Was muss beim TÜV eingetragen werden???


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Timelord


Was muss beim TÜV eingetragen werden???

#1

Beitrag von Timelord » 11.05.2003 20:36

Hi,

ich habe meine SVS über den Winter etwas umgebaut und werde jetzt wohl das ein oder andere beim TÜV eintragen müssen. Erst war ich mir eigentlich ziemlich sicher, das es nur ein Teil davon ist. Nachdem ich aber nun so ein paar Postings hier zu dem Thema gelesen habe bin ich mir gar nicht mehr sicher.

Hier die Liste der Teile und meine Meinung dazu:
- Blinker Little Duke (NEIN, da mit E-Zeichen)
- Soziushöcker-Sitzbankabdeckung (NEIN)
- Heckinnenverkleidung von Mad-Mix (NEIN)
- Spiegelverlängerungen (NEIN)
- Avon 45/46ST (NEIN, da Freigabe von Avon erhältlich)
- Bugspoiler (JA, ABE habe ich)

Also muss doch eigentlich nur der Bugspoiler (der auch ein schönes Schildchen innen angebracht hat) eingetragen werden oder???
Ich werde wahrscheinlich ein wenig Stress wegen dem Abstand meiner Blinker hinten bekommen (18cm) aber ich fahre ja schließlich nicht zur HU sondern zur Sondereintragung, also soll es den Knaben vom TÜV doch eigentlich nicht jucken oder?
In meinem Pixum Album ist alles zu sehen - bis auf die Avons die sind neu.

Besten Dank für Eure Tips.

Bombwurzel


#2

Beitrag von Bombwurzel » 11.05.2003 20:44

Da dein Bugspoiler ne ABE hat, brauchst du den auch nicht eintragen lassen :!:

svdoc


#3

Beitrag von svdoc » 12.05.2003 11:06

Nur als Hinweis, laut Aussage vom TÜV müssen bei Soziusabdeckung Haltegriff und Soiusrasten ab.

Gruß
Doc

svjohnny


#4

Beitrag von svjohnny » 12.05.2003 13:19

svdoc hat geschrieben:Soiusrasten
......

:?: Im Ernst? Was soll denn das?

rookie


#5

Beitrag von rookie » 12.05.2003 14:00

@timelord

Wo hast du die Soziushöcker-Sitzbankabdeckung her?! Die scheint ja sehr gut zu passen :roll: ?!

MfG rookie

PS. Wir hatten doch erst kürzlich die Diskussion: "ABE und trotzdem eintragen lassen." Lies dir deine ABE am Besten noch einmal genau durch, dort steht drin, ob du den Bugspoiler trotzdem eintragen lassen musst oder nicht!
[/code]

Timelord


#6

Beitrag von Timelord » 12.05.2003 14:44

svdoc hat geschrieben:Nur als Hinweis, laut Aussage vom TÜV müssen bei Soziusabdeckung Haltegriff und Soiusrasten ab.

Gruß
Doc
Also wenn das wirklich stimmt, habe ich wirklich den allerletzten Respekt vor unserem deutschen Verkehrsregulatorium verloren. Könnte mir vorstellen das das bei einer irreversiblen (Fighterheck oder sowas) Umbaumassnahme logisch klingt. Aber bei einer einfachen Abdeckung???

Wenn ich dann mal zu zweit fahren will bedeutet das folglich:
Sitzbank wieder drauf = 30 Sekunden
Griff und Fußrasten anbauen = 10 Minuten = SCHWACHSINN !!!

Naja, ist mir eh egal. Ich fahre immer alleine weil ich eine Nicht-Motorrd-fahrende-Frau habe. :-(

bswoolf
SV-Rider
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Registriert: 17.09.2002 14:20


#7

Beitrag von bswoolf » 12.05.2003 14:46

hehe,

ich fahre immer alleine, weil ich eine motorradfahrende freundin habe :lol:

svdoc


#8

Beitrag von svdoc » 12.05.2003 16:07

Also was ich gesagt habe, bezieht sich auf ein Telefonat mit dem hiesigen TÜV. Ich will aber nächste Woche eh dort mit dem Moped vorbeifahren, da frag ich noch mal ganz detailliert nach.

