wegen ein paar verstellten Federelementen? das gibt ein Gelächter wenn du meinen Kollegen damit kommst.........SVHellRider hat geschrieben: Anzeigen, wegen versuchtem Mord![]()
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Fingerabdrücke abnehmen lassen![]()
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Na das is n ding! Will mich einer töten ??
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Katja-Fan
Re: Na das is n ding! Will mich einer töten ??
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SVHellRider
Re: Na das is n ding! Will mich einer töten ??
Wenn man euch mal brauchen könnte ...Katja-Fan hat geschrieben:wegen ein paar verstellten Federelementen? das gibt ein Gelächter wenn du meinen Kollegen damit kommst.........
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Katja-Fan
Re: Na das is n ding! Will mich einer töten ??
ich habe ja nicht gesagt das man damit nicht zu ihnen kommen kann, allerdings seh ich weder einen Mordversuch noch eine andere Straftat wie Sachbeschädigung oder Gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr oder Körperverletzung, dazu reicht das Verstellen der Gabel einfach nicht ausSVHellRider hat geschrieben:Wenn man euch mal brauchen könnte ...Katja-Fan hat geschrieben:wegen ein paar verstellten Federelementen? das gibt ein Gelächter wenn du meinen Kollegen damit kommst.........
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Doctor Spoktor
Hm, hab alles gestern noch mal kontrolliert. sonst war nix zu finden !
ich weiss ehrlich nicht genau ob das wirklich hier zuhause passiert ist aber beim letzten mal wo ich gefahren bin, is mir nix aufgfallen (so vom fahrverhalten) ich gehe schon davon aus, das man nen untrschied merken müsste oder ?
mit "oder sie" meint ich das allgemein ! meiner exsteffi trau ich sowas nicht zu.das würde sie nicht machen. ich hab auch keinen stress mit niemanden ,bin ja n ganz n lieber ! ich verstehe das nicht.
leider musste ich mir gestern auch noch sagen lassen,das sowas nicht selten passiert!
was ist das für ne welt
ich weiss ehrlich nicht genau ob das wirklich hier zuhause passiert ist aber beim letzten mal wo ich gefahren bin, is mir nix aufgfallen (so vom fahrverhalten) ich gehe schon davon aus, das man nen untrschied merken müsste oder ?
mit "oder sie" meint ich das allgemein ! meiner exsteffi trau ich sowas nicht zu.das würde sie nicht machen. ich hab auch keinen stress mit niemanden ,bin ja n ganz n lieber ! ich verstehe das nicht.
leider musste ich mir gestern auch noch sagen lassen,das sowas nicht selten passiert!
was ist das für ne welt
- SunnyFrani
- SV-Rider
- Beiträge: 2631
- Registriert: 11.07.2003 19:50
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Zorn
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Katja-Fan
negativ, das Bike wird dadurch weder beschädigt (also in seiner vorbestimmten Funktion eingeschränkt) noch zerstört, die Gabel ist nunmal zum Einstellen vorgesehen, also kann das Einstellen der selben wie auch immer keine Sachbeschädigung sein.SunnyFrani hat geschrieben:@Katja-Fan: was wäre mit Sachbeschädigung?
mal ein anderes Beispiel damit das ganze verständlicher wird:
Im Bereich der Bahnen ist es zum Bsp. so, das ein völlig mit Graffiti besprühter Zug (außer Scheiben der Lok) keine Sachbeschädigung (oder in dem Fall gemeinschädliche Sachbeschädigung) darstellt, da die Gerichte sagen das die Funktion nicht eingeschränkt ist. Die Bahn kommt eigentlich nur über Privatklagen an Schadensersatz. Wenn die Sprüher allerdings auch die Beschriftungen mit den technischen Daten übersprüht haben so werden sie wegen Urkundenfälschung angezeigt.
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Katja-Fan
gut, Landfriedensbruch vergessen wir mal gleich wieder. Warum?Zorn hat geschrieben:@Katja-Fan - und was ist mit Land- bzw. Hausfriedensbruch? (weiss nicht, ob eine Terasse zum Garten oder zum Haus gehört)
Zorn
Hausfriedensbruch liegt im Grunde schon vor, wenn man mal davon ausgeht, das die Gabel dort von einem Fremden verstellt wurde, allerdings macht eine Anzeige gegen Unbekannt in dem Fall keinen Sinn und ließe sich auch nicht mit Fingerabdrücken auf dem Bike beweisen, weil die könnten auch außerhalb drauf gekommen sein. Wenn man mal von den beweisbaren Tatsachen ausgeht bleibt festzustellen, das man keinerlei Beweise dafür hat das jemand auf dem Grundstück war und selbst wenn man wüßte das da "jemand" war, dann wüßte man ja noch immer nicht ob das auch widerrechtlich war. Also wird auch das nix.§ 125 StGB Landfriedensbruch hat geschrieben: (1) Wer sich an
1. Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Sachen oder
2. Bedrohungen von Menschen mit einer Gewalttätigkeit,
die aus einer Menschenmenge in einer die öffentliche Sicherheit gefährdenden Weise mit vereinten Kräften begangen werden, als Täter oder Teilnehmer beteiligt oder wer auf die Menschenmenge einwirkt, um ihre Bereitschaft zu solchen Handlungen zu fördern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
(2) Soweit die in Absatz 1 Nr. 1, 2 bezeichneten Handlungen in § 113 mit Strafe bedroht sind, gilt § 113 Abs. 3, 4 sinngemäß.
