fighter-heiko hat geschrieben: ↑21.09.2026 19:28
Hallo Daniel
Das ja mal echt n schönes Spaßmobil. Sach mal, da meckert keiner das die Räder so überhaupt keine Kotflügel haben und der Dreck in alle Richtungen geschleudert wird?
Theoretisch müssten im Original Zustand die Räder mind. 1/3 abgedeckt sein. Deshalb hat das Quad eigentlich auch zusätzliche Radabdeckung montiert.
In der Praxis sieht es wie folgt aus: der TÜV kann einen Antrag bzw eine Empfehlung zur Sondergenehmigung für unzureichende Radabdeckung (Bauart bedingt) Ausstellen. Damit geht man zur Zulassungsstelle und kann diese eintragen lassen. Dadurch darf man dann so legal im Straßenverkehr Teilnehmen.
Ob es die Zulassungsstelle Einträgt ist heutzutage Glücksache, manche machen es..manche nicht...
Was den dreck angeht... Das Fahrzeug wird ausschließlich auf Asphalt bewegt, wenn die Räder Dreck schleudern war ich zu schnell in der Kurve und unabsichtlich Offroad unterwegs
jubelroemer hat geschrieben: ↑22.09.2026 9:48
Mir ist schon immer aufgefallen, dass Quads übermäßig laut sind und vermutlich dies auch dürfen.
Aber wie schon angesprochen gibt es immer wieder Schlupflöcher und die werden, wie wir wissen, sofort von dem ein oder anderen Hersteller ausgenutzt.
Kommt auf die Zulassung des Quad an.
Früher gab es VKP (Vier Rädriges Kraftfahrzeug zu Personenbeförderung) und LOF (Land oder Forstwirtschaftliche Zugmaschine / Ackerschlepper)
VKP dürfen max 21PS haben und sind auch Lautstärke technischen wie ein Normales KFZ sehr limitiert in der Lautstärke (um die 80DB stand Geräusch)
Bei LOF Maschinen sieht sie Welt anders aus, da sie als Ackerschlepper zählen gibt es keinen Grenzwert für Standgeräusch.
Unser TÜVler sagt halt es ist besser wenn was drin steht (er könnte auch 120db eintragen) damit die Polizei einen Richtwert hat und einen nicht stilllegen.