Helligkeit des Standlichts Probleme beim Tüv ?


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Andi 10000001


Helligkeit des Standlichts Probleme beim Tüv ?

#1

Beitrag von Andi 10000001 » 11.03.2004 21:27

Hallo
Habe mir eine Fighter Maske an meine SV geschraubt .
Ich war beim Tüv und trotz ABE u.s.w habe ich Probleme bekommen da die Maske kein Standlicht vorgesehen hat.
Nun meine frage ich habe jetzt denn Ablendscheinwerfer als Standlich angeklemmt der brennt also jetzt wenn der schlüssel auf der parkstellung steht, ist das erlaubt oder gibt es da eine regelung da der natürlich heller ist als eine normale standlicht birne.
:roll: :?:
danke schon mal
gruß Andi

Supastar


#2

Beitrag von Supastar » 12.03.2004 0:30

Moin,

die Helligkeit dürfte kein Prob darstellen, aber:

§ 49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze.

(3) Lichttechnische Einrichtungen müssen so beschaffen und angebracht sein, dass sie sich gegenseitig in ihrer Wirkung nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigen, auch wenn sie in einem Gerät vereinigt sind.


d.h. Bei eingeschaltetem Abblendlicht muß auch das Standlicht mit leuchten!!!
Damit bei Ausfall des Abblendlichtes das Fahrzeug noch zu erkennen ist!

Du brauchst also eine separate Standlichtleuchte.

Lichtmann


#3

Beitrag von Lichtmann » 12.03.2004 8:47

deshalb heisst es ja auch Standlicht, genau wie es verboten ist mit Standlicht ohne Fahrlicht in der Gegend getreu der Golfspezi. rum zueiern, das Dumme is nur das dich die Rennleitung drauf ansprechen wird, aber bei der Allgemeinen Kontrollrate in Deutschland ist die Wahrscheinlichkeit ziemlich gering. Ich sage einfach fahren und in zwei Jahren keinen Unfall bauen!!!! Und in der Zeit baust dir halt selbst ne Standlichtleuchte.

Viper


#4

Beitrag von Viper » 13.03.2004 4:46

Servus,
hab grad beim TÜV gestöbert und diese Broschüre als PDF gefunden. Hier wird sehr verständlich beschrieben was man im Bezug auf Licht haben muss und was nicht...
Wenn ich mich nicht verguckt habe auf die schnelle brauchst Du das Standlicht nicht zwingend!!

http://www.tuev-sued.de/auto_tuev/servi ... /1_112.pdf

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#5

Beitrag von Punisher » 18.03.2004 16:37

:
Zuletzt geändert von Punisher am 20.05.2009 9:36, insgesamt 1-mal geändert.
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Pinky


#6

Beitrag von Pinky » 18.03.2004 17:15

Viper hat geschrieben:Servus,
hab grad beim TÜV gestöbert und diese Broschüre als PDF gefunden. Hier wird sehr verständlich beschrieben was man im Bezug auf Licht haben muss und was nicht...
Wenn ich mich nicht verguckt habe auf die schnelle brauchst Du das Standlicht nicht zwingend!!

http://www.tuev-sued.de/auto_tuev/servi ... /1_112.pdf
diese kleinen roller brauchen keine bremsleuchte???? 8O

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