ZTV Heckumbau


Wie mach ich und wo bekomme ich was? Was ist gut und günstig?
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Wörsty
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#76

Beitrag von Wörsty » 12.09.2003 22:30

So. Es ist soweit - meine Kennzeichenbeleuchtung ist zum 1. Mal im Ar**h. Bild

Wer weiß wie lange die schon hin ist - haben es durch Zufall in Groß Dölln gesehen... 8O

Wer achtet da schon drauf. :roll:

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Screw
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#77

Beitrag von Screw » 13.09.2003 22:34

Meine Kennzeichenbeleuchtung war auch schon einmal defekt. Habe aber etwas gefeilt und jetzt sitzt sie nur noch locker am Rücklicht und ist bis jetzt noch heile.
Lieben Gruß

Carsten

Orang


#78

Beitrag von Orang » 16.04.2004 1:41

Ich hab gerade wegen meines ZTV Kennzeichenträgers (nochmals danke, Spoktor!) eine Mängelkarte kassiert.
Exakter Wortlaut:
-Kennzeichenträger nicht original. 8O
-Kennzeichen steht extrem schräg! :?

Das mit der Schräglage lass ich mir noch eingehen, hab auch kein Problem damit das etwas senkrechter zu biegen. Nur was der mir von Spritzschutz erzählt und unter meinem schönen Träger für Horrorbilder in die Luft gezeichnet hat... Von EG Recht wollte der nichts wissen und hat meine Argumentation mit sanften Hinweisen darauf, dass er mir auch mal eben eine Anzeige wegen Kennzeichen unkenntlich machen reindrücken könnte dezent abgewürgt. Da ich aber die Maschine nun vorführen darf hätte ich gerne Links, Paragraphen oder was auch immer um denen zu verklickern, dass bremsfaltschirmartige Wasserabweiser Schnee von gestern sind. Oder einfach den Originalhalter kurz wieder anbauen? :?:

Doctor Spoktor


#79

Beitrag von Doctor Spoktor » 16.04.2004 8:44

soweit ich weiss, kann der dir gar nix.
wie gesagt , nur wegen dem winkel.

da gibts sowas, das falsche anzeigen von polizisten rechtsmässig nicht durchzubringen sind.

ich parkte mal auf nem busstreifen, in der anklage stand aber das es ein Taxistand gewesen sein soll. ich sagte dennen das ich mit der anklage nicht zufrieden war und gab zu das ich auf dem busstreifen stand.
somit war die ganze sache wieder hinfällig, wegen falschaussage des beamten. mach dich aber da besser noch mal schlau.


am besten fand ich, als der tüv bei der eintragung der Heckhöherlegung anfing den abstand von radachse zum spritzschutz zu messen.
nicht mal der wusste bescheid.

Common


#80

Beitrag von Common » 16.04.2004 8:58

@Orang:

Haste dich schon mal mit ZTV in Verbindung gesetzt? Es würde mich mal interessieren, was die dazu sagen.

Bernd
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#81

Beitrag von Bernd » 16.04.2004 9:40

Hallo,

die Spritzschutz-Vorschrift gilt nur für Motorräder mit deutscher
Betriebserlaubnis. Für Motorräder mit EG-Typgenehmigung gibt
es diese Vorschrift nicht mehr.

Was Du hast, kannst Du im Fahrzeugbrief sehen. Je nachdem, ob auf Seite 4 eine Nummer in das grüne Feld ABE oder in das grüne Feld EG-Typgenehmigung eingetragen ist, hat das Moped die ABE oder die EG-Typgenehmigung.

Gruß
Bernd

SVDieter


#82

Beitrag von SVDieter » 16.04.2004 9:48

Tach

§60
(2) Das Kennzeichen ist an der Vorderseite und an der Rückseite des Kraftfahrzeugs fest anzubringen; bei einachsigen Zugmaschinen genügt die Anbringung an deren Vorderseite, bei Anhängern die Anbringung an deren Rückseite. An schrägen Außenwänden können an Stelle jedes vorderen und hinteren Kennzeichens je 2 Kennzeichen beiderseits an jedem Ende des Fahrzeugs angebracht sein. Bei Fahrzeugen, an denen nach § 49a Abs. 9 Leuchtenträger zulässig sind, darf das hintere Kennzeichen - gegebenenfalls zusätzlich - auf dem Leuchtenträger angebracht sein. Das hintere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30° in Fahrtrichtung geneigt sein. Bei allen Fahrzeugen mit Ausnahme von Elektrokarren und ihren Anhängern darf der untere Rand des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 200 mm, der des hinteren Kennzeichens nicht weniger als 300 mm - bei Kraftrollern nicht weniger als 200 mm - über der Fahrbahn liegen. Die Kennzeichen dürfen die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Der obere Rand des hinteren Kennzeichens darf nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. Läßt die Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung nicht zu, so darf der Abstand größer sein. Kennzeichen müssen vor und hinter dem Fahrzeug in einem Winkelbereich von je 30° beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.



