E Zeichen = E Zeichen?
ich hab jetzt das Problem: hab die 10W Blinker drangebaut und die gehen jetzt natürlich ab wie Discoblitzer.
aber 21W Birnen bau ich mir deshalb nicht rein, muss dann wahrscheins an Widerstand reinklemmen...oder gibts eigentlich Vorschriften über die Blinkfrequenz? Weil irgendwie is des scho cool, mit so Turboblinkern.
aber 21W Birnen bau ich mir deshalb nicht rein, muss dann wahrscheins an Widerstand reinklemmen...oder gibts eigentlich Vorschriften über die Blinkfrequenz? Weil irgendwie is des scho cool, mit so Turboblinkern.
Zuletzt geändert von Moare am 04.03.2004 19:04, insgesamt 2-mal geändert.
so, hab mal kurz in der StVZO nachgelesen
§54 Fahrtrichtungsanzeiger
(1) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen mit Fahrtrichtungsanzeigern ausgerüstet sein. Die Fahrtrichtungsanzeiger müssen nach dem Einschalten mit einer Frequenz von 1,5 Hz ± 0,5 Hz (90 Impulse ± 30 Impulse in der Minute) zwischen hell und dunkel sowie auf derselben Fahrzeugseite - ausgenommen an Krafträdern mit Wechselstromlichtanlage - in gleicher Phase blinken...
werd dann mal 1 minute lang meinem blinker zuschauen und zählen
§54 Fahrtrichtungsanzeiger
(1) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen mit Fahrtrichtungsanzeigern ausgerüstet sein. Die Fahrtrichtungsanzeiger müssen nach dem Einschalten mit einer Frequenz von 1,5 Hz ± 0,5 Hz (90 Impulse ± 30 Impulse in der Minute) zwischen hell und dunkel sowie auf derselben Fahrzeugseite - ausgenommen an Krafträdern mit Wechselstromlichtanlage - in gleicher Phase blinken...
werd dann mal 1 minute lang meinem blinker zuschauen und zählen
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Guckst du:
viewtopic.php?t=9808&highlight=blinkfrequenz
viewtopic.php?t=982&highlight=blinkfrequenz
viewtopic.php?t=8137&highlight=blinkfrequenz
viewtopic.php?t=7946&highlight=blinkfrequenz
viewtopic.php?t=1473&highlight=blinkfrequenz
P.S.: Gefallen dir wirklich Stroboskop- Blinker??
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Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom!
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So, hab die entsprechenden Dokumente an Wörsty geschickt. Ich denke, sie werden bald auf der Startseite in der "ABE und Gutachten" Sektion sein...
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Hab eine GPR-Anlage die is erst 2 Wochen dran un die hat auch ein Viereck um das e9-ZeichenChoubat hat geschrieben:Hi Ihr,
was ist z.B. mit 'ner e-Nummer in einem "Viereck"???
Habe hier so'n Endpott rumliegen mit "E4" in einem Kasten. Dieses Teil soll auch voll zulässig OHNE ABE sein.
Und?
Ist's?????
Grüssle Choubi

Un die is zulässig, denk ich

.....mach dir doch mal nicht so viel Gedanken Konni *g* hast doch dein ABE Schreiben auch mit dabeiSVKonne hat geschrieben:Hab eine GPR-Anlage die is erst 2 Wochen dran un die hat auch ein Viereck um das e9-ZeichenChoubat hat geschrieben:Hi Ihr,
was ist z.B. mit 'ner e-Nummer in einem "Viereck"???
Habe hier so'n Endpott rumliegen mit "E4" in einem Kasten. Dieses Teil soll auch voll zulässig OHNE ABE sein.
Und?
Ist's?????
Grüssle Choubi![]()
Un die is zulässig, denk ich

Grüße
MO
Hihein bloed hat geschrieben:Für motorisierte Zweiräder gibt es noch eine spezielle Fahrtrichtungsanzeiger-Kennzeichnung "50R" - das kennzeichnet "Für Krafträder zugelassen" - mit dem Zusatz "12" - bedeutet das:
"Für den Betrieb als hintere Fahrtrichtungsanzeiger an Krafträdern zugelassen"
Hab mir neue Blinker gekauft ...dunkel getönte!
Auf dem Glas steht folgendes:
H21W
11 12
E11 (Kreis)
50R-000121
ST-080
Sodele was heißt das nun genau .....nur für hinten zugelassen, ob wohl da auch oben 11 und 12 steht ?
Bitte um schnelle Antwort und danke im voraus ...morgen ist Heckumbauzeit *g*
Grüße
MO
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So, hier ein Schrieb für alle Fahrer von LouisBlinkern (Shinyo, Little/ MiniDukes,...)
http://www.svrider.de/index.php?seite=a ... &abe_id=13
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@Hein,
was müßte denn auf dem Glas des Rücklichtes stehen, damit es auch als Kennzeichenleuchte zugelassen ist?
Grüße
MO
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?Vie ... 2468061727
was müßte denn auf dem Glas des Rücklichtes stehen, damit es auch als Kennzeichenleuchte zugelassen ist?
Grüße
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http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?Vie ... 2468061727
@Heinhein bloed hat geschrieben:@mo,
ich hab mir die finger wundgesucht, finde aber nur allgemeine hinweise ... wenn du das verlinkte rücklicht bei ebay meinst würde ich mir keine sorgen machen. wenn wirklich ein e-zeichen als rücklicht mit eingebauter kennzeichenleuchte drauf ist kann dir eigentlich nix passieren ...
..das schlimme an dem Rücklicht ist ja, daß man dort keine Kennzeichenleuchte erkennen kann! Was mich ein bissel zum grübeln bringt, sind so kleine Schlitze im innern des Rücklichtes ! (da wo die Glühbirnen hinter sitzen)...sehen aus wie rote Kappen und unten sind sie halt offen! Sollte da nun doch ne Kennzeichenleuchte drin sein, dann könnte ich mir die ganze Arbeit sparen!
Danke dir trotzdem vielmals
Grüße
MO
PS: Dein Kuh-Hubraummonster ist

