hmmmm, ich sage dazu nur eins ...... du verursachst einen Unfall und derjenige kann "noch" einigermassen kriechen kann jedoch nicht mehr arbeiten gehen oder ist einer Behinderung verfallen.
Deine Versicherung will ein Gutachten und es stellt sich heraus das du die Karre nicht gedrosselt fährst --> Deine Versicherung bezahlt nicht die Rente des Opfers bzw. den Schaden, sondern DU!
Na dann.......wenn man das mit sich vereinen kann , dann tue es!
Sorry, es ging mir aber nicht darum, das Bike unerlaubt aufzumachen, sondern lediglich darum, ob ich, wenn ich 25 werde noch ne Fahrprüfung machen muß oder ich nur noch die Drossel ausbauen brauche.....
Jooooooo, wenn das alles stimmt was mein Ex-Fahrlehrer gesagt hat, dann werde ich das tun....
Sch***** auf die 100 oder 150 €.... Offen macht mehr Spass
(An alle Kritiker, ja ich weiß das 34 PS auch reichen....., also bitte kein Kommentar, ich mach das legal!!!!)
silver, natürlich fahr ich sie bis 20 auf 34 ps , sonst hätte ich ja keinen führerschein machen brauchen - wenn ich mit 72 ps, praktisch ohne schein, rumfahre.
das danach wird sie nicht lang auf 34 bleiben. und da ich eh so untertourig fahre, is das dann nicht so wild
also ich bin jetzt 25 Jahre alt habe den beschränkten A1 mit 19 JAhre gemacht gleich mit den Auto mit. Wie verhält es sich denn mit der 2 Jahresfrist, muss mann da 2 Jahre eine kleinere fahren und das auch nachweisen oder zählt da nur die 2 Jahre ohne egal ob man da gefahren ist. Selber bin ich jetzt schon einige Jahre nicht mehr gefahren.
Du musst keine Fahrpraxis nachweisen. 2 Jahre nach dem Bestehen der Fahrprüfung darfst du automatisch ungedrosselt fahren. Brauchst auch keinen neuen Führerschein, dafür steht das Datum der Prüfung hinten drauf...
Richtig, Fahrpraxis ist nach Gesetz nicht nötig. Mit dem A1er darfste doch aber nur die 125er offen fahren und keine größeren. Wenn Du ne SV fahren willst, musste noch mal Schule machen.
"Wenn ich das nicht überlebe, bringe ich Dich um!"