Ich denke, da gibt´s doch bestimmt Richtlinien, oder
Marco
StVZO hat geschrieben:Kennzeichenhalter
Das Kennzeichen muß bei belastetem Fahrzeug mit der Unterkante wenigstens 300mm, darf mit der Oberkante jedoch höchstens 1200mm über der Fahrbahn angeordnet sein. Eine Neigung von max. 30 Grad ist zulässig. Das Kennzeichen muß beleuchtet sein. Nicht eintragepflichtig.
Ganz einfach: kennzeichen AND neigungMarco74 hat geschrieben:Danke.
Wußte nicht was ich als Suchbegriff eingeben sollte, aber zum Glück gibts hier Leute die fast jeden Artikel kennen.
Bin froh, das es dieses Forum gibt![]()
Glaubst du er hat nachgeschaut?!
Wörsty dürfte unter www.verkehrsportal.de geschaut haben. Sollte man sich merken die Adresse