da etwas machen lässt :mrgreen: ;) bier

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Re: Seltsame Erfordernis von TÜV-Prüfer bei Umbau von Knubbel N auf Stummel

#5

Beitrag von 5991dav » 12.01.2025 21:20

Trobiker64 hat geschrieben:
12.01.2025 19:03
jubelroemer hat geschrieben:
12.01.2025 14:11
Wenn ich mich recht erinnere haben die N und die S die gleiche ABE,
Das gilt es als erstes zu prüfen. Vielleicht gibt es in Österreich zwei BE für Nacked und "S"? Da das Fahrzeug in Österreich zugelassen ist, wäre es besser sich mit den Österr.-Prüf- und Zulassungsstellen in Verbindung zu setzen.
Das habe ich schon gemacht und meine Landesprüfstelle war es auch, die mich an den deutschen TÜV verwieß, da für meine ganzen Vorhaben sowieso ein Gesamtgutachten für das Bike am sinnvollsten ist und das in Österreich zu machen wäre laut denen aus finanzieller Sicht dumm, wenn man direkt an der Grenze wohnt. Und da wir in der schönen EU sind, ist es egal welche technische Prüfanstalt mir ein Gutachten für die Umbauten ausstellt :wink:

Ich bin mir aber fast sicher, dass N und S nicht die gleiche BE haben, sind ja auch anders übersetzt bzw sind andere Details verschieden. Deshalb will der Prüfer ja auch einen Schein einer S sehen.

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Re: Seltsame Erfordernis von TÜV-Prüfer bei Umbau von Knubbel N auf Stummel

#6

Beitrag von Ropa75 » 12.01.2025 21:42

viewtopic.php?t=2127#p24365

Auch in den Reifenfreigaben der diversen Zubehörhersteller (Reifen, Auspuff, Bremsen, Tieferlegung, Federbein usw.) taucht immer nur die "K329" auf.

Also nur 1 ABE.
Zuletzt geändert von Ropa75 am 12.01.2025 22:39, insgesamt 1-mal geändert.
Grüße
Rolf
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Re: Seltsame Erfordernis von TÜV-Prüfer bei Umbau von Knubbel N auf Stummel

#7

Beitrag von Trobiker64 » 12.01.2025 22:08

So isses, in Deutschland nur eine BE, deshalb meine Frage wie es in Österreich ist. Die K329 ist ja eine deutsche BE. Und da darfst du alle Bauteile, die über die BE erfasst sind, auch benutzen ohne dies eintragen zu müssen.

@5991dav
Was steht denn in den österr. Papieren ?

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Re: Seltsame Erfordernis von TÜV-Prüfer bei Umbau von Knubbel N auf Stummel

#8

Beitrag von 5991dav » 12.01.2025 22:38

Ok das klingt sehr gut, dann werde ich den Prüfer mal darauf ansprechen, dass N sowie S in Deutschland unter der gleichen BE geführt werden. Das sollte dann eigentlich die Lösung des Problems sein.

Wie das in Österreich genau ist traue ich mich nicht sagen, jedenfalls gibt es bei uns den Begriff ABE nicht.
Hier ist das wesentlich komplizierter und Änderungen am Bike müssen bis auf einige Ausnahmen (E-Nummer/ EG-Betriebserlaubnis) immer eingetragen werden.
Deshalb auch der Rat meiner Zulassungsstelle ein Gesamtgutachten in DE machen zu lassen, da ihr es in dieser Hinsicht leichter habt als hier in Ö.

In meinem Typenschein steht nur eine Genehmigung für die Type AV, Variante B.
Ob sich das "B" auf die N-Knubbel bezieht und bei einer S dann "Variante A" stehen würde kann ich leider nicht sagen.

Ich werde jedenfalls berichten was der Prüfer dazu zu sagen hat. Vielen Dank jedenfalls für den Hinweis !! :) Angel

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Re: Seltsame Erfordernis von TÜV-Prüfer bei Umbau von Knubbel N auf Stummel

#9

Beitrag von Ropa75 » 12.01.2025 22:44

Ausf. A = 1111 SV 650 S
Ausf. B = 1331 SV 650
Ausf. C = 2111 SV 650 S U (gedrosselt)
Ausf. D = 2231 SV 650 U (gedrosselt)
Grüße
Rolf
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