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Zorn
also Spoki, dann nimm dein Baby in Zukunft mit ins Bett - dann ist es vielleicht Vergewaltigung.Katja-Fan hat geschrieben:gut, Landfriedensbruch vergessen wir mal gleich wieder. Warum?Zorn hat geschrieben:@Katja-Fan - und was ist mit Land- bzw. Hausfriedensbruch? (weiss nicht, ob eine Terasse zum Garten oder zum Haus gehört)
Zorn
Hausfriedensbruch liegt im Grunde schon vor, wenn man mal davon ausgeht, das die Gabel dort von einem Fremden verstellt wurde, allerdings macht eine Anzeige gegen Unbekannt in dem Fall keinen Sinn und ließe sich auch nicht mit Fingerabdrücken auf dem Bike beweisen, weil die könnten auch außerhalb drauf gekommen sein. Wenn man mal von den beweisbaren Tatsachen ausgeht bleibt festzustellen, das man keinerlei Beweise dafür hat das jemand auf dem Grundstück war und selbst wenn man wüßte das da "jemand" war, dann wüßte man ja noch immer nicht ob das auch widerrechtlich war. Also wird auch das nix.§ 125 StGB Landfriedensbruch hat geschrieben: (1) Wer sich an
1. Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Sachen oder
2. Bedrohungen von Menschen mit einer Gewalttätigkeit,
die aus einer Menschenmenge in einer die öffentliche Sicherheit gefährdenden Weise mit vereinten Kräften begangen werden, als Täter oder Teilnehmer beteiligt oder wer auf die Menschenmenge einwirkt, um ihre Bereitschaft zu solchen Handlungen zu fördern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
(2) Soweit die in Absatz 1 Nr. 1, 2 bezeichneten Handlungen in § 113 mit Strafe bedroht sind, gilt § 113 Abs. 3, 4 sinngemäß.
Zorn
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Doctor Spoktor
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Katja-Fan
vermutlich nicht mal dann, da man einfach davon ausgeht das bei "normaler" Fahrweise die gabel über ihren gesamten einstellbereich soweit arbeitet das man damit gefahrlos fahren kannSpoktor hat geschrieben:das heisst die rechtslage dreht sich hier nur, wenn ich los fahre und aufs maul falle ? oder jemand andern dabei auch noch platt mache oder ?
Wenn Dir das passieren würde, würde keine Sau auf Deine Gabel achten und im Polizeibericht würde etwas von "unangepasster Geschwindigkeit" stehen. Falls Du nebenbei noch jemanden plättest und die Ursache tatsächlich auf die Gabeleinstellung zurückzuführen wäre, würde dich der Lange Arm des Gesetzes selbst im Rollstuhl noch bis an`s Ende Deiner Tage (nicht Deiner Tage!) verfolgen. Für den verkehrssicheren Zustand Deines Mopeds bist nur Du verantwortlich.Spoktor hat geschrieben:das heisst die rechtslage dreht sich hier nur, wenn ich los fahre und aufs maul falle ? oder jemand andern dabei auch noch platt mache oder ?
Alles Sche**** Mach`s wie Moare geschrieben hat: Kamera aufstellen-Drecksack zweifelsfrei identifizieren-bei nächster Gelegenheit den Drecksack auf euer Grundstück zerren (vorher Oma am Fenster positionieren wegs Zeugin, eigene Bremsschläuche mit PUK-Säge ansägen)-Drecksack mit Baseballschläger auf die Mütze hauen (nicht zu fest)-Puk-Säge in die Hand von Drecksack drücken-Oma nochmal briefen-Sanka und Polizei rufen-Drecksack abtransportieren lassen und wg. Hausfriedensbruch u.s.w. Anzeigen
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Doctor Spoktor
*g*Tauschi hat geschrieben:Wenn Dir das passieren würde, würde keine Sau auf Deine Gabel achten und im Polizeibericht würde etwas von "unangepasster Geschwindigkeit" stehen. Falls Du nebenbei noch jemanden plättest und die Ursache tatsächlich auf die Gabeleinstellung zurückzuführen wäre, würde dich der Lange Arm des Gesetzes selbst im Rollstuhl noch bis an`s Ende Deiner Tage (nicht Deiner Tage!) verfolgen. Für den verkehrssicheren Zustand Deines Mopeds bist nur Du verantwortlich.Spoktor hat geschrieben:das heisst die rechtslage dreht sich hier nur, wenn ich los fahre und aufs maul falle ? oder jemand andern dabei auch noch platt mache oder ?
Alles Sche**** Mach`s wie Moare geschrieben hat: Kamera aufstellen-Drecksack zweifelsfrei identifizieren-bei nächster Gelegenheit den Drecksack auf euer Grundstück zerren (vorher Oma am Fenster positionieren wegs Zeugin, eigene Bremsschläuche mit PUK-Säge ansägen)-Drecksack mit Baseballschläger auf die Mütze hauen (nicht zu fest)-Puk-Säge in die Hand von Drecksack drücken-Oma nochmal briefen-Sanka und Polizei rufen-Drecksack abtransportieren lassen und wg. Hausfriedensbruch u.s.w. Anzeigen
Das
Abpassen mit ner Baseballkeule und
danach dann
und
bis der 
- Wörsty
- SV-Rider
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- Registriert: 03.04.2003 22:08
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SVrider:
Meine Federvorspannung/Negativfederwegschraube war auch schon mal böse verstellt. Common ist mein Zeuge. ABER ich gehe nicht davon aus, dass das jemand war. An meine SV geht eigentlich niemand ran und ich vermute, dass sich das beim Fahren verstellt hat.
Anders kann ich mir das nicht erklären.
Bei mir war das Ding rechts verstellt.
Anders kann ich mir das nicht erklären.
Bei mir war das Ding rechts verstellt.