Gruß
Doc

Urgestein


#9

Beitrag von Urgestein » 17.09.2003 21:12

svdoc hat geschrieben:Nur als Hinweis, laut Aussage vom TÜV müssen bei Soziusabdeckung Haltegriff und Soiusrasten ab.

Gruß
Doc
lol, damit sich keiner auf die rutschige abdeckung hockt oder wie :lol:

sv 1000 s


#10

Beitrag von sv 1000 s » 18.09.2003 1:11

Ich sag nur Buell XB9R
Die hat auch ne Abdeckung und die Rasten bleiben dran :wink:

Schubser


#11

Beitrag von Schubser » 18.09.2003 6:27

So und nun kommt das Beste !!! Wenn man eine Sitzbankabdeckung anbaut müssen nicht nur der Haltegriff und die Soziusfußrasten ab sondern auch noch ............ taraaaaa....... der Fahrzeugbrief auf einen Sitzplatz geändert werden, womit dann mal mit so kurz umbauen essig ist.
Bis denne

Fefeh


#12

Beitrag von Fefeh » 18.09.2003 8:30

suzischubser hat geschrieben:.......müssen nicht nur der Haltegriff und die Soziusfußrasten ab sondern auch noch ............ taraaaaa....... der Fahrzeugbrief auf einen Sitzplatz geändert werden........
*kopfschüttel* Die spinnen echt in Deutschland. Glücklicherweise interessiert es die Rennleitung nicht. Welchen Sinn soll denn so eine Vorschrift auch haben. Unglaublich......

Gruß

SVDieter


#13

Beitrag von SVDieter » 18.09.2003 9:09

Die neues SV´s haben laut Fahrzeugschein eh nur EINEN Sitzplatz, von daher ist das nicht ganz so tragisch :wink:

Also, genau steht drin: ZIFF.12: SITZPLATZ:1
und bei BEMERKUNGEN: ZIFF.12: WAHLW.2, DANN FUSSRASTEN U.HALTEGRIFF F.BEIFAHRER ANBAUEN. :lol: :lol: :lol:
Als ob die SV mit abgebauten Fussrasten und Haltegriff ausgeliefert wird. :lol:

Gruß Dieter

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svbomber
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#14

Beitrag von svbomber » 18.09.2003 9:09

suzischubser hat geschrieben:So und nun kommt das Beste !!! Wenn man eine Sitzbankabdeckung anbaut müssen nicht nur der Haltegriff und die Soziusfußrasten ab sondern auch noch ............ taraaaaa....... der Fahrzeugbrief auf einen Sitzplatz geändert werden, womit dann mal mit so kurz umbauen essig ist.
Bis denne
das kann nicht sein ...

bei meiner gixxer war eine sitzbankabdeckung beim kauf inklusive.
einen haltegriff gab`s nicht (wie hätte das auch ausgesehen); der war als halteschlaufe auf der soziusbank.
fußrasten waren logischerweise immer dran.
da konnt ich hin und her wechseln (nur abdeckung oder sitzbank) und musste nicht vor jeder fahrt das STVA besuchen :!:

wozu sind den sonst in der sitzbankabdeckung die aussparungen für den haltgriff ... :roll:

IT-Knief


#15

Beitrag von IT-Knief » 18.09.2003 11:05

Da hat der Mann von Tüv was falsch verstanden. Wenn das heck Komplett umgebaut wird, so das grundsätzlich nur der fahrer sitzen kann, dann müssen die hinteren Fussrasten abgebaut werden. Wenn es sich aber nur um eine Abdeckung handelt, können die Fussrasten dran bleiben.

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