@huba2
eigentlich ist es ganz einfach: alle teile, die einen einfluß auf
1) abgasverhalten
2) leistung
3) fahrsicherheit
4) fahrzustand
haben müssen genehmigt sein, entweder per gutachten (und tüv) oder per abe (und nachweis durch mitführen oder eintragung). einzelabnahmen will ich hier mal nicht erwähnen.
ein kennzeichenhalter (solange er nicht zum himmel geneigt ist) hat keinen einfluß auf diese punkte, blinker aber sehr wohl. ebenfalls ein auspuff oder eine abweichende reifengröße.
in einzelfällen findest du hier vieles über die suchfunktion und in schwierigen fällen gibt´s hier auch profis.
@silver650 und @sv speed twin
ein hohes heck oder eine abgesägte hinterradabdeckung ohne dirtcatcher wird nicht ganz einfach. es ist festgelegt, wie groß der abstand zwischen boden und "spritzschutz" (so heißt das halt) sein darf. selbst wenn der tüv das einträgt kann die rennleitung was dagegen haben - wie übrigens in vielen anderen fällen auch.
in den meisten fällen wird andersrum ein schuh daraus: stellt die rennleitung ständig zufrieden und den tüv nur alle 2 jahre. meistens klappt das besser ...
@sv freak
auch die blinkerabstände sind festgelegt - was soll der tüv denn machen wenn 10 millimeter fehlen ?? schwarz oder weiß, sekt oder selters, ja oder nein ... die rennleitung würde wohl kaum nachmessen. und falls doch: immer an wirklich gute (!!) argumente denken.
eigentlich ist es gar nicht schwierig
