hatte heut' ein nettes Telefonat mit einem Händler, in dem wir uns über Auspuff und Krümmerführung unterhielten.
Er meinte folgendes zu mir (sinngemäß):
>>Wenn Sie ein Komplettsystem kaufen, wie es z.B. von der Firma Leovinci oder SpeedProducts für die SV angeboten wird, dann dürfen Sie die Krümmeranlage nachträglich nicht ändern (z.B. die Auspuffanlage unter die Sitzbank verlegen), da sie nur als Komplettsystem den TÜV-Segen erhält und ihre ABE Gültigkeit besitzt


>>Bei SlipOn's verhält es sich ganz ähnlich. Dabei wird lediglich die Originalkrümmerführung gekürzt und der Zubehördämpfer aufgesteckt. Falls die Originalkrümmung modifiziert wird, wird es ebenfalls Probleme mit dem TÜV-Sachverständigen geben.<<
Er berief sich bei seinen Ausführungen auf ein Gesetz, welches seit 2000 Gültigkeit besitzt (erläuterte es aber nicht näher).
Meine Frage an euch: Eigentlich dachte ich, dass alles erlaubt sei, was die Krümmerführung anbelangt (EU weites Recht) und nur der Endschalldämpfer ein Prüfsiegel (ABE-BE) braucht. Aber nun bin ich mir nicht mehr wirklich sicher?! Gibt es vielleicht einen Gesetzesauszug, der genaueren Aufschluss geben kann oder befinden wir uns an dieser Stelle wieder einmal in einer Grauzone???
rookie