Fahrzeugbrief auf Seite 6 (die schmale, eingeklappte Seite) - da müßte dann stehen "Betriebserlaubnis erteilt auf Grund Übereinstimmungserklärung mit EG-Recht"


Für die Nummernschildhalterung braucht man keine ABE und diese muss auch nicht eingetragen werden , das Material ist nicht vorgeschrieben, aber es ist so zu wählen das es nicht abfallen ,reißen , abbrechen usw. kann.

Die Richtlinie Spritzschutz gibt es nach EG Recht nicht mehr.Motorräder mit EG Zulassung...ca Bj.99.... benötigen keinen Spritzschutz mehr.


Hier noch ein Beitrag dazu von einem Polizisten (der Forumspolizist aus dem Banditforum):

Radabdeckung / Abstand von der Radnabe:

Hier gibt es im Moment eine Kollision von EG - und nationalem Recht.
Laut EG-Recht muß nur eine Radabdeckung vorhanden sein - wie die jedoch aussehen muß, ist nirgendwo geregelt und nicht vorgeschrieben. Auch ohne Spritzschutz gilt ein Krad somit nach EG-Recht als verkehrssicher und vorschriftsgerecht.

Die deutschen Bundesländer sind jedoch hiermit nicht einverstanden und bestehen auf Beibehaltung der bisherigen nationalen Regelung (maximaler Abstand Radnabe - Unterkante Radabdeckung = 15 cm; Kennzeichenschílder gelten nicht als Radabdeckung), d.h. der Bundesrat ist nicht bereit, die EG-Vorschrift in nationales deutsches Recht zu übernehmen.
Vielmehr ist von deutscher Seite aus ein Antrag in die EG eingebracht worden, das deutsche Maß für die gesamte EG zu übernehmen. Hierüber ist jedoch noch nicht entschieden, das wird wohl auch noch einige Zeit dauern. Ob die EG das übernehmen wird, ist sowieso die Frage.

Daher sieht es zur Zeit so aus:
Wessen Motorrad den Kraftfahrzeugbrief auf Grund einer Übereinstimmungserklärung mit EG-Recht bekommen hat (z.B. Importe aus Europa), kann sich nach dem EG-Recht richten, und benötigt KEINEN Spritzschutz.
Wurde der Fahrzeugbrief jedoch aufgrund einer allgemeinen Betriebserlaubnis des KBA erteilt (und dann bei einem deutschen Händler als Neufahrzeug verkauft), muß sich der Halter nach dem nationalen deutschen Recht richten und muß das oben genannte Maß einhalten, und zwar bei Nichtbeachtung mit allen Konsequenzen (Anzeige, Punkte, Geldbuße).
Welche Regelung für Euer spezielles Motorrad gilt, steht auf Seite 6 des Fahrzeugbriefes (wenn hier kein Hinweis auf EG-Recht ist, gilt nationales Recht), oder kann beim Straßenverkehrsamt erfragt werden.
Im Fahrzeugschein ist dieser Hinweis jedoch nicht eingetragen, daher wissen auch der TÜV und die Polizei bei Kontrollen nicht, was nun für Euch im Einzelfall gilt. Ich warne jedoch Neugierige, dann einfach zu behaupten, das Fahrzeug sei nach EG-Recht zugelassen; wenn bei einer (möglichen) Überprüfung beim SVA was anderes rauskommt, wird es wieder teuer.
Daher können zwei völlig gleiche Motorräder nebeneinander stehen, eines darf ohne, das andere muß den Spritzschutz haben; alles nur abhängig davon, aufgrund welcher Vorschriften es zugelassen wurde. Schwer verständlich, aber nicht zu ändern.
Erst nach Einigung mit der EG wird sich zeigen, welche Vorschrift in Zukunft in Deutschland gültig ist. Und das kann noch dauern...

