weiss jemand die maximal zulässige neigung des kennzeichens? was ich so gelesen habe, ist in deutschland 30° zulässig(
danke
thomas
( http://www.ubs.sbg.ac.at/people/motoidx.htm )Die behördliche Kennzeichentafel muß hinten, senkrecht zur Längsmittelebene des Kraftrades annähernd lotrecht und und so angebracht sein, daß das Kennzeichen vollständig sichtbar sowie gut lesbar ist.
Die Anbringung seitlich links, auch wenn die erforderlichen Sichtwinkel eingehalten werden, ist im Hinblick auf die Verletzungsgefahr (vorspringende Teile) nur aus sachlichen Gründen (genehmigter Fahrzeugumbau) gerechtfertigt.
Die Kennzeichentafel muss mit dem Fahrzeug dauernd fest verbunden sein und ist kein Ersatz für eine unzureichende Radabdeckung.