wurde neulich mit meiner SV geblitzt (mit 88 statt 80 außerorts) und wollte eigentlich nur ein foto haben
Brief1
Brief2
Brief3
zu meiner entschuldigung: es war ein auto vor mir, sonst wäre ich natürlich 'etwas' schneller gewesen
(1) Für das Bußgeldverfahren gelten, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, sinngemäß die Vorschriften der allgemeinen Gesetze über das Strafverfahren, namentlich der Strafprozeßordnung, des Gerichtsverfassungsgesetzes und des Jugendgerichtsgesetzes.Gutso hat geschrieben:Wie genau lautet der § 46(1) OWiG
§ 170 StPOGutso hat geschrieben:und der § 170 StPO