Inzwischen hat sich diese Problematik auch bei den TÜV-Prüfstellen und bei der Polizei rumgesprochen, und das wird heute schon sehr viel lockerer gesehen. Viele handeln da nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung, und deswegen kommt man heute auch problemlos mit gekürztem Spritzschutz durch.
_________________
Fröhliches Biken Theo

hier der link dazu: http://banditforum.soco.net/phpBB2/view ... ritzschutz

Da kann der Herr in grün sich auf den Kopf stellen, damit kommt er nie durch... wobei in Bayern .... :? Ich würd mir an Deiner Stelle keinen Kopf machen.

Gruß Dieter

Orang


#83

Beitrag von Orang » 16.04.2004 10:07

Besten Dank, damit kann ich schon viel anfangen.
Im Fahrzeugbrief steht die EG Typgenehmigung und das Kennzeichen biege ich nachher noch zurecht. Sobald ich dann hinten einen neuen Reifen drauf habe, führ ich sie vor. Warum die sich meinen Reifen nicht genauer angesehen haben wundert mich sehr, der ist nämlich schon arg nah an der Grenze. Aber wie auch immer, ich berichte dann hier wie es gelaufen ist.

Orang


#84

Beitrag von Orang » 22.04.2004 12:14

Langsam werd ich stinkig.
Gerade war ich bei der Polizeidiensstelle um die Maschine vorzuführen. Nach einigen Minuten hat sich dann auch ein Beamter bequemt, mal 20 Sekunden den Halter anzuschauen um dann mit den Worten "Da muss ich mal nachschauen" wieder zu verschwinden. 5 Minuten später:
Er: "Hier ist die Nummer des Kollegen, der ihnen die Mängelkarte geschrieben hat, setzen sie sich bitte mit dem in Verbindung."
Ich: "Öhm, warum können sie das nicht selber beurteilen?"
Er: "Setzen sie sich mit dem Sachbearbeiter in Verbindung und führen sie die Maschine dem vor. Es kommt darauf an, wie der sich das vorstellt."
Ich: "Ich hab das bisher so verstanden, dass es gilt den Gesetzen und nicht der Meinung ihres Kollegen zu entsprechen."
Er: "Ich würd ihnen das so auch nicht durchgehen lassen, sowohl vom Winkel, als auch vom Spritzschutz her."
Ich: "Nagut, dann ruf ich den mal an" Bild

Der Winkel entspricht ganz sicher der StVZO, sind sogar weniger als 30 Grad.
Hat jemand ein paar Paragraphen parat, die ich dem zum Nachschlagen nennen kann?
Den Originalhalter bau ich sicher nicht an, jetzt gehts ums Prinzip. Bild

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#85

Beitrag von Wörsty » 22.04.2004 14:15

Hat SVDieter doch am 16 Apr 2004 9:48 geschrieben, oder?

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#86

Beitrag von Screw » 12.07.2004 20:52

So, meiner ist im Eimer! :-(

Hier mal meine Fotos.

drauf
drunter
links
rechts

Mal sehen, wie Manfred von ZTV reagiert. Habe ihm vorhin eine Email geschrieben. Ist nach meiner Ansicht eindeutig ein Garantiefall.

BTW: Putzen ist was für Michi! ;-)
Lieben Gruß

Carsten

Konne


#87

Beitrag von Konne » 12.07.2004 22:00

Huch Gott,
dabei meinte Wörsty noch zu meinem Rattel-Teil,
"Das wackelt ganz schön, nich das der bricht wegen Kaltverfestigung" :roll:
Mal gucken wer der nächste is :wink:
Meiner hält jedenfalls :D

Common


#88

Beitrag von Common » 13.07.2004 7:24

@Screw:
Bei meinem ist genau diese Kante mit einem zusätzlich angeschweißten Blech verstärkt. Ich wusste gar nicht, dass es da verschiedene Ausführungen gibt.

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#89

Beitrag von svbomber » 13.07.2004 8:04

Common hat geschrieben:@Screw:
Bei meinem ist genau diese Kante mit einem zusätzlich angeschweißten Blech verstärkt. Ich wusste gar nicht, dass es da verschiedene Ausführungen gibt.
Doch, gibt es. Version 2 behebt auch das Problem mit dem Anliegen der Kennzeichenleuchte am Rücklicht. Ich hab auch noch die V1.

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#90

Beitrag von Screw » 13.07.2004 19:07

Hmmm.... keine Antwort am heutigen Tag. Ist schon eine komische Sache mit dem eMails. Sind viel zu schnell! :roll:
Lieben Gruß

Carsten

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